Sanierung Bauhof Stadtreinigung - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: SGT21-65-3-60
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Bauhof Stadtreinigung - Tragwerksplanung
Der Betriebshof des Fachbereichs Stadtreinigung der Stadt Gütersloh befindet sich auf dem Gelände Goethestraße 16, 33330 Gütersloh. Der bestehende Umkleide-, Sanitär- und Verpflegungsbereich des Betriebshofes soll zu einem sogenannten „Schwarz-Weiß-Bereich“ umgebaut werden. Dies soll verhindern, dass verschmutzte Berufskleidung mit der Privatkleidung der Mitarbeiter/innen in direkten Kontakt kommt. Diese soll getrennt gelagert werden (Schwarz-Weiß-Trennung). Dafür sind geeignete bauliche und organisatorische Maßnahmen zu treffen. Hierfür vergibt die Stadt Planungsleistungen. Gegenstand dieses Verfahrens sind Leistungen der Tragwerksplanung und der Bauphysik.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Betriebshof des Fachbereichs Stadtreinigung der Stadt Gütersloh befindet sich auf dem Gelände Goethestraße 16, 33330 Gütersloh. Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören unter anderem die Müllabfuhr, die Sperrmüllabholung sowie die Schadstoffsammlung. Der bestehende Umkleide-, Sanitär- und Verpflegungsbereich des Betriebshofes soll zu einem sogenannten „Schwarz-Weiß-Bereich“ umgebaut werden. Dies soll verhindern, dass verschmutzte Berufskleidung mit der Privatkleidung der Mitarbeiter/innen in direkten Kontakt kommt. Diese soll getrennt gelagert werden (Schwarz-Weiß-Trennung). Hierfür sind geeignete bauliche und organisatorische Maßnahmen zu treffen. Die für die Einrichtung des „Schwarz-Weiß-Bereichs“ erforderlichen Baumaßnahmen betreffen dabei überwiegend das 1. Obergeschoss des Hauptgebäudes sowie das Erd- und Obergeschoss des Anbaus. Ferner soll ein Neubau mit Verkehrsflächen errichtet werden.Während der Bauzeit soll das Personal des Fachbereichs Stadtreinigung ausgegliedert werden, wobei Teilbereiche wie Verwaltung, Werkstätten und Lagerräume innerhalb der umzubauenden Gebäude in Funktion gehalten werden müssen.Die vorhandene Heizungsanlage soll durch den Einbau einer Holzhackschnitzelanlage zur Nutzung nachwachsender Brennstoffe ersetzt werden. Zudem soll unter Ausnutzung der maximal nutzbaren Fläche eine Photovoltaikanlage sowie eine Solarthermie-Anlage errichtet werden.Die hier abgefragten Ingenieurleistungen betreffen die Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 (§§ 49 ff. HOAI) sowie Beratungsleistungen der Bauphysik, Leistungsphasen 1 bis 5 (Anlage 1 HOAI, Ziffer 1.2 (Wärmeschutz und Energiebilanzierung). Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise in maximal 2 Leistungsstufen beauftragen. Beauftragt werden in Leistungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 51 Abs. 1 HOAI und die Leistungsphasen 1 bis 3 des Leistungsbildes Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung) nach Ziffer 1.2.2 der Anlage 1 HOAI. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen/Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen. Die weitere Leistungsstufe wären die Leistungsphasen 4 bis 6 nach § 51 Abs. 1 HOAI und die Leistungsphasen 4 und 5 des Leistungsbildes Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung) nach Ziffer 1.2.2 der Anlage 1 HOAI (Leistungsstufe 2).Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten.
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 51 Abs. 1 HOAI und die Leistungsphasen 1 bis 3 des Leistungsbildes Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung) nach Ziffer 1.2.2 der Anlage 1 HOAI, anschließend bei Fortsetzung des Projekts die Leistungsphasen 4 bis 6 nach § 51 Abs. 1 HOAI swie die Leistungsphasen 4 und 5 nach Ziffer 1.2.2 der Anlage 1 HOAI (Leistungsstufe 2). Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Leistungsstufe nach Leistungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.
Besondere und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.