Neubau Technisches Verwaltungsgebäude Düsseldorf
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.phase1.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ipm.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Technisches Verwaltungsgebäude Düsseldorf
Die Immobilien Projektmanagement Düsseldorf GmbH (IPM) ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD). Die IPM führt im Auftrag der LHD verschiedene Bauaufträge aus. Die IPM beabsichtigt, im Auftrag der LHD an der Moskauer Straße 23 einen Neubau des technischen Verwaltungsgebäudes (TVG). Der Neubau soll den sanierungsbedürftigen Komplex Auf‘m Hennekamp / Brinckmannstraße in Düsseldorf-Bilk ersetzen, der derzeit als technisches Rathaus dient. Das zu errichtende Gebäude soll mit ca. 70.000 qm Bruttogrundfläche (BGF) (zzgl. Untergeschossen mit u.a. Tiefgarage und Technikflächen) rund 3.000 Mitarbeitenden der LHD Platz bieten.
Die IPM (Ausloberin auf Weisung der LHD) führt einen nicht offenen, zweiphasigen Realisierungswettbewerb nach §§ 69 ff, §§ 78 ff VgV und § 3 Abs. 3, 4 RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durch. Der Wettbewerb richtet sich an Generalplanende (Architekten/innen nebst Fachplanende) und findet anonym statt.
In einem ersten Schritt wählt die Ausloberin 18 bis 22 Teilnehmende für den Realisierungswettbewerb aus. Interessierte Unternehmen reichen dafür einen digitalen Teilnahmeantrag mit den unter der Ziffer III.1.10 genannten Unterlagen ein. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren entnehmen Sie bitte der Anlage 1 zur Bekanntmachung, erhältlich unter www.phase1.de/tvg.
Nach Auswahl der Teilnehmenden wird die Ausloberin diese auffordern, die Wettbewerbsaufgabe der 1. Phase zu bearbeiten. Nach Abschluss der 1. Phase wird das Preisgericht 7 bis 10 Teilnehmende für die Bearbeitung der 2. Wettbewerbsphase auswählen. Aus dem Kreis der Teilnehmenden der 2. Wettbewerbsphase wählt das Preisgericht die Preisträger/innen aus. Die Auswahl des Preisgerichts richtet sich jeweils nach den unter Ziffer IV.1.9) angegebenen Kriterien.
Die Ausloberin wird, soweit es die Haushaltsmittel zulassen, mit den Preisträger/innen des Wettbewerbs für die Vergabe des Auftrags in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eintreten. Hier prüft sie zunächst die Eignung der Preisträger/innen nach den in Ziffer VI.3) vorgesehenen Kriterien. Die Preisträger/innen müssen dazu die dort aufgelisteten Unterlagen einreichen. Mit allen geeigneten Preisträger/innen tritt die Ausloberin sodann in Verhandlungen ein und fordert sie nach einer indikativen Angebotsphase zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebots auf. Bei der Angebotswertung wird die Ausloberin die Platzierung im Wettbewerb angemessen berücksichtigen. Nähere Informationen werden im Laufe des Wettbewerbs bzw. im Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt.
IPM und LHD legen besonderen Wert auf Nachhaltigkeit, insbesondere die Beachtung des Cradle2Cradle-Prinzips. Ausdrückliches Planungsziel ist das Erreichen einer DGNB-Platin Zertifizierung. Die IPM wird hierzu einen Auditor beauftragen, der das Erreichen dieses Planungsziel fortlaufend überwacht.
Die Planung soll unter Anwendung der Methode Building Information Modeling (BIM) erfolgen.
Besonderen Wert legen IPM und LHD ferner auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Die IPM hat auf Grundlage der Kostengruppen 300 bis 500 (DIN 276) einen Kostenrahmen ermittelt. In dem mit dem obsiegenden Teilnehmenden abzuschließenden Generalplaner-Vertrag wird eine verbindliche Kostenobergrenze eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellen. Bewerber/innen bzw. Bewerbungsgemeinschaften bestätigen mit der Abgabe ihres Teilnahmeantrags, dass sie dies zur Kenntnis genommen haben und ihre Planung so ausrichten werden, dass sich ihre Wettbewerbsarbeiten innerhalb dieser Kostenobergrenze realisieren lassen.
