Dreifachsporthalle Selm - Starkstromanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 49-2021-S
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selm
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.selm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dreifachsporthalle Selm - Starkstromanlagen
Die Stadt Selm beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung einer Dreifachsporthalle.
Die Gebäudeeinführung der Versorgungsleitungen erfolgt im Technikraum des Erdgeschosses (EG). In diesem Raum wurde ebenfalls die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) vorgesehen.
Von der NSHV aus, werden sämtliche Unterverteilungen (UV) des Erd- und Obergeschosses (OG), sowie der Personenaufzug, energietechnisch versorgt.
Der für die Gastronomie eingeplante Bereich im EG, ist kein Bestandteil dieser Planung. Hier ist planerisch eine Unterverteilung vorgesehen worden, welche erste Komponenten der HLS versorgt. Stromkreise, Beleuchtungen etc. sind ebenfalls kein Bestandteil dieser Planung, es wurden jedoch Platzreserven anhand
von Bauteilen und räumlichen Reserven hierfür vorgesehen.
Bei der Leitungsverlegung im EG und OG, sind die eingeplanten Verlegesysteme, wie Kabeltrassen und Unterflurkanäle zu nutzen.
Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreise sind in der Decke /unter Estrich zu realisieren.
In Räumen mit Abhangdecke, erfolgt die Leitungsführung für Installationsbauteile im Deckenbereich innerhalb der Zwischendecke. Für Bereiche, wie unter anderem die Umkleidekabinen, ist eine leitungstechnische Anbindung, mittels Betonleitungen vorgesehen worden. Es ist bei der Verlegung der
Betonleitungen zu beachten, das diese während der Rohbauarbeiten, auf der Filigrandecke zu verlegen sind
und zusätzlich an den Positionen der Installationsbauteile Bohrungen durchzuführen sind.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
59379 Selm
Die Stadt Selm beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung einer Dreifachsporthalle.
Die Gebäudeeinführung der Versorgungsleitungen erfolgt im Technikraum des Erdgeschosses (EG). In diesem Raum wurde ebenfalls die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) vorgesehen.
Von der NSHV aus, werden sämtliche Unterverteilungen (UV) des Erd- und Obergeschosses (OG), sowie der Personenaufzug, energietechnisch versorgt.
Der für die Gastronomie eingeplante Bereich im EG, ist kein Bestandteil dieser Planung. Hier ist planerisch eine Unterverteilung vorgesehen worden, welche erste Komponenten der HLS versorgt. Stromkreise, Beleuchtungen etc. sind ebenfalls kein Bestandteil dieser Planung, es wurden jedoch Platzreserven anhand
von Bauteilen und räumlichen Reserven hierfür vorgesehen.
Bei der Leitungsverlegung im EG und OG, sind die eingeplanten Verlegesysteme, wie Kabeltrassen und Unterflurkanäle zu nutzen.
Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreise sind in der Decke /unter Estrich zu realisieren.
In Räumen mit Abhangdecke, erfolgt die Leitungsführung für Installationsbauteile im Deckenbereich innerhalb der Zwischendecke. Für Bereiche, wie unter anderem die Umkleidekabinen, ist eine leitungstechnische Anbindung, mittels Betonleitungen vorgesehen worden. Es ist bei der Verlegung der
Betonleitungen zu beachten, das diese während der Rohbauarbeiten, auf der Filigrandecke zu verlegen sind
und zusätzlich an den Positionen der Installationsbauteile Bohrungen durchzuführen sind.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Starkstromanlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVD54H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.