Universität zu Köln: Modulbau ML4Q, Projektsteuerer Referenznummer der Bekanntmachung: VV-21-0097
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50931
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 221470
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://uni-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Universität zu Köln: Modulbau ML4Q, Projektsteuerer
Projektsteuerung/Vorbereitung, Umsetzung und Begleitung einer
Totalunternehmer-Vergabe mit funktionaler Leistungsbeschreibung
Universität zu Köln Vergabestelle VOB D5 Robert-Koch-Str. 46-50 50931 Köln
Projektsteuerer
1. Stufe: Projektvorbereitung / Sollfestlegung / Funktionale Leistungsbeschreibung
2. Stufe: Durchführung Vergabeverfahren
3. Stufe: Controlling Planung und Bauausführung
4. Stufe: Inbetriebnahme
Der Auftragnehmer wird zunächst mit sämtlichen Leistungen für die Stufe 1 beauftragt. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung weiterer Leistungsstufen - auch teil- und abschnittsweise - vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe assmann GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.assmanngruppe.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYWYYJS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.