2021-264 Oberbürgermeister-Karl-Lehr-Brückenzug - 2. Bauabschnitt - Paket 1, Los 2: Abbruch/ Rückbau der Ruhr- und Hafenkanalbrücke (nur Überbauten) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-264 WBD
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-264 Oberbürgermeister-Karl-Lehr-Brückenzug - 2. Bauabschnitt - Paket 1, Los 2: Abbruch/ Rückbau der Ruhr- und Hafenkanalbrücke (nur Überbauten)
Die Erneuerung des Oberbürgermeister-Karl-Lehr-Brückenzuges umfasst im 2. Bauabschnitt den Ausbau der Ruhrorter Straße vom nördlichen Widerlager der Kaiserhafenbrücke bis einschl. Knoten Kaßlerfeld und wird insgesamt in 4 getrennten Paketen ausgeschrieben.
Das Paket 1 "Ruhr-/Hafenkanal u. Kaiserhafenbrücke/-damm" als Hauptmaßnahme besteht insgesamt aus zwei Losen, die allerdings zeitlich versetzt ausgeschrieben werden. Die bestehende Ruhr- und die Hafenkanalbrücke sollen dabei durch zwei neue Strombrücken ersetzt werden. Die Kaiserhafenbrücke wird hingegen vollständig abgerissen und hierfür ein neuer Damm errichtet. Los 1 beinhaltet die "Errichtung der Ruhr-, der Hafenkanalbrücke und der Vormontagefläche sowie den Abbruch der Kaiserhafenbrücke und die Errichtung des Kaiserhafendamms". Das gegenständlich ausgeschriebene Los 2 umfasst den "Abbruch/Rückbau der Ruhr- und der Hafenkanalbrücke (nur Überbauten)".
Oberbürgermeister-Karl-Lehr-Brückenzug Ruhrorter Str. Duisburg
Beschreibung der Beschaffung
Als Teilmaßnahme des 2. Bauabschnitts der Erneuerung des Oberbürgermeister Karl-Lehr-Brückenzuges sind die bestehenden Überbauten der Ruhr- und Hafenkanalbrücke qualifiziert rückzubauen. Diese Bauleistung wird losgelöst von der Gesamtmaßnahme in Form des gegenständlichen Loses vergeben.
Ein Abbruchkonzept wird seitens des AG nicht vorgegeben, sondern ist durch den AN bzw. Bieter entsprechend den Vergabeunterlagen auszuarbeiten. Mit der vorliegenden funktionalen Leistungsbeschreibung werden dem Bieter bzw. AN die notwendigen Informationen einschließlich der Randbedingungen beim Rückbau vermittelt.
Der Rückbau des Los 2 beschränkt sich auf die stählernen Überbauten der beiden genannten Brücken einschließlich des Abbruchs der Brückenbesichtigungswagen, stählernen Lager und Übergangskonstruktionen inkl. Trennung auf jeweiliger Landseite (vgl. Anlagen-Nr. 2054 "Schnittstellenplan"). Des Weiteren sind durch den AN die am Überbau befindlichen Leitungen, Schutzrohre, Ausbauten und Fahrbahnbeläge zu trennen, zu demontieren und zu entsorgen.
Nach Zuschlagserteilung erfolgt zunächst die vorgelagerte Planungsphase durch den AN. Nach gesonderter Aufforderung durch den AG sind anschließend die Rückbauleistungen innerhalb von 182 Kalendertagen fertigzustellen.
Objektive und nichtdiskriminierende Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden, wird gem. § 3b EU Abs. 3, Nr. 3 i.V.m. Abs. 2, Nr.
3 VOB/A begrenzt. Die Mindestzahl der einzuladenden Bewerber beträgt 3. Die Begrenzung erfolgt anhand der folgenden Punkte.
Erläuterung und Bewertung der Auswahlkriterien
1) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. 18 Punkte)
a) Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz netto (Gesamtumsatz netto)" (max. 9 Punkte)
Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) in
den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend.
Die Punktzahl beträgt 3 Punkte je abgeschlossenes Geschäftsjahr.
Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
Umsatz > 10 Mio. Euro = 3 Punkte
Umsatz > 5 Mio. Euro und <= 10 Mio. Euro = 2 Punkte
Umsatz >= 2,5 Mio. Euro und <= 5 Mio. Euro = 1 Punkt
(Ausschluss: Umsatz < 2,5 Mio. EUR)
Hinweis: Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten. Bei
Bewerbung durch eine Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind die
Umsatzzahlen zu addieren.
b) Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz netto (für entsprechende Leistungen)" (max. 9 Punkte)
Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre maßgebend.
Die Punktzahl beträgt 3 Punkte je abgeschlossenes Geschäftsjahr. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
Umsatz > 3 Mio. Euro = 3 Punkte
Umsatz > 1,5 Mio. Euro und <= 3 Mio. Euro = 2 Punkte
Umsatz >= 0,75 Mio. Euro und <= 1,5 Mio. Euro = 1 Punkt
(Ausschluss: Umsatz < 0,75 Mio. EUR)
Hinweis: Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten. Bei
Bewerbung durch eine Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind die
Umsatzzahlen zu addieren.
