"holz.stahl.digital" in Kreuztal - Stadtplanung und Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-003-WB-SPOP, Bek. Wettbewerbsergebnis
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kreuztal
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57223
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreuztal.de
Abschnitt II: Gegenstand
"holz.stahl.digital" in Kreuztal - Stadtplanung und Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Stadt Kreuztal beabsichtigt im Rahmen der REGIONALE 2025 die städtebauliche Entwicklung und Umwandlung der aktuellen Industriebrache der ehemaligen Bender-Ferndorf Rohr GmbH hin zu einem Quartier, in dem modernes Wohnen und Arbeiten vereint wird. Das Projekt trägt den Titel "holz.stahl.digital". Mit diesem Titel wird bereits eine Zielsetzung des neuen Quartiers ausgesprochen. "Holz" als regionaler Werkstoff, "Stahl" als identitätsstiftendes Merkmal der Region und "digital" als Konzeptbestandteil der zukunftsfähigen smarten Lösungen im Quartier.
Es soll ein attraktives Quartier entstehen, welches den vielseitigen Bedürfnissen der unterschiedlichen Alters- und Gesellschaftsschichten gerecht wird. Durch neueste digitale Lösungen, eine nachhaltige und energieeffiziente Bauweise sowie den Erhalt von traditionellen Baustrukturen entsteht eine Symbiose aus Tradition und Moderne. Das Gebiet soll neben bewährten Wohnformen (mehrgeschossigen Wohnungsbau) auch einen besonderen Fokus auf moderne Wohnformen (nachbarschaftliche Siedlungs- und Baugemeinschaften, Mehrgenerationenwohnen, Mini- und Kleinhäuser etc.) legen und diese darüber hinaus mit zeitgemäßen Arbeitsformen (u.a. anmietbare Büroflächen in Anlehnung an das Konzept des Co-Working) verknüpfen. Die im Plangebiet vorzusehende Wohnbebauung soll anteilig dem bezahlbaren Wohnraum entsprechen. Die zentrale Lage mit guter ÖPNV-Anbindung und die beabsichtigte barrierefreie Bauweise sollen zudem den nachhaltigen Charakter des Quartiers hervorheben.
Darüber hinaus ist ein kultureller Treffpunkt planerisch zu berücksichtigen. Es besteht die Grundidee, die beiden Nutzungen "Arbeiten" (ehem. Verwaltungsgebäude) und "multifunktionale Veranstaltungsfläche" (Tonnendachhalle) in Bestandsgebäuden unterzubringen. Im Zuge der Umgestaltung des ehem. Verwaltungsgebäudes soll ebenfalls eine hohe Multifunktionalität der Flächen herbeigeführt werden, z.B. durch ergänzenden Wohnraum (Gästezimmer) für Minihäuser und weitere Nutzungen wie Räume für Besprechungen, Konferenzen und Lagermöglichkeiten.
Für die Umwandlung des Wettbewerbsgebietes sind vor allem Aussagen zu den baulichen, räumlichen, gestalterischen, funktionalen, nachhaltigen, verkehrlichen und landschaftlich bzw. freiräumlichen Rahmenbedingungen relevant. Im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe sind sowohl komplette Bestandsgebäude zu integrieren als auch optional einzelne Fassadenelemente.
Das Wettbewerbsgebiet liegt östlich an die Innenstadt von Kreuztal angrenzend im Stadtteil Ferndorf auf einer aktuell ungenutzten Industriefläche der ehemaligen Bender-Ferndorf Rohr GmbH und ist ca. 3 ha groß.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 12 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an interdisziplinäre Teams aus Stadtplanern und Architekten. Es ist zwingend jede Disziplin am Wettbewerb zu beteiligen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Architekturbüro einen Auftrag über die Sanierung der Bestandsgebäude (Halle und Bürotrakt) erhält. Der Wohnungsbau (Neubau) ist nicht Teil des Auftrags und rein städtebaulich zu betrachten.
