Neu- und Umbau Bauhof Rietberg Referenznummer der Bekanntmachung: R-I-2021-87
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neu- und Umbau Bauhof Rietberg
Ingenierleistungen technische Gebäudeausstattung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Rietberg beabsichtigt in das Objekt den Baubetriebshof der Stadt Rietberg unterzubringen. Dafür müssen diverse Neu- und Umbaumaßnahmen durchgeführt werden.
Die wesentlichen Arbeiten wurden in 3 verschiedene Bauteile aufgelistet.
- Bauteil 1 (Neubau Fahrzeughalle/Kalthalle)
- Bauteil 2 (Außenbereich)
- Bauteil 3 (Sozialbereich)
Bei der Teilnahme ist zu berücksichtigen, dass bei der Ausführung, aufgrund der Dringlichkeit, jedoch ein vorgeschriebener Zeitplan eingehalten werden muss.
Der Auftraggeber wird 3, maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Liegen dem Auftraggeber mehr als 5 vollständige Teilnahmeanträge vor, welche die Mindestkriterien an die Eignung der Bewerber erfüllen, so wählt der Auftraggeber die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufzufordernden Bewerber/Bieter durch eine Bewertung der Teilnahmeanträge aus. Sollten hierbei mehr als 5 Bewerber/Bieter die höchstmögliche Bewertung erhalten, entscheidet das Los. Grundlage der Bewertung der Teilnahmeanträge sind die in der Bekanntmachung und ergänzend die in dieser Vergabeunterlage sowie dem Bewerbungsbogen und der Bewertungsmatrix – Auswahlverfahren (Anlage 7) mitgeteilten Kriterien und deren Gewichtung.
Sofern in den Teilnahmeanträgen Erklärungen oder Angaben fehlen oder Angaben fehlerhaft sind, so werden diese mit 0 Punkten bewertet. Werden Angaben gemacht, die den Anforderungen für die Vergleichbarkeit für Referenzen nicht oder nur teilweise entsprechen, können diese ebenfalls mit 0 Punkten bewertet werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Informationen oder Nachweise zur Eignungsbewertung der Bewerber nachzufordern, sofern zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bewerbers ist durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. zur Berufsqualifikation nach § 75 Abs. 1 bzw. 2 VgV zu erbringen.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gem. § 75 Abs. 1 bzw. 2 VgV benennen.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
- Bewerber haben nachzuweisen, dass sie über eine Berufshaftpflichtversicherung in folgender Höhe verfügen:
Deckungssumme pro Versicherungsfall mind. 3.000.000 € für Personenschäden und mind. 1.500.000 € für Sach- und Vermögensschäden. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne gewährt werden wird. Die Bestätigung des Versicherers ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen;
- Vom Bewerber ist ein Mindesthonorarumsatz in den letzten 3 Jahren von 0,5 Mio € netto nachzuweisen.
- Erklärung über den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 und §124 GWB
Deckungssumme pro Versicherungsfall mind. 3.000.000 € für Personenschäden und mind. 1.500.000 € für Sach- und Vermögensschäden (Versicherungsnachweis oder Bestätigung der Versicherung, dass geforderter Versicherungsschutz im Auftragsfall gewährt wird).
- Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch Eigenerklärungen belegen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden und bauvorlageberechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter/in(en) die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
- Vom Bewerber ist ein Projektleiter für das Projekt zu benennen. Die Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters in vergleichbaren Projekten ist anhand von Nachweisen und - als Mindestanforderung – mit einer persönlichen Referenz in der Planung und einem engen zeitlichen Ablauf – die nicht älter als 5 Jahre – gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung – mit Baukosten laut Kostenfeststellung in Höhe von jeweils mind. 0,5 Mio. Euro brutto, nachzuweisen.
- Bewerber haben als Mindestanforderung nachzuweisen, dass sie in den letzten 5 Jahren – Fertigstellung gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU- Bekanntmachung – mindestens in einer Referenz die Planung und einem engen zeitlichen Ablauf, die mit Baukosten laut Kostenfeststellung in Höhe von jeweils mind. 0,5 Mio. Euro brutto erreicht worden sind, durchgeführt haben (Büroreferenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.