Energetische Sanierung „Forum Wahlscheid“ - Ingenieurleistungen Tragwerksplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lohmar
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53797
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lohmar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung „Forum Wahlscheid“ - Ingenieurleistungen Tragwerksplanung
Die Stadt Lohmar (nachfolgend Auftraggeberin oder AG) hat vorliegend die Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung für die energetische Sanierung des „Forum Wahlscheid“ europaweit ausgeschrieben.
Das Bürgerforum Wahlscheid wurde 1982 als Sport- und Veranstaltungsgebäude für die Stadt Lohmar errichtet. Das Bürgerforum enthält neben der Sport- und Veranstaltungshalle die erforderlichen Sanitär- und Umkleideräume sowie eine Stadtteilbücherei, ein Bürgerbüro und einen kleinen Kindergarten.
Energetisch befindet sich das Gebäude auf dem Stand der Bauzeit, das heißt auf dem Stand der ersten Wärmeschutzverordnung. Dies entspricht in keiner Weise heutigen Anforderungen an ein umweltgerechtes Gebäude mit geringer CO²-Bilanz.
Das Gebäude soll umfassend energetisch saniert und als Vorzeigemodell zum Klimaforum ausgebaut werden. Folgende Maßnahmen sind dabei geplant:
1. Sanierung der Dachkonstruktion mit verbesserter Wärmedämmung 2. Erneuerung der Lüftungsanlage mit geringerem Energieverbrauch 3. Erneuerung der Hallenbeheizung als Fußbodenheizung mit Holzpelletkessel 4. Erneuerung von Fenstern und Türen mit verbesserter Wärmedämmung 5. Sanierung der Innenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch 6. Sanierung der Außenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch 7. Einbau einer Photovoltaikanlage zur Energiegewinnung 8. Erneuerung der Dacheindichtung auf den Flachdächern mit verbesserter Wärmedämmung und zusätzlichem Gründach 9. Einbau einer Fahrradabstellanlage 10. Einbau von Ladestationen für Pedelecs und E-Bikes Das Projekt wird laut Bewilligungsbescheid vom 28.11.2019 im Rahmen der Landesförderung unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 unter dem Titel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ gefördert.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben werden im genannten Bescheid mit [Betrag gelöscht] EUR beziffert. Die Gesamtkosten werden bei ca. [Betrag gelöscht] EUR liegen.
Lohmar
Der in der abgeschlossenen Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet alle für das Vorhaben erforderlichen Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 – 9, ggf. stufenweise Beauftragung in 2 Stufen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 1-4 und Leistungsphasen 5-9).
Die Honorarzone war im späteren Verhandlungsverfahren von den Bietern zu ermitteln und frei anzubieten.
Die Leistungserbringung wird sich voraussichtlich auf einen Leistungszeitraum von ca. 25 Monaten (Zuschlag im Januar 2021, Abschluss Leistungsphase 8 im November 2022) erstrecken, da zu diesem Zeitpunkt das Projekt aus förderrechtlichen Gründen abgeschlossen sein muss. Einzelheiten wurden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt Energetische Sanierung „Forum Wahlscheid“: Ingenieurleistungen Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52072
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
Stadt Lohmar Rathausstraße 4 53797 Lohmar Deutschland Tel.: 02246 15-0 E-Mail: [gelöscht] Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Frau Susanne Klingbeil Stadt Lohmar Rathausstraße 4 53797 Lohmar Deutschland Tel.: 02246 15-126 E-Mail:[gelöscht] Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann dasAngebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen imVergaberegister vorliegen. Unterhalb von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben,der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Nach § 107 Abs. 3 GWB gilt für den Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der inder Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sämtliche vorgenannten Fristen sind für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages zu beachten. Gem. § 101b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag unter anderem von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggebergegen § 101a GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach § 101b Abs. 2 GWB festgestelltworden ist. Gem. § 101b Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hatte der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.