Der Generalplaner-Vertrag sieht eine stufenweise Beauftragung des Generalplaners bis einschließlich Leistungsphase 8 der HOAI vor. Der Generalplaner erhält für seine Leistungen ein Pauschalfesthonorar. Damit ist auch die Übertragung umfassender exklusiver Nutzungsrechte an den Urheberrechten des Generalplaners abgegolten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nähere Informationen, u.a. zur Prozess der Bewertung der Referenzen, siehe Ziffer 2.2 der Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung, erhältlich unter www.phase1.de/tvg.
Der Teilnahmeantrag (TNA) ist über das Bewerbungsformular auf www.phase1.de/tvg abzugeben.
Voraussetzungen für die Auswahl:
1. Eingang des vollständigen TNA bis zum Montag, den 10. Januar 2022, 18.00 Uhr MEZ Uhr über www.phase1.de/tvg
2. Teilnahmeberechtigung gem. Ziff. III.2.1
3. Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB und eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013
4. Kein Ausschluss nach § 124 GWB
5. technische und planerisch-gestalterische Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der Voraussetzungen soll der TNA insb. folgende Angaben und Eigenerklärungen (EE) enthalten (im Fall von Bewerbungsgemeinschaften und/oder der Einbindung von Unterauftragnehmenden ist das Online-Bewerbungsformular von allen Mitgliedern entsprechend auszufüllen):
a) Name des Bewerbers/der Bewerberin und Kontaktdaten
b) Angabe von vertretungsberechtigten Personen/Inhabern/Partnern (Namen, berufliche Qualifikation, Berufszulassung); Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person, die die Bewerbung einreicht: Bei eintragungspflichtigen juristischen/natürlichen Personen durch Vorlage des Handelsregisterauszugs (HRA); Nicht eintragungspflichtige Bewerber/innen (z.B. GbR), müssen eine Vollmacht einreichen (Anlage 4)
c) Mit der Aufgabenstellung vergleichbare Referenzprojekte:
- 3 (No. 1 - 3) zu Objektplanung für Gebäude und Innenräume
- 1 (No. 4) zu Nachhaltigkeitszertifizierung bei Objektplanung für Gebäude und Innenräume
- 1 (No. 5) zu Fachplanung Technische Ausrüstung (TA) – Teilplanung Elektro
- 1 (No. 6) zu Fachplanung Technische Ausrüstung (TA) – Teilplanung Mechanik
- 1 (No. 7) zu Nachweis der gemeinsamen Tätigkeit der für dieses Projekt (TVG) vorgesehenen Objektplaner und Fachplaner TA
- 1 (No. 8) zu Fachplanung Tragwerksplanung
d) Eigenerklärung (EE) des Bewerbers/der Bewerberin bzw. aller Mitglieder einer Bewerbungsgemeinschaft (BG-Mitglieder) und bereits bekannter Unterauftragnehmer/innen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
e) EE bzgl. der Qualifikation (Architekt/in bzw. Ingenieur/in) des Bewerbers/der Bewerberin bzw. aller BG-Mitglieder und ggf. der als Fachplanende benannten Unterauftragnehmer/innen
f) EE des Bewerbers/der Bewerberin bzw. aller BG-Mitglieder im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung (BHV) i.H.v. mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und für Sachschäden, jeweils 2-fach maximiert, abzuschließen und bis zur vollen Leistungserbringung aufrechtzuerhalten. Die BHV muss sich auch auf Leistungen von Unterauftragnehmern beziehen.
