Fachliche und administrative Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung des Jugendklimafonds Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2-VSt. 1451/2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmu.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fachliche und administrative Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung des Jugendklimafonds

Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2-VSt. 1451/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das BMU beabsichtigt, einen Jugendklimafonds einzurichten, um das Engagement von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für den Klimaschutz in Form von Mikroprojekten und zusätzlichen Vernetzungsveranstaltungen zu unterstützen. Der Jugendklimafonds soll Jugendliche und junge Erwachsene in der gesamten Bandbreite und Vielfalt ihrer individuellen Lebens- und Bildungskontexte, Wohnorte und Migrationserfahrungen erreichen und in ihrem Klimaengagement stärken. Diesem Anspruch ist durch das Vorhaben Rechnung zu tragen. Sofern erforderlich, werden gezielt Maßnahmen zur Nachsteuerung von der/dem Auftragnehmer*in (AN) in Absprache mit der Auftraggeberin (AG’in) ergriffen. Die Aufgabe der/des AN ist es, ein hohes Maß an Jugendbeteiligung bei der Gestaltung von Programmelementen zu gewährleisten und peer-to-peer Ansätze zu integrieren. Der Jugendklimafonds folgt dem Leitbild einer Bildung für Nachhaltige Entwicklung und wird mit dem Verständnis eines lernenden Programms aufgelegt und weiterentwickelt. Der Jugendklimafonds setzt sich aus drei Programmsäulen zusammen:

a) einer niedrigschwelligen Mikroprojektförderung für Jugendliche und junge Erwachsene;

b) zielgruppenspezifische Beratungs- und Aktivierungsmaßnahmen, insbesondere ein peer-to-peer Mentoringprogramm sowie

c) überregionale Vernetzungsveranstaltungen für Teilnehmer*innen der Mikroprojektförderung.

Zusätzlich sind übergeordnete Aufgaben des Programmmanagements vorgesehen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1: Übernahme von Projektträgeraufgaben

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin bzw. Sitz der/des AN

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufgaben der/des AN sind die Übernahme von Projekttrrägeraufgaben. Die Leistungen dieses Loses sind in enger Abstimmung mit der AG’in sowie mit der/dem AN des Loses 2 „Organisation und Durchführung von Vernetzungsveranstaltungen sowie Aufbau eines peer-to-peer Mentoringprogramms, Internetauftritt und Öffentlichkeitsarbeit“ zu erbringen. Die/Der Projektträger*in als AN unterstützt das BMU als AG'in in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Es ist beabsichtigt, die/den AN als Treuhänder*in gem. § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung von Bundesmitteln zu beauftragen. Dabei nimmt die/der AN die Aufgaben als unselbständige*r Verwaltungshelfer*in im unmittelbaren Ausführungsauftrag der AG‘in wahr. Eine Beleihung nach § 44 Abs. 3 BHO ist nicht vorgesehen. Für die Mikroprojektförderung steht aktuell ein Fördervolumen von ca. [Betrag gelöscht] Euro für die Projektlaufzeit ab Zuschlagserteilung bis 31.12....

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzeptes / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Organisation und Durchführung von Vernetzungsveranstaltungen sowie Aufbau eines peer-to-peer Mentoringprogramms, Internetauftritt und Öffentlichkeitsarbeit

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
32412110 Internet
79951000 Veranstaltung von Seminaren
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin bzw. Sitz der/des AN

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistungen dieses Loses sind in enger Abstimmung mit der AG’in sowie mit der/dem AN des Loses 1 „Übernahme von Projektträgeraufgaben“ zu erbringen. Leistungsumfang:

- Programmadministration und -steuerung

- Zielgruppenspezifische Beratungs- und Aktivierungsmaßnahmen (u. a. Bewerbung der Mikroprojektförderung, Aufbau und Etablierung eines Kommunikationsleitfadens zur zielgruppengerechten Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Entwicklung und Umsetzung eines peer-to-peer Mentoringprogramms)

- Konzeption und Durchführung von überregionalen Vernetzungsveranstaltungen

- Internetauftritt

- Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit

(nähe Angaben sind der Leistungebeschreibung zu entnehmen).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzeptes / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 194-505685
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Fachliche und administrative Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung des Jugendklimafonds

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.

2. Es gilt deutsches Recht

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/12/2021

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