Rahmenvertrag über die Lieferung von Einrichtungsgegenständen Referenznummer der Bekanntmachung: F-2021-0083
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Einrichtungsgegenständen
Lieferung diverser Einrichtungsgegenstände für die Lager des Amtes für Soziales und Wohnen
Haushaltsgeräte
Lager des Amtes für Soziales und Wohnen Gerhardstraße 3 45309 Essen
Die Lieferung je Abruf erfolgt in Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber frei Verwendungsstelle zum Lieferort.
Die konkreten Spezifika und Anforderungen der einzelnen Einrichtungsgegenstände sowie die Einzelheiten in der Auftragsausführung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Leistung soll zunächst für die Dauer von einem Jahr (Grundlaufzeit) erbracht werden. Der Vertrag verfügt über eine Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr bei gleichbleibenden Konditionen, die maximal zwei Mal ausgeübt werden kann, siehe § 11 des Rahmenvertrags. Die maximale Gesamtdauer des Vertrags ist also auf drei Jahre beschränkt.
(Metall-)Möbel
Lager des Amtes für Soziales und Wohnen Gerhardstraße 3 45309 Essen
Die Lieferung je Abruf erfolgt in Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber frei Verwendungsstelle zum Lieferort.
Die konkreten Spezifika und Anforderungen der einzelnen Einrichtungsgegenstände sowie die Einzelheiten in der Auftragsausführung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Leistung soll zunächst für die Dauer von einem Jahr (Grundlaufzeit) erbracht werden. Der Vertrag verfügt über eine Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr bei gleichbleibenden Konditionen, die maximal zwei Mal ausgeübt werden kann, siehe § 11 des Rahmenvertrags. Die maximale Gesamtdauer des Vertrags ist also auf drei Jahre beschränkt.
(Holz-)Möbel
Lager des Amtes für Soziales und Wohnen Gerhardstraße 3 45309 Essen
Die Lieferung je Abruf erfolgt in Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber frei Verwendungsstelle zum Lieferort.
Die konkreten Spezifika und Anforderungen der einzelnen Einrichtungsgegenstände sowie die Einzelheiten in der Auftragsausführung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Leistung soll zunächst für die Dauer von einem Jahr (Grundlaufzeit) erbracht werden. Der Vertrag verfügt über eine Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr bei gleichbleibenden Konditionen, die maximal zwei Mal ausgeübt werden kann, siehe § 11 des Rahmenvertrags. Die maximale Gesamtdauer des Vertrags ist also auf drei Jahre beschränkt.
Haushaltswaren
Lager des Amtes für Soziales und Wohnen Gerhardstraße 3 45309 Essen
Die Lieferung je Abruf erfolgt in Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber frei Verwendungsstelle zum Lieferort.
Die konkreten Spezifika und Anforderungen der einzelnen Einrichtungsgegenstände sowie die Einzelheiten in der Auftragsausführung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Leistung soll zunächst für die Dauer von einem Jahr (Grundlaufzeit) erbracht werden. Der Vertrag verfügt über eine Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr bei gleichbleibenden Konditionen, die maximal zwei Mal ausgeübt werden kann, siehe § 11 des Rahmenvertrags. Die maximale Gesamtdauer des Vertrags ist also auf drei Jahre beschränkt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachfolgende Angaben gem. Formblatt II:
- Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften
- Eintragungen im Berufsregister
- Eintragungen im Handelsregister
- Einträge im Gewerbezentralregister
- Darstellung der Organisationsstruktur
Nachfolgende Angaben gem. Formblatt V
- Bestätigung über das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen
Nachfolgende Angaben gem. Formblatt III:
- Umsatzangaben (Gesamtumsatz sowie Umsatz mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Leistungen des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
- Angaben über die Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung
- Deckungssummen bei Betriebshaftpflichtversicherung müssen mindestens 5.000.000,- Euro für Personen und Sachschäden entsprechen
Nachfolgende Angaben gem. Formblatt IV:
- zwei Referenzen je Los, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- durchschnittliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Anzahl der Führungskräfte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
In der Zeit vom 23.12.2021 bis 02.01.2022 hat die Stadt Essen Betriebsferien. In dieser Zeit ist die Stadt Essen nicht zu erreichen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei z.B. aufkommenden Bieterfragen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68YY09
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) der ursprünglichen Bekanntmachung genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der ursprünglichen Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.