Rahmenvertrag über die Lieferung von Netzwerk Systemkomponenten (LAN und WLAN) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.esh-essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Netzwerk Systemkomponenten (LAN und WLAN)
Die Stadt Essen, vertreten durch das ESH (Auftraggeber), beabsichtigt die Lieferung verschiedener Campus Switching und WLAN Systemkomponenten eines einzigen Herstellers, einschließlich Hersteller eigener Management Software und Support auf Basis eines Rahmenvertrages im offenen Verfahren zu vergeben.
Das Essener Systemhaus (ESH) ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Essen IT-Dienstleister für die Stadtverwaltung Essen, die Essener Beteiligungsunternehmen und für die städtischen Schulen.
Das ESH verfolgt das Ziel, seinen Kunden eine hochverfügbare, performante und flächendeckende Netzwerkumgebung bereit zu stellen. Hierzu soll die bereits bestehenden Netzwerkinfrastruktur (LAN und WLAN) modernisiert und ausgebaut werden.
Im Zuge des DigitalPakts Schule, soll die bereits bestehende Campus Infrastruktur der 192 städtischen Schulstandorte einem Tech Refresh unterzogen werden. Des Weiteren, werden auch für die Standorte der Stadtverwaltung und der Beteiligungsunternehmen verschiedene Netzwerk-Systemkomponenten benötigt.
Die Stadt Essen, vertreten durch das ESH (Auftraggeber), beabsichtigt daher die Lieferung verschiedener Campus Switching und WLAN Systemkomponenten eines einzigen Herstellers, einschließlich Hersteller eigener Management Software und Support auf Basis eines Rahmenvertrages im offenen Verfahren zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter II.1.7 und V.2.4 angegebene Gesamtwert der Beschaffung ist fiktiv. Die tatsächlichen Werte werden nicht bekannt gegeben. Dem stehen die Gründe aus § 39 Abs. 6 VgV entgegen.
Insbesondere würde eine Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen der Unternehmen schaden sowie den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYLD5MQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).