Wettbewerblicher Dialog Lindlarer Freiräume-Zirkuläres Bauen und Klimawandelanpassung im Öffentlichen Raum
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindlar
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51789
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lindlar.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerblicher Dialog Lindlarer Freiräume-Zirkuläres Bauen und Klimawandelanpassung im Öffentlichen Raum
Lindlar ist ein vom Grauwackeabbau geprägtes altes "Industriedorf" im Bergischen Land. Wenige Kilometer entfernt ist die Deponie Leppe, bekannt vor allem als Regionale 2010-Projekt Metabolon. Die Gemeinde Lindlar hat in den vergangenen 2 Jahren ein Gemeindeentwicklungskonzepüt sowie ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept ISEK für den Hauptort Lindlar erarbeitet. Das ISEK beinhaltet einen Maßnahmenkatalog für die wesentlichen Freiräumen in Lindlar. Sie sollen im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs planerisch qualifiziert und mit einander vernetzt werden. Im Hinblick auf eine gestaltende und konzeptionelle Klammer, die die unterschiedlichen Fragestellungen und Themen der Maßnahmenräume zusammenbindet, sind Querschnittsthemen für den Gesamtraum einzuziehen.
Die Gemeinde Lindlar bewirbt sich mit dem Projekt für die REGIONALE 2025 im Bergischen Land.
Gemeinde Lindlar
Gegenstand des Wettbewerblichen Dialogs ist eine Integrierte Planung in der sich Kreislaufwirtschaft, Klimawandel-Anpassungskonzept und Freiraum eng miteinander verzahnen. Das Projekt bietet durch unterschiedliche Maßnahmen im öffentlichen Freiraum einen Rahmen für die exemplarische Transformation des Stadtraums im Hinblick auf die Anforderungen der Klimawandel-Anpassung und der Kreislaufwirtschaft.
Anhand der Zuschlagskriterien wählt das Begleitgremium aus den 4 Planungsteams der Phase 1 und 2 Planungsteams für die Vertiefungsphase, Phase 2 des Vergabeverfahrens aus.
* Phase 1: Start mit einer Planungswerkstatt mit den Bürger*innen + Kolloquium Anfang März, Abgabe Ende März mit einer Zwischenpräsenttion in einem Bürgerforum, am Tag darauf Auswahlsitzung durch das Begleitgremium Aufgabe: Übergeordnete Gestaltungsidee unter Berücksichtiugng der Querschnittsthemen, exemplarische Darstellung für einen Teilraum.
* Phase 2: Start mit einem Beratungsgespräch/Briefing zur Präzisierung der Planungsaufgabe, Abgabe nach ca. 6 Wochen, Anfang Juni: Auswahl des Büros/Teams, an den die Planungsleistungen vergeben werden.
Aufgabe: Gestaltungskonzept, Klimawandelanpassungskonzept und Materialkonzept, exemplarische Ausarbeitung für Teilräume.
* Für beide Phasen werden Aufwandentschädigungen ausgeschüttet. Die Aufwandentschädigung für Phase 2 des ausgewählten Teams wird an das Honorar der Weiterbeauftragung später angerechnet.
* Das ausgewählte Team beginnt umgehend nach Entscheidung direkt mit der Bearbeitung der "Vorvertraglichen Leistungen", d.h. das VgV-Verfahren für die Planungsleistungen für die gesamten Freiräume (anrechenbare Kosten KG 500 ca. 6-7 Mio EUR) wird kombiniert mit der UVgO-Vergabe der Planungsleistungen im Hinblick auf den Städtebauförderantrag. Der Zuschlag für die UVgO-Leistungen erfolgt an den Gewinner des Wettbewerblichen Dialogs (gem. VgV). Das Honorar der UVgO-Leistung wird später an das Gesamthonorar angerechnet. Die Vertragsverhandlung für die Planungsleistungen des Planungsteams erfolgen dann parallel zur Erarbeitung des Förderantrags.
* Folgende Aufträge werden vergeben:
- Planungsleistungen für Freianlagen, gem. §39 und Anlage 11, HOAI 2021
- Klimawandelanpassungskonzept
- Fachbegleitung Urban Mining Design für das Gesamtprojekt
* Die Teilnahme an den öffentlichen Beteiligungsveranstaltungen sowie den Terminen mit dem Begleitgremium sind für alle teilnehmenden Planungsteams verpflichtend. Der konstruktive Dialog mit der Öffentlichkeit, Stadtverwaltung, Zuschlagsgremium und Politik sind Grundlage des Planverfahrens. Nähere Informationen zum Ablauf finden sich in dem Dokument ANLAGE - Auslobung Wettbewerblicher Dialog.
Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Projektes um 24 Monate in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Mitteln der Städtebauförderung
Die Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog ist ausschließlich unter Verwendung der vorgegebenen Formulare „Teilnahmeantrag“, Anlagen A bis C zulässig. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
* Die Bewerber*innen müssen als Mindestanforderung für ihre Eignung ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durch entsprechende Angaben und Eigenerklärungen im Teilnahmeantrag belegen sowie für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) für die einzelnen Fachplanungen Referenzprojekte A.1 bis A.3 (siehe Anlage A) nachweisen.
* Zusätzlich ist der Nachweis der besonderen fachlichen Eignung möglich (siehe Anlage B, Referenzprojekte B.1 bis B.3), die für die Auswahl der Teilnehmer relevant wird, wenn mehr als die nach Prüfung der Teilnahmeunterlagen der gesetzten Büros noch auszuwählenden Bewerber*innen die Mindestanforderungen erfüllen. Der vollständige Nachweis der besonderen fachlichen Eignung liegt dann vor, wenn alle 4 Referenzprojekte B.1 - B.4 nachgewiesen sind.
(siehe Anlage C "Allgemeine Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen und zum Teilnahmeantrag") * Der Teilnahmeantrag inkl. seiner Anlagen A bis B (zu bearbeitende Dokumente) sind auf der Vergabeplattform firstgerecht einzureichen.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschussgründe nach § 123 und § 124 GWB
- Eigenerklärung zum geforderten Berufsstand gemäß § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV (Mindestanforderung: Nachweis des besonderen Berufsstands gemäß § 44 Absatz 1 VgV und damit der beruflichen Befähigung gemäß Bekanntmachung des jeweiligen Entwurfsverfassers durch Benennung der Eintragungsnummer einer Architektenkammer oder Ingenieurkammer oder gleichwertig und zum Beispiel der Eintragungsurkunde oder, falls dies in dem Heimatland nicht gesetzlich geregelt ist, durch ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist.)
- Eigenerklärung zur Eintragung in einem Handels-/ Partnerschaftsregister
- Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen
Die Eigenerklärungen werden im Rahmen des Teilnahmeantrags abgegeben.
Voraussetzung zur Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog ist das Vorliegen aller geforderten Erklärungen/Unterlagen.
1) Aktuelle Bestätigung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen und Mindestanforderungen an die Deckung (nicht älter als 12 Monate) beziehungsweise einer Eigenerklärung, dass eine solche Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen werden wird 2) Dokumentation der Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des/der Landschaftsarchitekten*in Die Eigenerklärungen werden im Rahmen des Teilnahmeantrags abgegeben.
Zu 1) Haftungssummen und Mindestanforderung an die Deckung:
- mindestens 2 Millionen Euro für Personenschäden
- mindestens 2 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden
1) Die Bewerber müssen als Mindestanforderung für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) für die einzelnen Mitglieder des interdisziplinären Planungsteams mindestens die Referenzprojekte A.1 bis A.3 (siehe Teilnahmeantrag, Anlage A) nachweisen):
Teil A.1: Referenzprojekt 1* | Planungsleistungen für Freianlagen,gem. §39 und Anlage 11 HOAI 2021 oder entsprechend,der Kostengruppe 500, Honorarzone 4, anrechenbare Baukosten KG 500: 2,5 Mio. EUR Teil A.2: Referenzprojekt 2* | Planungsleistungen für eine Landschaftsplanung im Außenbereich, gem. §35 BauGB, Planungsgebiet >10ha Teil A.3: Referenzprojekt 3* | Leistungen für ein Klimawandelfolgen-Anpassungskonzept, Planungsgebiet >1ha * Die Referenzprojekte können mit einem oder mehreren der Referenzprojekte identisch sein * Zusätzlich ist der Nachweis der besonderen fachlichen Eignung anhand der Referenzprojekte B.1 bis B.4 möglich (siehe Teilnahmeantrag, Anlage B), die für die Auswahl der Teilnehmer relevant wird, wenn mehr als 4 interdisziplinäre Planungsteams / Planungsgemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen (siehe ANLAGE C), vergleiche Ziffer II.2.9.
Teil B.1: Referenzprojekt 1* | Planungsleistungen für Freianlagen, gem. §39 und Anlage 11 HOAI 2021 oder entsprechend, unter besonderer Berücksichtigung des Themas Regenwassermanagement und Schwammstadt , Planungsgebiet >8.000m², Honorarzone 3 Teil B.2: Referenzprojekt 2* | Planungsleistungen für Freianlagen, gem. §39 und Anlage 11 HOAI 2021 oder entsprechend, unter dem Aspekt der Kreislaufwirtschaft (z.B. Recycling) Teil B.3: Referenzprojekt 3* | Planungsleistungen für Freianlagen, gem. §39 und Anlage 11 HOAI 2021 oder entsprechend, für einen Stadtraum/ öffentlichen Raum oder Freianlagen im historischen Kontext Teil B.4: Referenzprojekt 4* | Auszeichnung oder Wettbewerbspreis, hier: Leistungen für Freianlagen * Der vollständige Nachweis der besonderen fachlichen Eignung liegt dann vor, wenn alle Referenzprojekte B.1 - B.4 nachgewiesen sind.
