Lieferung von Kreide für die Kläranlagen Siegen, Weidenau und Büdenholz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.esi-siegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Kreide für die Kläranlagen Siegen, Weidenau und Büdenholz
Lieferung von Kreide für die Jahre 2022 und 2023
Der Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen (ESi) betreibt in Nordrhein-Westfalen die Kläranlagen Siegen (175.000 EW) und Weidenau (75.000 EW).
Außerdem betreibt ESi in Geschäftsbesorgung für den Abwasserverband Siegen-Kirchen die Kläranlage Büdenholz (45.000 EW), die in Rheinland-Pfalz liegt.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Lieferleistung folgender Zu-schlagstoffe zum Abwasserreinigungsprozess:
Kreide für die KA Siegen (600 t/a) Kreide für die KA Weidenau (300 t/a) Kreide für die KA Büdenholz (190 t/a) Bewertungsmatrix:
Preis 15 % Kundendienst 12 % Qualität 13 % Technischer Wert 20 % Zweckmäßigkeit 10 % Umwelteigenschaften 12 % Betriebs- und Folgekosten 8 % Lieferzeitpunkt und Ausführungsfrist 10 % Summe aller Kriterien 100 %
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsverfahren muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.