Der Wettbewerb wird als einstufiger, nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Losverfahren nach RPW 2013 ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Für den Wettbewerb gelten außerdem die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da der zu Beginn des Wettbewerbs geltende EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von [Betrag gelöscht] EUR netto überschritten wird.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß VgV (vgl. Kapitel 12). Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preisträger. Sollte mit dem 1. Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Die Architektenkammer hat an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung und den Wettbewerbsbedingungen erhalten.
Die Ausloberin, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die Sachverständigen und Beratenden sowie die Vorprüfenden erkennen durch die Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an. Sowohl die Planungsleistung für den Städtebau (Flächenplanung Bauleitplanung nach §§ 18-19 HOAI) als auch die Planungsleistung für die Gebäudesanierungen (Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI) sollen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens, welches sich an den RPW-Planungswettbewerb anschließt, ausgeschrieben werden. Bei der Umsetzung des Projekts soll zunächst der erste Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts durch die Ausloberin mit den weiteren Planungsleistungen (jeweils Leistungsphasen 1-3 gemäß §§ 18-19 HOAI sowie mind. Leistungsphasen 2-5 gemäß § 34 HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume) beauftragt werden, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung der Objektplanung erfolgt in Form eines Stufenvertrags. Die Einteilung der Stufen wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens konkretisiert.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
a) Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
- Entwurfsidee und städtebauliche Qualität
- Architektonische Qualität
- Klimaneutralität, Klimafolgenanpassung und Nachhaltigkeit
- Funktionalität, soziale Qualität und Raumprogramm
- Digitale Qualität
- Wirtschaftlichkeit
b) Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die
- termingerecht eingegangen sind,
- den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen,
- keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schellenberg-baeumler.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.post-welters.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Anschluss an den RPW-Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV.
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird zunächst nur mit dem ersten Preisträger im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Sollte mit dem ersten Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden.
Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen verlangen.
Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise für das spätere Verhandlungsverfahren sind die Folgenden:
1. Eigenerklärung, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögensschäden jeweils 2 Mio. Euro, 2-fach maximiert) verfügt bzw. diese im Auftragsfall abschließen wird;
2. Verpflichtungserklärung (sofern sich der Bieter der Eignungsleihe bedient).
3. Nachweis des Gesamtumsatzes des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
4. Nachweis des Umsatzes des Bieters für die abgefragten Leistungsbilder Flächenplanung Bauleitplanung nach §§ 18-19 HOAI und Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
5. Nachweis der Mitarbeitendenzahl des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
Darüber hinaus sind für das spätere Verhandlungsverfahren Referenzen mit folgenden Anforderungen einzureichen:
Nachweis min. einer Referenz mit Bauleitplanung (Flächennutzungsplan), die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
- Planung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für den Planungsbeschluss: 01.01.2016),
- min. 1,5 ha Plangebiet,
- min. Leistungsphasen 1-3 nach § 18 HOAI.
Nachweis min. einer Referenz mit Bauleitplanung (Bebauungsplan), die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
- Planung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für den Planungsbeschluss: 01.01.2016),
- min. 1,5 ha Plangebiet,
- min. Leistungsphasen 1-3 nach § 19 HOAI.
Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
- Fertigstellung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 01.01.2016),
- Sanierung eines Gebäudes mit min. 1.500 m² BGF,
- min. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI.
Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag des Planungsbeschlusses (Bauleitplanung) bzw. der Tag der Übergabe an den Bauherrn (Objektplanung). Die eingereichten Referenzen müssen bis zum Tag der Bekanntmachung fertiggestellt (d.h. übergeben) sein. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert. Je Referenzkategorie ist mindestens eine wertbare Referenz nachzuweisen. Für die erforderlichen Referenzen der Bauleitplanung kann es sich in beiden Fällen um die identische Referenz handeln.
Der Bieter erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43RF10
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerberbüros durch der öffentlichen Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/