Neuvergabe der Gestellung des Notarztdienstes Tönisvorst Referenznummer der Bekanntmachung: K-VIERSEN-2021-0063
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-viersen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuvergabe der Gestellung des Notarztdienstes Tönisvorst
Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im grundsätzlichen Rettungswachenversorgungsbereich Tönisvorst durch die Bereitstellung von Notärztinnen und Notärzten rund um die Uhr an jedem Tag im Jahr zur Besetzung kreiseigener Rettungsmittel sowie die Bereitstellung entsprechender Räumlichkeiten eines Notarztstandortes in der Gemarkung St. Tönis auf Grundlage eines öffentlich-rechltichen Vertrags (Notarztgestellungsvertrag) nach § 13 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW).
Die Leistungen sind von dem durch den Beauftragten zur Verfügung gestellten Notarztstandort in der Gemarkung St. Tönis aus durchzuführen.
Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Kreis Viersen das für die notärztliche Versorgung erforderliche notärztliche Personal für den vereinbarten Vorhalteumfang sowie die entsprechenden Räumlichkeiten eines Notarztstandortes zur Unterbringung des ärztlichen sowie des nichtärztlichen Personals sowie der Rettungsmittel nach Maßgabe des anliegenden Notarztgestellungsvertrags zur Verfügung zu stellen. Es gelten die folgenden Vorhaltezeiten, während derer das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) mit notärztlichem Personal des Beauftragten zu besetzen sind: täglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Die nähere Ausgestaltung der notärztlichen Leistungen sowie die näheren Anforderungen an den Notarztstandort sind dem anliegenden Leistungsverzeichnis sowie dem anliegenden Notarztgestellungsvertrag zu entnehmen.
Die für die Durchführung erforderlichen Rettungsmittel einschließlich des nichtärztlichen
Personals stellt der Auftraggeber.
Der Beauftragte führt die Aufgaben als Verwaltungshelfer durch.
Die Beauftragung erfolgt für fünf Jahre.
Für die Aufgabendurchführung erhält der Beauftragte vom Auftraggeber eine Vergütung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister* (bei Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate) (*für Deutschland das Handelsregister, die Handwerksrolle und bei Dienstleistungsaufträgen das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder) für den gewerbetreibenden Bieter.
Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister (bei Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate) nach Belegart "0" für den gewerbetreibenden Bieter, die gesetzliche Vertretung (falls vorhanden) sowie die zur Geschäftsführung bestellten Personen und deren Stellvertretungen zwecks Beurteilung der Zuverlässigkeit (§ 13 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 RettG NRW).
Der Auftraggeber wird für die Bieter, die für eine Beauftragung in Betracht kommen, außerdem einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregister ziehen.
Aktueller Nachweis über verfügbares Eigenkapital (bspw. Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung oder bei bestehender Bilanzierungspflicht eines
Jahresabschlusses (Bilanz, Auszug) oder Bankauskunft) in Höhe von mindestens 250.000 € zwecks Abdeckung möglicher Investitionskosten bzgl. des zu gestellenden Notarztstandortes (bei Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate).
Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des für den Betriebssitz zuständigen Finanzamtes (bei Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate).
Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des für den Betriebssitz zuständigen Gemeindesteueramtes (bei Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate).
Aktueller Nachweis der Schuldenfreiheit (bspw. Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis, Schufa-Auskunft) (bei Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate).
Aktuelle Bescheinigungen der Sozialversicherungsträger über die ordnungsgemäße Beitragsentrichtung zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (bei Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate).
Aktuelle Bescheinigungen der Berufsgenossenschaften über die ordnungsgemäße Beitragsentrichtung zur Unfallversicherung (bei Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate).
Mit dem Angebot muss mindestens eine Referenz eingereicht werden, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist, also die Bereitstellung von notärztlichem Personal sowie von Räumlichkeiten eines Notarztstandortes umfasst. Es werden keine Referenzen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vor mehr als drei Jahren beendet wurden.
Auf gesonderetes Verlangen sind zudem folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
Bis spätestens 18.03.2022 Benennung von 10-25 Ärztinnen bzw. Ärzten sowie einer
Ärztlichen Leitung Notarztstandort, die den übrigen Ärztinnen und Ärzten gegenüber
weisungsbefugt ist, unter Angabe von Name, Wohnanschrift und Geburtsdatum.
Bis spätestens 18.03.2022 für alle vg. Personen einen Nachweis der Beherrschung der
deutschen Sprache auf den Niveau C1: Fachkundige Sprachkenntnisse; für muttersprachlich deutsche Personen in Form einer schriftlichen Erklärung; für alle übrigen Personen in Form eines deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz, eines deutschen Sprachzertifikats des Goethe Instituts oder eines gleichwertigen Nachweises.
Bis spätestens 18.03.2022 ein ärztliches Zeugnis, das nicht älter als 3 Monate sein darf, über die gesundheitliche und körperliche Eignung für alle vg. Personen aufgrund einer ärztlichen Untersuchung nach G 25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (inkl. Sehtest)), G 42 (Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung), G 46 (Belastungen des Muskel- und Skelettsystems) sowie G 24 (Hauterkrankungen (mindestens als Angebotsuntersuchung, abhängig vom Zeitanteil der Feuchtarbeit)); in diesem ärztlichen Zeugnis ist auch zu bestätigen, dass die untersuchte Person nicht an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes erkrankt oder dessen verdächtig ist, und dass sie keine Krankheitserreger ausscheidet; die vg. ärztliche Untersuchung ist alle 3 Jahre zu wiederholen und demnach spätestens am 18.03.2025 erneut und gleichermaßen nachzuweisen.
Bis spätestens 18.03.2022 für alle vg. Personen einen Fachkundenachweis "Rettungsdienst" oder "Notfallmedizin" einer Ärztekammer oder einen von einer Ärztekammer als vergleichbar anerkannten Qualifikationsnachweis.
Bis spätestens 18.03.2022 für die Ärztliche Leitung Notarztstandort zusätzlich einen
Nachweis über eine mindestens 5-jährige Erfahrung im Bereich der (prä-) klinischen
Notfallmedizin (bspw. Arbeitsverträge).
Für die Durchführung der notärztlichen Leistungen gilt insbesondere das Rettungsgesetz NRW (§ 13 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 RettG NRW).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
vor Ablauf des Vertrages, voraussichtlich im 4. Quartal 2026
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o.g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren;
3. Jeder Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter III.1.1 - 1.3) genannten Nachweise und Erklärungen entsprechend vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).