g) EE des Bewerbers/der Bewerberin bzw. aller BG-Mitglieder, dass im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe im anschließenden Verhandlungsverfahren die unter Ziffer VI.3) Nr. 3 genannten Mindestanforderungen eingehalten und entsprechende Nachweise vorgelegt werden können
h) EE des Bewerbers/der Bewerberin bzw. aller BG-Mitglieder, dass das Vorgehen der IPM hinsichtlich Kostenobergrenze zur Kenntnis genommen und die Planung so ausgerichtet wird, dass sich die Wettbewerbsarbeiten innerhalb der geplanten Eckwerte realisieren lassen.
i) EE des Bewerbers/der Bewerberin bzw. aller BG-Mitglieder, dass im Falle einer Beauftragung bei der Erstellung der Entwurfsplanung (Lph 2-4) Methoden des Building Information Modelings (BIM) eingesetzt werden.
j) Bewerbungsgemeinschaften (BG) sind zugelassen, wenn sie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung einreichen, dass sie gesamtschuldnerisch haften und den/die federführende/n Architekt/in als bevollmächtigte/n Vertreter/in bestimmen.
Die Ausloberin behält sich vor, Unterlagen nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen enthält insbesondere Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung.
Architekten/innen in Zusammenarbeit mit Fachingenieur/-innen für Technische Ausüstung und Fachingenieur/-innen für Tragwerksplanung; näheres siehe Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung, erhältlich unter www.phase1.de/tvg.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden anhand der bekanntgemachten Kriterien beurteilt. Das Preisgericht behält sich vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen, wobei die hier genannte Reihenfolge der Kriterien keine Hierarchie darstellt.
Alle Teilkriterien betreffen ganzheitlich die Nachhaltigkeit der Entwürfe.
- Entwurfsidee
- Städtebau
- Baukörpergestaltung
- Innere und äußere Raumqualität
- Funktionalität und Erschließung
- Leistungs- und Programmerfüllung
- Berücksichtigung der raumklimatischen Anforderungen
- Energie
- Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit
Im Anschluss an den Wettbewerb führt die Ausloberin ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV mit den Preisträgerinnen und Preisträgern des Wettbewerbs durch. Die Auftragsvergabe wird nach den Zuschlagskriterien der Bekanntmachung erfolgen. Das Wettbewerbsergebnis wird dabei ein Gewicht von 50 % haben, davon fallen 45 % auf den Wettbewerbsrang und 5 % auf die Lösungskompetenz. Letztere beurteilt die Plausibilität des Konzepts zur Überwindung/Aufklärung der vom Preisgericht festgestellten etwaigen Widersprüche/Defizite im Wettbewerbsentwurf – ohne Überarbeitung des Entwurfs. Daneben werden die Honorarhöhe mit 20 % sowie auftragsbezogene Kriterien zur Projektumsetzung (Qualifikation des Projektteams, Herangehensweise, etc.) mit 30 % gewichtet. Die IPM behält sich vor, die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren näher zu konkretisieren.
Für Preise stehen insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto) zur Verfügung. Sofern Teilnehmende in Deutschland für die Leistungen aus diesem Wettbewerb Umsatzsteuer abführen, wird diese zusätzlich zu den Preisen erstattet.
In der 1. Phase wird unter allen Teilnehmenden, die eine prüffähige Arbeit entsprechend den geforderten Wettbewerbsleistungen der 1. Phase abgeben, eine Gesamtsumme von [Betrag gelöscht] Euro (netto) in gleichen Anteilen als pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Zusätzlich wird unter allen Teilnehmenden der 2. Phase, die eine prüffähige Arbeit entsprechend den geforderten Wettbewerbsleistungen der 2. Phase abgeben, eine Gesamtsumme von [Betrag gelöscht] Euro (netto) in gleichen Anteilen als pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Weitere Informationen sind der Anlage 1 zu entnehmen, s. http://www.phase1.de/tvg.
