Versicherungsleistungen als Beteiligungsversicherung in Höhe von bis zu 45 % zur Allgefahrenversicherung des führenden Versicherers HDI (Vertrags-Nr. 85-851877-023) zum 01.01.2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Versicherungsleistungen als Beteiligungsversicherung in Höhe von bis zu 45 % zur Allgefahrenversicherung des führenden Versicherers HDI (Vertrags-Nr. 85-851877-023) zum 01.01.2022
Versicherungsleistungen als Beteiligungsversicherung für die Unternehmensstandorte der BGZ mit Beginn
01.01.2022 zur Deckung eines 45-prozentigen Anteils zur Allgefahrenversicherung des führenden Versicherers
HDI.
Auftragsgegenstand ist die Deckung des ab 01.01.2022 freiwerdenden 45-prozentigen Beteiligungsanteils zur bestehenden Allgefahrenversicherung der BGZ. Führender Versicherer ist derzeit der HDI mit einer Zeichnungsquote in Höhe von 55 Prozent (Vertrags-Nr. 85-851877-023). Die in den Zwischenlagern der BGZ befindlichen, mit radioaktiven Abfällen beladenen Transport- und Lagerbehälter sind nicht mitversichert
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Versicherungsleistungen als Beteiligungsversicherung in Höhe von bis zu 45 % zur Allgefahrenversicherung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.“