Unterhalts- und Glasreinigung an diversen DLR Standorten - Region Süd
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung an diversen DLR Standorten - Region Süd
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Unterhalts- und Glasreinigung für einen Zeitraum von 4 Jahren mit viermaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr in Losen an unseren Standorten in:
• Los 1: Unterhaltsreinigung (inkl. Labor- und/oder Reinraumreinigung, sauerstoffreduzierte Bereiche und Sicherheitsbereiche) an den Standorten Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Oberpfaffenhofen (DLR), Münchener Str. 20 82234 Weßling; Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Augsburg (DLR), Am Technologiezentrum 4, 86159 Augsburg; Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Weilheim (DLR), Reichenberg-straße 8, 82362 Weilheim • Los 2: Glasreinigung an den Standorten Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Oberpfaffenhofen (DLR), Münchener Str. 20 82234 Weßling; Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Augsburg (DLR), Am Technologiezentrum 4, 86159 Augsburg; Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Weilheim (DLR), Reichenbergstraße 8, 82362 Weilheim • Los 3: Unterhaltsreinigung (inkl. Labor- und Reinraumreinigung)am Standort Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Stuttgart (DLR), Pfaffenwaldring 38-40, 70569 Stuttgart.
• Los 4: Glasreinigung am Standort Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Stuttgart (DLR), Pfaffenwaldring 38-40, 70569 Stuttgart.
Eine besondere Herausforderung in der Unterhaltsreinigung ist bei einigen Losen die Reinigung von Laboren, Reinräumen, sauerstoffreduzierte Bereiche und Sicherheitsbereichen (hierüber geben die Vergabeunterlagen detaillierte Auskunft). Bieter (oder deren zu nennenden Unterauf-tragnehmer) bringen in diesen Losen zwingend spezialisierte Kenntnisse in der Labor- bzw. Rein-raumreinigung mit. Bei Standorten mit Sicherheitsbereichen gelten besondere Bestimmungen und der Zutritt erfolgt ggf. nur nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung.
Die ausführliche Beschreibung der durchzuführenden Leistungen befindet sich in den Unterlagen „Allgemeine Reinigungsanforderungen“, „Kalkulationsunterlage“ und in „Definition der Leistungsarten“.
Unterhaltsreinigung (inkl. Labor- und/oder Reinraumreinigung, sauerstoffreduzierte Bereiche und Sicherheitsbereiche) Los 1
Standorte:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Oberpfaffenhofen (DLR), Münchener Str. 20 82234 Weßling;
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Augsburg (DLR), Am Technologiezentrum 4, 86159 Augsburg;
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Weilheim (DLR), Reichenbergstraße 8, 82362 Weilheim
Unterhaltsreinigung (inkl. Labor- und/oder Reinraumreinigung, sauerstoffreduzierte Be-reiche und Sicherheitsbereiche).
Eine besondere Herausforderung in der Unterhaltsreinigung ist bei diesem Los die Reinigung von Laboren, Reinräumen, sauerstoffreduzierte Bereiche und Sicherheitsbereichen (hierüber geben die Vergabeunterlagen detaillierte Auskunft). Bieter (oder deren zu nennenden Unterauftragnehmer) bringen in diesem Los zwingend spezialisierte Kenntnisse in der Labor- bzw. Reinraumreinigung mit. Bei Standorten mit Sicherheitsbereichen gelten besondere Bestimmungen und der Zutritt erfolgt ggf. nur nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung.
Die ausführliche Beschreibung der durchzuführenden Leistungen befindet sich in den Unterlagen „Allgemeine Reinigungsanforderungen“, „Kalkulationsunterlage“ und in „Definition der Leistungsarten“.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit diesen Vertrag spätestens acht Wochen vor Vertragsende viermal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Dieser Vertrag endet spätestens am 30.04.2030, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Vertragsverlängerung gem. Ziffer II.2.7) der Auftragsbekanntmachung.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Die Positionen der Objektleitung und des Vorarbeiters/ der Vorarbeiterin müssen vom Bieter selbst angeboten werden und dürfen nicht durch Nachunternehmer besetzt werden.
Glasreinigung Los 2
Standorte:
Standorten Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Oberpfaffenhofen (DLR), Mün-chener Str. 20 82234 Weßling;
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Augsburg (DLR), Am Technologiezentrum 4, 86159 Augsburg;
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Weilheim (DLR), Reichenbergstraße 8, 82362 Weilheim
Glasreinigung an den in Ziffer II.2.3. der Auftragsbekanntmachung beschriebenen Standorten
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit diesen Vertrag spätestens acht Wochen vor Vertragsende viermal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Dieser Vertrag endet spätestens am 30.04.2030, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Vertragsverlängerung gem. Ziffer II.2.7) der Auftragsbekanntmachung.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Die Positionen der Objektleitung und des Vorarbeiters/ der Vorarbeiterin müssen vom Bieter selbst angeboten werden und dürfen nicht durch Nachunternehmer besetzt werden.
Unterhaltsreinigung Los 3
Standort Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Stuttgart (DLR), Pfaffenwaldring 38-40, 70569 Stuttgart
Unterhaltsreinigung am in Ziffer II.2.3 der Auftragsbekanntmachung genannten Standort.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit diesen Vertrag spätestens acht Wochen vor Vertragsende viermal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Dieser Vertrag endet spätestens am 30.04.2030, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Vertragsverlängerung gem. Ziffer II.2.7) der Auftragsbekanntmachung.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Die Positionen der Objektleitung und des Vorarbeiters/ der Vorarbeiterin müssen vom Bieter selbst angeboten werden und dürfen nicht durch Nachunternehmer besetzt werden.
Glasreinigung Los 4
Standort Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Stuttgart (DLR), Pfaffenwaldring 38-40, 70569 Stuttgart.
Glasreinigung am in Ziffer II.2.3 der Auftragsbekanntmachung genannten Standort.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit diesen Vertrag spätestens acht Wochen vor Vertragsende viermal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Dieser Vertrag endet spätestens am 30.04.2030, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Vertragsverlängerung gem. Ziffer II.2.7) der Auftragsbekanntmachung.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Die Positionen der Objektleitung und des Vorarbeiters/ der Vorarbeiterin müssen vom Bieter selbst angeboten werden und dürfen nicht durch Nachunternehmer besetzt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Gilt für alle Lose:
Der Auftraggeber wird anschließend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie eine et-waige Selbstreinigung gemäß § 125 GWB prüfen und erforderlichenfalls eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Entscheidung über den Ausschluss des Bieters treffen. Ferner wird der Auftraggeber prüfen, ob Gründe für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen und die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO) einge-halten werden.
• Der Nachweis erfolgt über die Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis wird durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt unter Ziffer I. 1.) erbracht.
• Der Nachweis erfolgt über die Erklärung zu § 19 Abs. 1 MiLOG. Der Nachweis wird durch Eigenerklärung in Anlage 58 Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG.
• Der Nachweis erfolgt über die Erklärung zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Der Nach-weis wird durch Eigenerklärung in Anlage 57 Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.
2. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, sowie Eintragung in die Handwerksrolle Gilt für alle Lose:
• Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, sowie Eintragung in die Handwerksrolle. Der Nachweis wird durch einen aktuellen Registerauszug oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument erbracht. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen nachweisen. (Vgl. Eignungsformblatt, Ziffer I. 2.).
3. Umsatzangaben Gilt für alle Lose:
Angaben zum Gesamtumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre, sowie Angaben zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Tätigkeitsbereich für Los 1 und 3: Unterhaltsreinigung; für Los 2 und 4 Glasreinigung).
Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre im Eignungsformblatt unter Ziffer II. 3. und Ziffer II. 4.).
4. Haftpflichtversicherung Gilt für alle Lose:
Bieter müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe je Versicherungsfall in Höhe von mindestens 5.000.000,00 € für Personen-schäden, 5.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden und 250.000,00 € für Schlüsselschäden/Schlüsselverlust, 1.000.000,00 € für Allmählichkeitsschäden und 1.000.000,00 € für Umweltschäden nachweisen. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt unter Ziffer II. 5.) sowie die Vorlage eines vom Versicherer ausgestellten Versicherungsnachweises oder einer schriftlichen Erklä-rung des Versicherers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung entspre-chend der Bekanntmachung abzuschließen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen.
Zu 4.
Mindestdeckungssummen:
5.000.000,00 € für Personenschäden, 5.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden und 250.000,00 € für Schlüsselschäden/Schlüsselverlust, 1.000.000,00 € für Allmählichkeitsschäden und 1.000.000,00 € für Umweltschäden
5. Unbedenklichkeitserklärung der Krankenkasse Gilt für alle Lose:
Unbedenklichkeitserklärung der Krankenkasse bei der die überwiegende Zahl der Mitarbeiter versichert ist bzw. eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Stelle des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens. Der Nachweis wird durch die Unbedenklichkeitserklärung der Krankenkasse der bei Fristende nicht älter als 12 Monate sein soll erbracht.
6. Referenzen Gilt für alle Lose:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung erbrachten wesentlichen Leis-tungen mit Angabe des Werts sowie des Kunden (Beschreibung möglich). Geeignet ist eine Referenz, wenn der früher ausgeführte Auftrag inhaltlich sowie – in Bezug auf das jeweils angebotene Los - mengenmäßig vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag ist. Bei der Angabe des Auftragswertes p.a. darf für die jeweilige Referenz der Wert des stärksten Ausführungsjahres innerhalb der letzten drei Jahre vor Veröffentlichung der Bekanntmachung angegeben werden.
Zu 6.
Die Bieter haben mindestens drei geeignete Referenz vorzulegen. Dabei ist für die inhaltliche Vergleichbarkeit maßgeblich, ob es sich bei dem vorgelegten Referenzprojekt um die Erbringung von Unterhaltsleistungen (für Lose 1 und 3) oder Glasreinigung (für Lose 2 und 4) gehandelt hat. Für die mengenmäßige Vergleichbarkeit ist der folgende Auftragswert des jeweiligen Loses (pro Jahreszeitraum der Leistungsausführung – p.a.) maßgeblich, für das der Bieter ein Angebot einreicht:
• für Los 1 1.000.000,00 € (netto) p.a.
• für Los 2 30.000,00 € (netto) p.a.
• für Los 3 600.000,00 € (netto) p.a.
• für Los 4 35.000,00 € (netto) p.a.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantragvor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Der öffentliche Auftraggeber weist zudem auf § 134 Abs. 2 GWB hin:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax ver-sendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser voreiner Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Abs. 1 GWB denZuschlag nicht erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB). Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass ein wirksamerteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden kann (§ 168 Abs. 2 Nr. 1 GWB).