Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb "Steinbruch Nord"

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beckum
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.beckum.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-33689
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb "Steinbruch Nord"

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71420000 Landschaftsgestaltung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung beabsichtigt die Stadt Beckum die Planung und Erschließung von Wohnbauflächen, um die vielfältigen Wohnraumbedarfe in Beckum abdecken zu können.

In seiner Sitzung am 19.12.2017 hat der Rat der Stadt Beckum einen Bedarf zur Schaffung von jährlich 70 Wohneinheiten bis ins Jahr 2035 als politisches Leitziel beschlossen.

Gemäß der Wohnbedarfsanalyse für die Stadt Beckum ist hierzu die 9,4 ha große Bruttobaulandsfläche (7,7 ha 1. Bauabschnitt und 1,7 ha optionale Bauflächen) zwischen der Neubeckumer Straße, Zementstraße und Oelder Straße („Wohnbaulandentwicklung Nord“) für eine kurzfristige Entwicklung vorgesehen. Darüber hinaus ist eine nicht für eine Bebauung zur Verfügung stehende, direkt angrenzende Fläche von 6,0 ha landschaftsplanerisch zu gestalten. Insgesamt umfasst das Wettbewerbsgebiet somit rund 15,3 ha.

Aufgabenstellung des städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs ist es, ein vielfältiges, attraktives Wohngebiet mit eigener Identität zu entwickeln. Hierbei sind die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu berücksichtigen. Die siedlungsstrukturell integrierte Lage des Plangebietes, die Nähe zu Versorgungseinrichtungen, Kitas und Schulen bieten hierfür gute Voraussetzungen. Durch die unmittelbar angrenzende Rekultivierungsplanung im Bereich des Steinbruchs Beckum Nord entsteht in direkter Nachbarschaft zu dem geplanten Wohngebiet ein hoch attraktiver neuer Landschaftsraum.

Wichtige Ziele der Planung sind die Verzahnung des neuen Wohngebietes mit der Bestandsbebauung und die freiraumplanerische Vernetzung der erweiterten nördlichen Innenstadt mit dem Landschaftsraum der neuen Steinbruchallee.

Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Lösungsansätze, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, einen qualitätvollen städtebaulich-landschaftsplanerischen Entwurf zur Planung eines neuen Wohngebietes sowie des daran angrenzenden Freiraums zu erhalten, der im

anschließenden Bauleitplanverfahren planungsrechtlich umgesetzt werden soll.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Bewerbergemeinschaften aus Stadtplaner/in und Landschaftsarchitekt/in bzw. Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in.

Die Fachrichtung Landschaftsarchitektur der gelosten Teilnehmerbüros muss erst mit der Teilnahmebestätigung nach der Losziehung benannt werden.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:

- zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/in / Architekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;

- die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/in / Architekt/in nach § 2 BauKaG NW (auswärtige/r Stadtplaner/in / Architekt/in) und Geschäftssitz / Wohnsitz in einem Mitgliedstaat des EWR, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich (UK) haben oder

- zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/in / Architekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.

Teilnahmberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung:

- ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und

- einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und einen bevollmächtigten Vertreter/in der Gesellschaft und eine/n Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.

Landschaftsarchitekt/innen sind in Bewerbergemeinschaften mit Stadtplaner/innen bzw. Architekt/innen teilnahmeberechtigt. Die Teilnahmebedingungen für Stadtplaner/innen / Architekt/innen gelten sinngemäß.

Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin/einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an deren/dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei der Beteiligung freier Mitarbeiter/innen.

Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.

Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Von der Ausloberin wird eine Teilnehmer/innenzahl von 15 angestrebt, davon werden 5 Büros gesetzt, 10 Teilnehmer/innen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.

Die Bekanntmachung des Wettbewerbs wird am 07.12.2021 auf elektronischem Weg an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versandt. Die Bewerbung um Teilnahme ist vom 09.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros – Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB – möglich: www.dhp-sennestadt.de „Bewerbung zur Teilnahme”

Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:

- Name der Bewerberin/des Bewerbers (bei Büropartner/innen reicht ein Name für die Bewerbung), bei Bewerbergemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,

- Eintragung in die jeweilige Kammerliste mit Nummer und Datum (tt.mm.jjjj) der Eintragung,

- Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / E-Mail.

Mit der Bewerbung versichert die Bewerberin/der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner/in oder Angestellte/r) oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt und dass die Bewerberin/der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der Bewerberin/ des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft und ggf. ihrer/seiner Arbeit führen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Stadtplaner/in bzw. Architekt/in mit Landschaftsarchitekt/in, s. unter III.1.10)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
DBCO Generalplaner GmbH, Münster mit DBCO GmbH, Münster mit schöne aussichten landschaftsarchitektur Blank | Soyka PartGmbB, Kassel
h2 architekten + städtebauer HaverkampHolthaus, Emsdetten mit scape Landschaftsarchitekten GmbH, Düsseldorf
pp a|s pesch partner architekten stadtplaner GmbH, Dortmund mit Burger Landschaften Susanne Burger und Peter Kühn Partnerschaft, München
rheinflügel severin, Düsseldorf mit hermanns landschaftsarchitektur/umweltplanung, Schwalmtal
Thomas Schüler Architekten Stadtplaner, Düsseldorf mit faktorgruen Landschaftsarchitekten, Freiburg
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:

a) Städtebau / Architektur / Landschaftsarchitektur

- Gestaltqualität / Architekturqualität / Freiraumqualität

- Einfügung in das städtebauliche Umfeld

- Freianlagen und Einbindung in die Umgebung und den Freiraum

- Realisierbarkeit in Bauabschnitten

b) Funktionalität

- Erfüllung der städtebaulichen Vorgaben

- Erfüllung der funktionalen Anforderungen

- Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften

c) Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit

- Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der städtebaulichen Kennwerte

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/01/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 14/01/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 78.000 € (64.000 € Städtebaulicher Entwurf, 11.000 € Grünordnungsplan, 3.000 € zusätzliche Leistung Modellbau) zur Verfügung.

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer 19 %) ist in den genannten Beträgen enthalten.

Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis 22.800 €

2. Preis 19.300 €

3. Preis 15.700 €

4. Preis 12.000 €

Anerkennungen 8.200 € (z.B. 2 x 4.100 €)

Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Michael Gerdhenrich, Bürgermeister Stadt Beckum
Andreas Kühnel, Vorsitzender Ausschuss für Stadtentwicklung, CDU-Fraktion
Dagmar Grote, Architektin, Ahaus
Prof. Rolf-Egon Westerheide, Stadtplaner/Architekt, Aachen
Laura Heuschneider, Landschaftsarchitektin, Rheda-Wiedenbrück
Uwe Denkert, Fachbereichsleiter, FB 6 - Fachbereich Stadtentwicklung, Stadt Beckum
Christian Weber, stellv. Vorsitzender Ausschuss für Stadtentwicklung, CDU-Fraktion
Inga Linzel, Stadtplanerin, Rheda-Wiedenbrück
Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt, Duisburg

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Terminplan:

09.12.21 - 09.01.22 Bewerbungsfrist

13.01.2022 Losziehung

KW 5 Versand der Unterlagen

15.02.2022 Rückfragenfrist

01.03.2022 Kolloquium

12.04.2022 Abgabe Planunterlagen

26.04.2022 Abgabe Modelle

01.06.2022 Preisgericht

14.06.2022 Ausstellungseröffnung

b) Weitere Bearbeitung der Aufgabe

Die Ausloberin erklärt, dass sie der Gewinnerin/dem Gewinner (Stadtplaner/in / Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in) oder einer der Preisträgerinnen/einem der Preisträger (Stadtplaner/in / Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in) die weitere Bearbeitung des städtebaulichen Entwurfs auf Grundlage des Merkblatts 51 "Empfehlungen zum Städtebaulichen Entwurf als Besondere Leistung in der Flächenplanung“ (Stand 12/2020) sowie die weitere Bearbeitung des Grünordnungsplans nach § 24 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 5 HOAI 2021 übertragen wird, insbesondere

- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,

- soweit mindestens eine/r der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Preisträgerin/des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Es ist beabsichtigt, zunächst mit der Gewinnerin/dem Gewinner Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger/innen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.

Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträger/innen als ein Zuschlagskriterium mit 50 % in die Bewertungen ein.

Die Wettbewerbsaufgabe wird nach Merkblatt 51 (Stand 12/2020) in die Honorarzone I - Bissatz (Einfache Anforderungen) sowie nach § 29 HOAI 2021 in die Honorarzone I - Bissatz (Geringe Anforderungen) eingestuft.

Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Veröffentlichung sind durch RPW § 8 (3) (Nutzung) geregelt.

c) Datenschutzhinweis

Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die von uns im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten (Namen, Funktion, Ort) für folgende Zwecke verwendet werden:

- Weitergabe an die Auftraggeberin (u.a. Veröffentlichung auf deren Homepages),

- Weitergabe an die jeweilige Architektenkammer zur Registrierung des Verfahrens,

- Veröffentlichung im Rahmen von EU-Bekanntmachungen,

- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und -ergebnisse) in Fachmedien und

- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und -ergebnisse) auf der Homepage von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB.

Weitere Daten werden ausschließlich zur internen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. zur Kommunikation im Verfahren verwendet.

d) Die vollständige Auslobung Teil A steht auf der Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB zur Verfügung:

https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin unverzüglich rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.

Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls bei der Ausloberin eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellungseröffnung.

Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/12/2021

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Hattingen
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Heiden
Heiligenhaus
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Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
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Hille
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Hopsten
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Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
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Lüdenscheid
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Mettmann
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Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
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Münster
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Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
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Oer Erkenschwick
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Rhede
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Rheinberg
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Rheurdt
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