Alle Referenzprojekte können miteinander identisch sein.
Alle Referenzprojekte sind jeweils in dem auf dem Vergabemarktplatz abrufbaren Formular (Anlagen A + B) und als Anlage dazu auf je einer DIN A4 Seite darzustellen.
2) Dokumentation der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter*innen in den letzten drei Jahren des/der Landschaftsarchitekten*in (2020, 2019, 2018) 3) Dokumentation der durchschnittlichen Anzahl CAD-Arbeitsplätze des/der Landschaftsarchitekten*in
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge für das interdisziplinäre Planungsteam aller nachfolgenden Fachdisziplinen die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI.EU Nummer L 255 Seite 22) gemäß Rechtsvorschrift des Heimatstaates entspricht und vorliegt:
- Landschaftsarchitekt*in
- Umweltingenieur (Stadtökologie/ Klimawandelfolgen)
- Umweltingenieur (Kreislaufwirtschaft, nur sofern nicht durch die Bewerbung der Fachrichtung Landschaftsarchitektur erbracht).
Voraussetzungen für die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt et cetera." ergeben sich aus dem BauKaG NRW sowie "Ingenieur" in Deutschland ergeben sich aus dem Ingenieursgesetz.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtige Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Weitere Informationen siehe Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben dieser Auftragsbekanntmachung.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Gemeinde Lindlar ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn die Eignungsanforderungen in der Summe gemeinsam durch die Mitglieder erfüllt werden.
* Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch Bewerbungen von Zweigstellen und Niederlassungen des Bewerbers. Bei Bewerbungen von konzernverbundenen Unternehmen ist der Geheimwettbewerb sicherzustellen. Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassungserklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für den Eingang Teilnahmeanträge (Siehe Anlage Teilnahmeantrag) gegeben sein. Die Teilnehmer dürfen während des gesamten Verfahrens keine anderen als die in der Verfassungserklärung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen, weder als Mitverfasser, noch als freie Mitarbeiter. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
* Es wird darauf hingewiesen, dass das Honorar erst in Phase 2 in die Wertung einbezogen wird. Die Reduzierung der Lösungen von sechs auf drei erfolgt nur anhand der qualitativen Kriterien.
* Nutzungsrechte:
Die Teilnehmenden am Verfahren übertragen ihre Nutzungsrechte ihrer Arbeit an die Ausloberin, das heißt, mit der Teilnahme an dem Verfahren stimmen die teilnehmenden Planungsteams zu, dass die Ausloberin berechtigt ist, konzeptionelle Teilaspekte ihrer Arbeit in das Pflichtenheft für die intergierte Planung zu übernehmen, insbesondere sofern dies vom Begleitgremium ausdrücklich empfohlen wird.
Eigentum an eingereichten Konzepten Soweit die Teilnehmenden zu Zwecken des Wettbewerblichen Dialogs oder der Integrierten Planungsphase (Auslobung) Konzepte, Unterlagen oder Modelle und ähnliches in körperlicher Form einreichen (insbesondere Entwurfskonzepte, Rahmenpläne und den Masterplan, jeweils inklusive Anlagen; im Folgenden: körperliche Gegenstände), übertragen sie das Eigentum daran vorbehaltlos an die Ausloberin.
* Alle Informationen zum Verfahren, den Zuschlagskriterien und zur Weiterbeauftragung sowie zur Verwendung eingereichter Konzepte befinden sich in Anlage 0 - Auslobung Wettbewerblicher Dialog | SGemeinde Lindlar * Geheimhaltung Informationen über die Ausloberin und den Gegenstand des Wettbewerbs, die die Teilnehmenden im Rahmen der Auslobung und bei Erstellung des Masterplans erlangen oder sich verschaffen, sind als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Ausloberin zu betrachten. Die Teilnehmenden verpflichten sich, über die gewonnenen Daten und Erkenntnisse Stillschweigen zu bewahren.
* voraussichtliche Termine:
04.03.22 Nachmittags: Rückfragenkolloquium, anschliessend: Öffentliche Auftaktveranstaltung als Bürgerwerkstatt 31.03.22 Zwischenpräsentation und Bürgerforum,
01.04.22 Sitzung des Begleitgremiums Phase 1 03.06.22 Sitzung des Begleitgremiums Phase 2 * Anlagen:
Anlage 0 - Auslobung Wettbewerblicher Dialog Anlage A und B - Referenzprojekte zum Bewerbungsbogen Anlage C - Teilnahmeantrag *
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
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Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
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Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
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