Objektplanung Erweiterung Kita Edelbach Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-1005-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Erweiterung Kita Edelbach
Die städtische Kindertagesstätte am Edelbach ist eine von fünf Kindertagesstätten in Münster-Coerde und liegt an der Coerdestiege / Edelbach in Münster-Coerde. Das Gebäude wurde im Jahr 1996 erbaut und 2004 um zwei zusätzliche Gruppen- und Betreuungsräume erweitert. Die Kindertagesstätte ist zurzeit 5-zügig, wobei eine zusätzliche Gruppe temporär in einem Pavillon betreut wird. Dieser Pavillon soll frühestens bei Fertigstellung der Baumaßnahme zurückgebaut werden.
Die Stadt Münster beabsichtigt die Erweiterung der Kita Edelbach auf 6 Gruppen (bzw. temporär 7 Gruppen, solange der Pavillion erhalten bleibt).
Für den Erweiterungsbau vorgesehen sind 2 Gruppenräume (ca. 45 qm), 2 Gruppennebenräume (ca. 18 qm), 2 WC- und Waschräume sowie 1 Abstellraum (min. 5 qm).
Im Zuge der Maßnahme soll außerdem die vorhandene Küche im Bestandsgebäude von ca. 16 qm auf 30 qm vergrößert werden. Darüber hinaus müssen im Bestand Maßnahmen zur Anpassung an den Kitabetrieb mit erhöhter Teilnehmerzahl ausgeführt werden. Hier besteht Bedarf an der Herstellung eines zusätzlichen Abstellraums und eines Gäste-WCs. Diese neuen Räume müssen im Bestand geschaffen werden.
Die herzustellende Erweiterung und die Umbauten sind in materieller und gestalterischer Qualität an den Bestand anzupassen.
Das Gebäude ist barrierefrei zu planen, damit die heutigen Ansprüche der Inklusion Berücksichtigung findet.
Die Stadt Münster möchte sich mit ihren Gebäuden zukunftsträchtig aufstellen und eine autarke, flexible und multifunktionale Nutzung ermöglichen. Ziel ist es, kompakte Gebäude zu erstellen, die durch bauliche wie technische Maßnahmen eine gute Innenraumlufthygiene aufweisen. Außerhalb der Heizperiode soll das Gebäude natürlich be- und entlüftet werden. Dies wird unterstützt durch eine Auswahl von gesundheitlich unbedenklichen Baustoffen. Das Gebäude ist barrierefrei zu planen, damit die heutigen Ansprüche der Inklusion Berücksichtigung finden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für die beschriebene Maßnahme.
48157 Münster
Die Vergabe umfasst die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für die in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Erweiterung der Kita Edelbach in Münster-Coerde. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Zum Leistungsumfang zählen auch mehrere, in der Leistungsbeschreibung konkret bezeichnete besondere Leistungen, darunter insb. das Erstellen des erforderlichen Barrierefreikonzepts nach § 9a BauPrüfVO NRW und das Mitwirken des Auftragnehmers bei der Beschaffung von losem Mobilar.
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens. Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit bezieht sich auf den Gesamtfertigstellungstermin, der als Planungs- und Überwachungsziel einzuhalten ist.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 6 Jahren (Gewicht 85%), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz - Grundkriterium - (Gewicht 15%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war (zumindest auch) die Erweiterung oder der Umbau eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen.
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.).
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 01.01.2016 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2016.
1.2) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Referenz war eine Kindertagesstätte oder eine vergleichbaren Einrichtung zur Kinderbetreuung (Gewicht 20%).
1.3) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1 und zum Kriterium 1.2: Die Baumaßnahmen wurde bei fortlaufendem Betrieb an einer KiTa oder Grundschule durchgeführt (Gewicht 15%).
1.4) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 20%).
1.5) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höheres Baukostenvolumen (Summe der Baukosten KG 300+400 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 10%).
1.6) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5%).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden (Gewicht 5%);
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 5%).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.)
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 6 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war (zumindest auch) die Erweiterung oder der Umbau eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen.
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.).
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 01.01.2016 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2016.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Architekt/in tätig zu werden, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Baufertigstellung, unter der die werkvertragliche Abnahme (ggf. unter Mängelvorbehalt) der letzten Bauausführungsleistung verstanden wird.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Einzureichende Unterlagen:
- 521 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- 522 04-2018 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 532 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 533 - Verpflichtungserklaerung Nachunternehmer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYHRJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html