Neuentwicklungen für das vhs-Lernportal - Rahmenvertrag für die Implementierung neuer Kursinhalte Referenznummer der Bekanntmachung: DVV_06_21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.volkshochschule.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuentwicklungen für das vhs-Lernportal - Rahmenvertrag für die Implementierung neuer Kursinhalte
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über Neuentwicklungen für das vhs-Lernportal in 2 Losen.
Los 1 beinhaltet die technische Umsetzung und Implementierung neuer Kursinhalte für das vhs-Lernportal. Für das vhs-Lernportal werden bis Ende 2024 bis zu acht Kurskonzepte und deren Inhalte entwickelt, die im Rahmen des bestehenden Portalangebots veröffentlicht werden. Konzept, Texte und Medien werden im DVV erarbeitet. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die technische Umsetzung und Implementierung der Inhalte als neue Kursangebote in das bestehende vhs-Lernportal.
Los 2 beinhaltet die Medienentwicklung. Für die im laufenden Projekt LernPORTAL neu zu erstellenden Kurse und ggf. für bereits bestehende Kurse und übergeordnete Bedarfe werden Illustrationen und Animationen/Videos benötigt, die den bestehenden Stil des Portals aufgreifen und unterstreichen.
Eine Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich in den Leistungsbeschreibungen sowie in den Vertragsentwürfen (siehe Anlagen).
Technische Umsetzung und Implementierung neuer Kursinhalte
Deutscher Volkshochschul-Verband e. V. Königswinterer Straße 552 b 53227 Bonn
Los 1 beinhaltet die technische Umsetzung und Implementierung neuer Kursinhalte für das vhs-Lernportal. Für das vhs-Lernportal werden bis Ende 2024 bis zu acht Kurskonzepte und deren Inhalte entwickelt, die im Rahmen des bestehenden Portalangebots veröffentlicht werden. Konzept, Texte und Medien werden im DVV erarbeitet. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die technische Umsetzung und Implementierung der Inhalte als neue Kursangebote in das bestehende vhs-Lernportal.
Medienentwicklung
Deutscher Volkshochschul-Verband e. V. Königswinterer Straße 552 b 53227 Bonn
Los 2 beinhaltet die Medienentwicklung. Für die im laufenden Projekt LernPORTAL neu zu erstellenden Kurse und ggf. für bereits bestehende Kurse und übergeordnete Bedarfe werden Illustrationen und Animationen/Videos benötigt, die den bestehenden Stil des Portals aufgreifen und unterstreichen.
Eine Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich in den Leistungsbeschreibungen sowie in den Vertragsentwürfen (siehe Anlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVXRAG7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: +9 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Zudem wird auf die Präklusionsvorschriften des § 135 Abs. 2 S. 1 und 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union