Bergkamen | Aus der Tiefe in die Höhe Referenznummer der Bekanntmachung: 7.21.11
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergkamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59192
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bergkamen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bergkamen | Aus der Tiefe in die Höhe
Planungswettbewerb gem. VgV und RPW 2013 | Bergkamen | Aus der Tiefe in die Höhe - Grubenwasserhebewerk als städtebauliche Landmarke
Fassadenwettbewerb für das Grubenwasserhebewerk
Nach Abschluss der Bergbautätigkeit der ehemaligen Schachtanlage Haus Aden in Bergkamen wird das Heben des Grubenwassers am Standort der Wasserstadt Aden notwendig. Zur Grubenwasserhaltung muss ein Hebewerk errichtet werden, das den Abriss des Fördergerüstes notwendig machte. Damit ist das letzte sichtbare Zeichen der Bergbaugeschichte an diesem Standort nicht mehr existent. Die Demontage des Fördergerüsts erfolgte im Frühjahr 2021.
An dem Standort der Wasserstadt Aden entsteht ein innovatives Wohn- und Arbeitsquartier, das in seinem städtebaulichen, ökologischen und sozialen Anspruch beispielgebend für den Strukturwandel in der Stadt Bergkamen und der Region sein wird und das internationale Aufmerksamkeit erzeugt. Mit diesem Projekt sind hohe Qualitätsstandards an Städtebau und Baukultur eingeführt, woran die Architektur des Hebewerkes anknüpfen und hinsichtlich des architektonischen und städtebaulichen Anspruchs Signalwirkung entfalten soll. Die Fernwirkung des Hebewerkes als Landmarke und die anspruchsvolle architektonische Gestaltung eines neuen bergbaulichen Funktionsbauwerkes sind geeignet, zusätzliche überregionale öffentliche Aufmerksamkeit zu wecken. Das Vorhaben soll sowohl dem historischen Bergbauerbe als auch der Transformation des ehemaligen Zechengeländes in ein modernes Wohn- und Arbeitsquartier gerecht werden.
Das Projekt soll in Kooperation mit der RAG Aktiengesellschaft erstmals das Thema "Ewigkeitsaufgabe", das für den Standort prägend ist, in eine Architektursprache mit nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit umsetzen. Zur Sicherstellung dieser hohen Qualitätsanforderungen wird ein Wettbewerbsverfahren nach RPW vorgeschaltet, welches die äußere Gestaltung des Hebewerkes sowie die Verortung und Gestaltung eines erläuternden Informationsangebotes zum Inhalt hat.
Dieses Projekt wurde mit dem Titel "Aus der Tiefe in die Höhe - Grubenwasserhebewerk als städtebauliche Landmarke" in die Förderung aus dem Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat aufgenommen.
Die Stadt Bergkamen lobt für die beschriebene Maßnahme einen einstufigen nichtoffenen Wettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) vom 18. April 2016 zur Auswahl von maximal 15 teilnehmenden Büros aus.
Davon werden fünf Teilnehmende von der Ausloberin eingeladen, am Wettbewerbsverfahren teilzunehmen (gesetzte Teilnehmende). Die verbleibenden zehn Plätze werden im Bewerbungsverfahren vergeben, ggf. per Losbescheid.
Der Wettbewerb richtet sich an Architektinnen und Architekten.
Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise und das ausgefüllte Bewerbungsformular (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit). Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft bzw. als Planungsbüro mit Nachunternehmer*in, hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Unterlagen zu erbringen.
2. Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 (3) Nr. 1 VgV
Vorlage mindestens einer inhaltlich und mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Planung eines in den letzten 10 Jahren realisierten Gewerbe- oder Infrastrukturgebäudes mit Bauwerkskosten (KG 300 und 400) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto. Mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht worden sein. Alternativ kann der Nachweis der Eignung erbracht werden durch die Vorlage eines Gewinns eines Fassadenpreises in einem öffentlichen Verfahren.
Die Bewerber*innen bestätigen mit der Einreichung der Bewerbung, dass sie Verfasser*innen der angegebenen Referenz ist.
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV
Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung "Architekt*in" (z. B. Kopie der gültigen Kammermitgliedsbescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie 2014/24/EU)
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 (1) Nr. 3 VgV
Nachweis (Bescheinigung) einer Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechender Mindestdeckungssumme: Deckungsschutz Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden jeweils 5.000.000,- EUR. Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft oder als Planungsbüro mit Nachunternehmer*in, hat die bevollmächtigte Vertretung die Versicherung in der genannten Höhe nachzuweisen. Das weitere Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft oder der Nachunternehmer haben eine Versicherungsbescheinigung ohne Anforderung in der Höhe der Deckungssumme nachzuweisen.
In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen.
Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber*innen, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 (6) VgV die Teilnehmenden per Losentscheid ermitteln.
Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin (Eingang digitales Postfach) einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des von der Vergabeplattform abrufbaren Bewerbungsformulars nebst den ergänzenden Erklärungen und Nachweisen zu erfolgen. Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den entsprechenden Nachweisen bestehen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft hat ungeachtet der rechtlichen Zusammensetzung jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils ein getrenntes Formblatt auszufüllen und einzureichen.
Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden.
Die geforderten Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen.
Die Bewerbung muss bestehen aus
- Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied der entsprechende Bewerbungsbogen einzureichen)
Ausgefüllter Referenzbogen (Bestandteil des Bewerbungsformulars) und je ein Blatt DIN A 4 mit der Darstellung der benannten Referenz bzw. der Referenzen über Abbildungen (s. Zulassungskriterien). Die Referenzen sind jeweils auf einer DIN A 4 Seite darzustellen.
- Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung "Architekt*in" (z. B. Kopie der Bescheinigung der Kammermitgliedschaft, bei ausländischen Bewerbern Nachweis nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates) (im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied)
- Kopie der Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung (im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied)
Die Ausloberin behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen.
Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerber*innen, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen.
Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen über die Vergabeplattform zugelassen. Andere als elektronische Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Arbeitsgemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden.
Einlieferung der Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin im digitalen Postfach eingegangen sein. Als Dateiformat ist *.pdf* zu verwenden.
Die Bewerber*innen haben die Rechtzeitigkeit des Eingangs sicherzustellen. Bewerbungsunterlagen, die anders als elektronisch oder nach der Bewerbungsfrist eingehen, können beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Alle Bewerber*innen werden umgehend informiert.
Architekt*in, Eintragung in die entsprechende Kammer.
Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der Schweiz und Großbritannien ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt*in" berechtigt sind.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Schweiz und Großbritannien sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt. (§ 44 (1) VgV)
Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung sowie die Verfasser*innen der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Teilnehmenden angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jedes Bewerbungsmitglied darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Architektur und Gestaltqualität
- Eignung als Landmarke und Bedeutungsträger
- Informationsangebote
- Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens
- Nachhaltigkeit der Planung
- Programm- und Funktionserfüllung
- Wirtschaftlichkeit im Bau und im Betrieb
Rangfolge und Wichtung der Beurteilungskriterien wird vom Preisgericht festgelegt.
Wettbewerbssumme 35.000,- EUR (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
Es ist beabsichtigt, drei Preise und zwei Anerkennungen zu vergeben.
Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist angedacht:
1. Preis: 14.000,- EUR (brutto)
2. Preis: 9.000,- EUR (brutto)
3. Preis: 5.000,- EUR (brutto)
Anerkennungen insgesamt 7.000,- EUR (brutto)
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der teilnehmenden Büros gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien, einem der Preisträger*innen die weitere Bearbeitung der Aufgabe (gem. RPW § 8.2) zu übertragen,
- sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen bezüglich dieser Bekanntmachung können nur über die Vergabeplattform
bis zum 11.01.2022 bis 12.00 Uhr gestellt werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt auch über diese Plattform.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 (5) GWB i. V. m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV.
Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger*innen, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden.
Die Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung werden den Bietenden vor dem Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Die Qualität der Wettbewerbsplanung wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 60 % gewichtet.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerbungsbogen werden von der Wertung ausgeschlossen.
Ein auf der Download-Plattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen, usw.) wird den Bewerber*innen dringend empfohlen, sich unter Angabe seiner E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren anzumelden.
Nicht angemeldete/freigeschaltete Bewerber*innen müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen.
Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerber*innen gemäß § 55 (2) VgV nicht zugelassen.
Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich):
- Ende Bewerbungsfrist: 14.01.2022, 23:59 Uhr (Eingang elektronisches Postfach)
- Eröffnungstermin: 18.01.2022
- Auswahl der Teilnehmer: 27.01.2022
- Teilnahmebestätigung bis: 04.02.2022
- Freischaltung der Auslobungsunterlagen: bis 21.02.2022
- Kolloquium: 09.03.2022
- Abgabefrist Wettbewerbsunterlagen: 06.05.2022, 14.00 Uhr (Schlusstermin Eingang!) beim verfahrensbetreuenden Büro
- Preisgericht: 14.06.2022
Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich mit der Teilnahme an dem Wettbewerbsverfahren, im Falle der Beauftragung die v. g. Leistungen zu erbringen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
Die Beauftragung der Planungsleistungen umfasst mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5. Ggf. erfolgt im weiteren Verfahren ein Wechsel der Auftraggeberin.
Stellvertretendes Preisgericht
1) Thomas Heinzel, stellvertretender Vorsitzender Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
2) Daniel Pott, RAG Aktiengesellschaft
3) Thomas Reichling, Bauassessor, Amtsleiter Stadtplanung, Klimaschutz, Straßen und Grünflächen, Stadt Bergkamen
4) Dietmar Riecks, Banz + Riecks Architekten BDA, Bochum
Beratung
1) Thomas Hoppen, BBSR Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUXRND8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
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Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen