Blitzschutzarbeiten, Campus Bohlenweg Referenznummer der Bekanntmachung: 113/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höxter
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 37671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höxter
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 37671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Blitzschutzarbeiten, Campus Bohlenweg
Blitzschutzarbeiten, Campus Bohlenweg, Bohlenweg 5, 33034 Brakel
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Blitzschutzarbeiten, Neubau Campus Bohlenweg, Bohlenweg 5 in 33034 Brakel:
Der Kreis Höxter und die Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg werden in Brakel einen Bildungscampus neu errichten.
Es ist eine Blitzschutzanlage für die Errichtung eines Bildungscampus und Verwaltung für die Kreishandwerkerschaft, im Bohlenweg 5 in 33034 Brakel anzubieten.
Unter die Arbeiten fallen: Blitzschutzinstallationen und Erdungsanlage.
(Bei den o.g. Ausführungen handelt es sich lediglich um einen Auszug aus dem Leistungsverzeichnis, maßgeblich sind die kompletten Vergabeunterlagen.)
Alle weiteren Vorgaben, Richtlinien und Vorschriften gem. Leistungsverzeichnis sind einzuhalten.
Bieter sind nicht zum Submissionstermin zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben laut Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Vordruck 124).
Angaben zu Registereintragungen
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind zur Bestätigung der Erklärung entsprechende Bescheinigungen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen.
Angabe zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Bestätigungen und Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlagen vorzulegen.
Angaben laut Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Vordruck 124):
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind;
Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
Bestätigungen und Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlagen vorzulegen.
Angaben laut Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Vordruck 124):
Erklärung, dass vom Unternehmer in den letzten fünf Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben benennen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Erklärung, dass vom Unternehmer die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Bestätigungen und Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlagen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zum Submissionstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Vorgaben gem. Vergabeunterlagen sind einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.