FE 04.0315/2018/MRB - Entwicklung von neuen Auswerte- und Bewertungsmethoden von Substanzmerkmalen (Oberfläche) für die Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) von Bundesfernstraßen- Betonfahrbahnen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g-FE 04.0315/2018/MRB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 04.0315/2018/MRB - Entwicklung von neuen Auswerte- und Bewertungsmethoden von Substanzmerkmalen (Oberfläche) für die Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) von Bundesfernstraßen- Betonfahrbahnen
FE 04.0315/2018/MRB - Entwicklung von neuen Auswerte- und Bewertungsmethoden von Substanzmerkmalen (Oberfläche) für die Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) von Bundesfernstraßen- Betonfahrbahnen
Innerhalb der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) werden im Teilprojekt 3 die Sub-stanzmerkmale (Oberfläche) der Fahrbahnoberflächen schnellfahrend mit bildgebenden Ver-fahren durch Messfahrzeuge erfasst und anschließend manuell ausgewertet. Die hierbei er-zielten Ergebnisse geben erste Hinweise auf strukturelle Schädigungen der Fahrbahn.
Die in den Regelwerken existierende Auflistung der Schadensmerkmale ist inzwischen ca. 25 Jahre alt und bedarf auf Basis aktueller bautechnischer Erkenntnisse bei der Betonbauweise einer Überprüfung. Insgesamt ist dabei entscheidend, dass diejenigen Schäden detektiert werden, die einen Erhaltungsbedarf auslösen bzw. dass eine Abgrenzung der Schäden hin-sichtlich des durch sie unmittelbar oder in der weiteren Entwicklung als erforderlich angesehe-nen Erhaltungsbedarfs erfolgt. Vor diesem Hintergrund sind die Ursachen auftretender Schä-den in Betonfahrbahnen zu berücksichtigen.
Das Ziel des Forschungsprojektes besteht darin, die Auswerte- und Bewertungsmethoden von Substanzmerkmalen (Oberfläche) für die ZEB von Bundesfernstraßen bei der Bauweise Beton zu optimieren, so dass sie den aus der seit 2015 gültigen neuen Wertesynthese resultierenden Anforderungen an die Lagegenauigkeit sowie der quantitativen Beschreibung und der Diffe-renzierung der Schadensmerkmale gerecht werden.
Für die entwickelte Methode sind klare und einfache Codierungsregeln zu formulieren, die sowohl bei einer manuellen Auswertung als auch bei einer auf Basis von KI erfolgten Auswer-tung (neuronale Netze) zur Anwendung kommen können. Das oberste Ziel besteht in einer Erhöhung der Datenqualität auf Basis eines optimierten Auswerte- und Bewertungsprozesses (z.B. durch eine mögliche Anpassung der Auswertemethode für die Betonbauweise an die Methode der Asphaltbauweise).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 04.0315/2018/MRB - Entwicklung von neuen Auswerte- und Bewertungsmethoden von Substanzmerkmalen (Oberfläche) für die Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) von Bundesfernstraßen- Betonfahrbahnen
Ort: Neuenhagen bei Berlin
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.