Umwandlung und Aufstockung von Atlassian-Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: ZII 6-O 1088/00001#00246
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umwandlung und Aufstockung von Atlassian-Lizenzen
Beschaffungsgegenstand sind Lizenzen für die Confluence-Produktfamilie. Hierbei handelt es sich um die Aufstockung der Lizenzen und der zugehörigen Erweiterungen inkl. Wartung. Gleichzeitig ist eine Umwandlung der Lizenzen auf eine sog. Data Center-Lizenz notwendig.
Beschaffungsgegenstand sind Lizenzen für die Confluence-Produktfamilie. Hierbei handelt es sich um die Aufstockung der Lizenzen und der zugehörigen Erweiterungen inkl. Wartung. Gleichzeitig ist eine Umwandlung der Lizenzen auf eine sog. Data Center-Lizenz notwendig.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2c VgV ist eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchführbar, wenn die Leistung nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann (Schutz von ausschließlichen Rechten). Gemäß § 14 Abs. 6 VgV darf es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung geben und der mangelnde Wettbewerb darf nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter sein.
Im vorliegenden Fall kann vom Grundsatz der Produktneutralität abgewichen werden, da sachliche Gründe für eine Festlegung auf das Produkt Confluence und deren Plugins bestehen. Die aktuelle Festlegung auf Confluence resultiert auch aus vorausgegangenen Beschaffungen, mit denen der Einsatz von Confluence in der BaFin etabliert wurde. Ein Wechsel auf ein anderes Produkt scheidet aus, da alle bisherigen Arbeitsergebnisse auf ein anderes Tool migriert und die Anwender neu geschult werden müssten. Dies führt zu erheblichen Zeitaufwendungen und Kosten.
Auch hinsichtlich des Handelspartners, über den das Produkt bezogen werden kann, ist vorliegend eine Festlegung zulässig. Einzig die Fa. SVA darf Leistungen des Herstellers Atlassian in der BaFin anbieten. Eine Erklärung seitens des Herstellers liegt vor. Aufgrund der geleisteten Vortätigkeiten und der damit einhergehenden Kenntnisse der Implementierung der Produkte in der Infrastruktur der BaFin hat SVA hier seitens Atlassian einen Projektschutz eingeräumt bekommen. Des Weiteren ist es Lizenzgebern unmöglich bzw. nur mit sehr schwerwiegenden Problemen möglich, Wartungsleistungen an einen bestimmten Kunden nicht nur parallel, sondern auch in zeitlicher Abfolge über mehrere Vertriebspartner anzubieten. Dies führt regelmäßig zu Administrations- und Koordinationsschwierigkeiten, was letztendlich die Qualität der Wartungsleistungen erheblich minimiert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umwandlung und Aufstockung von Atlassian-Lizenzen
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
oder per Fax: 0228 4108 3580
oder per E-Mail: [gelöscht]
Hilft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.