2. Fragen zum Auswahlverfahren sind bis zum Mittwoch, den 5. Januar 2022, 18.00 Uhr MEZ ausschließlich elektronisch über das Wettbewerbs-Portal (www.phase1.de/tvg) im „Online-Forum“ zu stellen. Die Fragen + Antworten werden für alle Bewerber/innen anonymisiert über das Wettbewerbs-Portal veröffentlicht. Bewerber/innen müssen sich eigenverantwortlich über ergänzende Informationen in regelmäßigen Abständen informieren.
3. Im Anschluss an den Wettbewerb führt die Ausloberin ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV) mit den Preisträger/innen als Bieter/innen durch.
Nach Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten durch das Preisgericht und vor Beginn des Verhandlungsverfahrens prüft die Ausloberin die Eignung (Befähigung/Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche/finanzielle und die technische/berufliche Leistungsfähigkeit) der Bieter/innen anhand der folgenden Kriterien und dann, auf gesonderte Anforderung durch die Ausloberin, einzureichenden Nachweise:
Bieter/innen müssen folgende durchschnittliche Netto-Gesamtumsätze pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren nachweisen:
- [Betrag gelöscht] EUR/Jahr mit der Objektplanung für Gebäude (§34 HOAI 2013)
- [Betrag gelöscht] EUR/Jahr mit der Fachplanung Technische Ausrüstung (TA) (§55 HOAI 2013)
- [Betrag gelöscht] EUR/Jahr mit der Fachplanung Tragwerksplanung (TP) (§51 HOAI 2013)
Der/die Projektleiter/in Objektplanung bzw. Fachplanung TA sowie die Teilprojektleiter/innen sollen jeweils über mind. 5 Jahre Berufserfahrung nach Hochschulabschluss sowie nachgewiesene Erfahrung in der Projektleitung bzw. Teilprojektleitung eines Projekts mit vergleichbarer Komplexität verfügen.
Zum Nachweis ihrer Eignung müssen die Bieter/innen folgende Unterlagen vorlegen:
a) Kopie der Eintragungsurkunde/Bescheinigung der Architektenkammer/Ingenieurkammer bzw. Studiennachweise zum Nachweis der beruflichen Qualifikation des Bieters/der Bieterin/aller Mitglieder einer Bieter/innengemeinschaft (BG) inkl. eventuell notwendiger beglaubigter Übersetzungen; bei jur. Personen Nachweis für den bevollmächtigten Vertreter
b) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten-/Ingenieurkammer/Studiennachweise eines BG-Mitgliedes oder eines Unterauftragnehmers, der dem Bieter/der Bieterin/ BG seine Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe (§47 VgV) zur Verfügung stellt.
c) Bestätigung der Versicherung des Bieters/der Bieterin, im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung (BHV) i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und für Sachschäden, jeweils 2-fach maximiert, zur Verfügung zu stellen und diese bis zur vollen Leistungserbringung aufrechtzuerhalten. Die BHV muss sich auch auf Leistungen von Unterauftragnehmern beziehen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung: Erklärung der Versicherung, dass beide Schadenskategorien parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Objektversicherung bzw. eine Bau-Kombi-Versicherung abzuschließen. In diesem Fall wird der Auftraggeber auf den Nachweis einer gesonderten Versicherung der Bieter/innen verzichten.
d) Angabe des durchschnittlichen Gesamtumsatzes pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgegliedert nach:
- Objektplanung für Gebäude
- Fachplanung TA
- Fachplanung TWP
e) Wenn der Bieter/die Bieterin/ BG zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss er eine Verpflichtungserklärung (§47 VgV, Anlage 6) und mind. die EE nach Ziffer III.1.10 d) und e) dieser Unternehmen abgeben. Dies gilt insb. auch für die Unterauftragnehmer, deren Referenzen Teil des TNA waren.
4. Das gesamte Verfahren steht unter Haushaltsvorbehalt. Die IPM behält sich vor, den Wettbewerb sowie das anschließende Verhandlungsverfahren ganz oder teilweise einzustellen, soweit sie ihrerseits nicht weiter von der LHD beauftragt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in §160 Absatz 3 GWB wie
folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland