Fachliche und administrative Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung des Jugendklimafonds Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2-VSt. 1451/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachliche und administrative Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung des Jugendklimafonds
Das BMU beabsichtigt, einen Jugendklimafonds einzurichten, um das Engagement von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für den Klimaschutz in Form von Mikroprojekten und zusätzlichen Vernetzungsveranstaltungen zu unterstützen. Der Jugendklimafonds soll Jugendliche und junge Erwachsene in der gesamten Bandbreite und Vielfalt ihrer individuellen Lebens- und Bildungskontexte, Wohnorte und Migrationserfahrungen erreichen und in ihrem Klimaengagement stärken. Diesem Anspruch ist durch das Vorhaben Rechnung zu tragen. Sofern erforderlich, werden gezielt Maßnahmen zur Nachsteuerung von der/dem Auftragnehmer*in (AN) in Absprache mit der Auftraggeberin (AG’in) ergriffen. Die Aufgabe der/des AN ist es, ein hohes Maß an Jugendbeteiligung bei der Gestaltung von Programmelementen zu gewährleisten und peer-to-peer Ansätze zu integrieren. Der Jugendklimafonds folgt dem Leitbild einer Bildung für Nachhaltige Entwicklung und wird mit dem Verständnis eines lernenden Programms aufgelegt und weiterentwickelt. Der Jugendklimafonds setzt sich aus drei Programmsäulen zusammen:
a) einer niedrigschwelligen Mikroprojektförderung für Jugendliche und junge Erwachsene;
b) zielgruppenspezifische Beratungs- und Aktivierungsmaßnahmen, insbesondere ein peer-to-peer Mentoringprogramm sowie
c) überregionale Vernetzungsveranstaltungen für Teilnehmer*innen der Mikroprojektförderung.
Zusätzlich sind übergeordnete Aufgaben des Programmmanagements vorgesehen.
Los 1: Übernahme von Projektträgeraufgaben
Berlin bzw. Sitz der/des AN
Aufgaben der/des AN sind die Übernahme von Projekttrrägeraufgaben. Die Leistungen dieses Loses sind in enger Abstimmung mit der AG’in sowie mit der/dem AN des Loses 2 „Organisation und Durchführung von Vernetzungsveranstaltungen sowie Aufbau eines peer-to-peer Mentoringprogramms, Internetauftritt und Öffentlichkeitsarbeit“ zu erbringen. Die/Der Projektträger*in als AN unterstützt das BMU als AG'in in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Es ist beabsichtigt, die/den AN als Treuhänder*in gem. § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung von Bundesmitteln zu beauftragen. Dabei nimmt die/der AN die Aufgaben als unselbständige*r Verwaltungshelfer*in im unmittelbaren Ausführungsauftrag der AG‘in wahr. Eine Beleihung nach § 44 Abs. 3 BHO ist nicht vorgesehen. Für die Mikroprojektförderung steht aktuell ein Fördervolumen von ca. [Betrag gelöscht] Euro für die Projektlaufzeit ab Zuschlagserteilung bis 31.12....
Organisation und Durchführung von Vernetzungsveranstaltungen sowie Aufbau eines peer-to-peer Mentoringprogramms, Internetauftritt und Öffentlichkeitsarbeit
Berlin bzw. Sitz der/des AN
Die Leistungen dieses Loses sind in enger Abstimmung mit der AG’in sowie mit der/dem AN des Loses 1 „Übernahme von Projektträgeraufgaben“ zu erbringen. Leistungsumfang:
- Programmadministration und -steuerung
- Zielgruppenspezifische Beratungs- und Aktivierungsmaßnahmen (u. a. Bewerbung der Mikroprojektförderung, Aufbau und Etablierung eines Kommunikationsleitfadens zur zielgruppengerechten Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Entwicklung und Umsetzung eines peer-to-peer Mentoringprogramms)
- Konzeption und Durchführung von überregionalen Vernetzungsveranstaltungen
- Internetauftritt
- Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit
(nähe Angaben sind der Leistungebeschreibung zu entnehmen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachliche und administrative Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung des Jugendklimafonds
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.