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (max. 40 Punkte)
a) Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" (max. 40 Punkte)
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird
das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" (jeweils
mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der
Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-
Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung sowie sonstiger Angaben,
zur Überprüfung der Vergleichbarkeit) herangezogen.
Hinweis: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 10
Jahre abgeschlossen worden sein. Um einen ausreichenden
Wettbewerb sicherzustellen werden auch Referenzen außerhalb
der in § 6a EU Nr. 3, lit. a) VOB/A genannten 5 Jahre berücksichtigt.
Das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" wird
anhand der Unterkriterien "Bauaufgabe" (1) und "Rückbaukosten"
(2) bewertet. Die Anzahl der Referenzen, welche der Bewerber vorlegen kann, ist nicht begrenzt, jedoch werden lediglich die 5 besten Referenzen, d.h. die Referenzen, die die höchste Punktzahl erhalten,
berücksichtigt. Die maximale Punktzahl für das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" beträgt 40 Punkte (je Referenz 8 Punkte).
(1) Bauaufgabe (0 - 5 Punkte)
- je 1 Punkt für folgende, auf das Referenzprojekt (Abbruch/Rückbau von Stahl-/Stahlverbundbrücken mit einer Stützweite >= 40 m über Gewässern) zusätzlich zutreffende Aspekte:
- Rückbau/Abbruch im laufenden Betrieb = 1 Punkt
Der Rückbau/Abbruch muss während des laufenden
Betriebs der sonstigen Verkehrswege erfolgt sein. D.h. das
Gewässer und die sonstigen (Umgehungs-)Straßen zu
Land wurden nicht länger als nur vorübergehend - max. 2
Tage - gesperrt, sondern standen dem öffentlichen Verkehr
z.B. mittels Behelfsbrücke oder anderweitigen
Behelfskonstruktionen weiterhin zur Verfügung.
- Erbringung von Planungs- und anschl. Bauleistungen
aufgrund funktionaler Leistungsbeschreibung = 1 Punkt
- Abbruch/Rückbau während paralleler bzw. zeitl. unmittelbar
anschließender Erneuerung der Brücke durch einen anderen AN = 1 Punkt
Der Abbruch/Rückbau muss unter den zuvor genannten
Voraussetzungen in enger Abstimmung mit dem anderen
AN der Brückenerneuerung erfolgt sein.
- Abtransport über Wasser = 1 Punkt
Der Abtransport der Materialien muss zwecks Schonung
der Straßenverkehrswege über das Wasser erfolgt sein.
- Abbruch/Rückbau eines Brückenzuges = 1 Punkt
Der Rückbau/Abbruch muss mind. zwei unmittelbar
aufeinander folgende Brücken zeitlich parallel umfasst
haben.
Die Gesamtpunktzahl (GP) für das Unterkriterium "Bauaufgabe"
ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Je Referenz sind
maximal 5 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der 5 besten
Referenzen ergibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal)
25 Punkten.
(2) Rückbaukosten netto (1 - 3 Punkte)
- Rückbaukosten > 2 Mio. EUR = 3 Punkte
- Rückbaukosten > 1 Mio. EUR und <= 2 Mio. EUR = 2 Punkte
- Rückbaukosten > 0,5 Mio. EUR und <= 1 Mio. EUR = 1 Punkt
- Rückbaukosten <= 0,5 Mio. EUR = 0 Punkte
Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten.
Die Gesamtpunktzahl (GP) für das Unterkriterium "Rückbaukosten"
ergibt sich aus der Höhe der Rückbaukosten des jeweiligen
Referenzprojektes gemäß vorstehender Einteilung. Je Referenz
sind maximal 3 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der 5
besten Referenzen gibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von
(maximal) 15 Punkten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die gesamten im Folgenden aufgeführten Eignungskriterien für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung befinden sich mit den geforderten Nachweisen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und für den Fall, dass Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, sowie mit Hinweisen zu den zugehörigen Formblättern ebenso nochmal zusammengefasst im Dokument "Teilnahmebedingungen Paket 1, Los 2" der Vergabeunterlagen (Anlage 1001 - Teilnahmebedingungen Paket 1, Los 2).
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).
Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist diese durch den
Nachweis der Gewerbeanmeldung, der Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister oder der Handwerksrolle zu ersetzen.
--> Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1, Nr. 1-10 VOB/A sowie den im Dokument "Eigenerklärung zur Eignung" aufgeführten Gründen i.S.v. § 6e EU Abs. 6, Nr. 1-9 VOB/A.
Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch eine Auskunft aus dem Bundes- oder Gewerbezentralregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1, Nr. 2 VOB/A).
--> Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
b) Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 6e EU Abs. 4 VOB/A). Sofern der
Antrag in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenträger zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1, Nr. 2 VOB/A).
--> Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
c) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes oder §
98c des Aufenthaltsgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen
verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch eine Auskunft aus dem Bundes- oder Gewerbezentralregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1, Nr. 2 VOB/A).
--> Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
Die gesamten im Folgenden aufgeführten Eignungskriterien zur
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit befinden sich
mit den geforderten Nachweisen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und für den Fall, dass Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, sowie mit Hinweisen zu den zugehörigen Formblättern ebenso nochmal zusammengefasst im Dokument "Teilnahmebedingungen Paket 1, Los 2" der Vergabeunterlagen (Anlage 1001 - Teilnahmebedingungen Paket 1, Los 2).
Die folgende Auflistung und Beschreibung der Eignungskriterien enthält bereits die jeweils geforderten Mindeststandards! Dies ist für das jeweilige Kriterium deutlich über den Wortlaut gekennzeichnet!
a) Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mind. 2,5 Mio. EUR netto/Jahr) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A). Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu ersetzen.
--> Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
b) Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz (mind. 0,75
Mio. EUR netto/Jahr) des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit
den vorliegenden strukturell vergleichbar sind, und die letzten drei
Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A). Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu ersetzen.
--> Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
c) Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung mit
Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden und für
Vermögensschäden i.H.v. jeweils EUR 2,5 Mio. (§ 6a EU Nr. 2a VOB/A).
Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist diese durch die Kopie
der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine
solche abgeschlossen wird, zu ersetzen.
--> Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
Siehe hierzu bereits unter Nr. III.1.2) dieser Bekanntmachung unter der Überschrift: "Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien"
Die gesamten im Folgenden aufgeführten Eignungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit befinden sich mit den geforderten Nachweisen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und für den Fall, dass Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, sowie mit Hinweisen zu den zugehörigen Formblättern ebenso nochmal zusammengefasst
im Dokument "Teilnahmebedingungen Paket 1, Los 2" der Vergabeunterlagen (Anlage 1001 - Teilnahmebedingungen Paket 1, Los 2).
Die folgende Auflistung und Beschreibung der Eignungskriterien enthält bereits die jeweils geforderten Mindeststandards! Dies ist für das jeweilige Kriterium deutlich über den Wortlaut gekennzeichnet!
a) Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren
Bauleistungen mit Angabe der eigenen Leistungsinhalte, des
Auftragswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines
Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und
Funktionsbezeichnung. Für die wichtigsten Bauleistungen behält sich die Auftraggeberin vor Nachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen der entsprechenden Auftraggeberin einzufordern (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A).
Es müssen mind. 3 vergleichbare Bauleistungen vorgelegt werden, die
zudem mind. die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die
folgenden Kriterien erfüllen:
- Abbruch/Rückbau von Stahl-/Stahlverbundbrücken mit einer
Stützweite mind. 40 m über Gewässern
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden
vorliegend aufgrund der Komplexität und des Umfangs der
gegenständlichen Leistungen des Loses 2 unter den zuvor genannten
Kriterien auch einschlägige Bauleistungen aus den letzten 10 Jahren
berücksichtigt. Eine Pflicht zur Vorlage von Referenzen, die länger als
fünf Jahre zurückliegen, wird hiermit jedoch nicht begründet.
Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen,
dass die o.g. Kriterien erfüllt werden.
--> Formblatt Referenzen (Das Formblatt ist je nach Anzahl der Referenzen eigenständig zu vervielfältigen)
b) Vorlage von Studiennachweisen und Bescheinigungen über die
berufliche Befähigung der Führungskräfte des Unternehmens.
Mindestanforderung ist hierbei, dass der Bewerber durch die Vorlage
nachweist, dass mind. 1 Führungskraft berechtigt ist, die
Berufsbezeichnung "Dipl.-Ing." oder einer vergleichbaren
Berufsbezeichnung ("Master of Science" o.Ä.) zu führen (§ 6a EU Nr. 3e VOB/A).
--> Formblatt Eigenerklärung zur Eignung inkl. gesonderter Nachweis
c) Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen und mit gesondert
ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3g VOB/A).
--> Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
d) Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Erbringung der Bauleistung verfügt. Mindestanforderung ist hierbei, dass der Bewerber konstruktive Sicherungsmaßnahmen gegen das Herabfallen von Rückbaumaterialien in das Gewässer vorweisen kann (§ 6a EU Nr. 3h VOB/A).
--> Formblatt Eigenerklärung zur Eignung inkl. gesonderter Erklärung
e) Eigenerklärung des Bewerbers zum Nachunternehmereinsatz, d.h.
welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben
werden sollen (§ 6a EU Nr. 3i VOB/A).
--> Formblatt Nachunternehmer
Siehe hierzu bereits unter Nr. III.1.3) dieser Bekanntmachung unter der Überschrift: "Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien"
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDH1Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] / [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
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