Freiberufliche Leistung: Modernisierung und Umbau "Kulturbunker Mühlheim", Berliner Straße 20, 51063 Köln, Leistungen der Technischen Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-1547-26-5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiberufliche Leistung: Modernisierung und Umbau "Kulturbunker Mühlheim", Berliner Straße 20, 51063 Köln, Leistungen der Technischen Ausrüstung
Modernisierung und Umbau des "Kulturbunker Mühlheim", Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021,Anlagengruppen 1-9 nach § 53 2 HOAI, Leistungsphasen 3-9, Berliner Straße 20, 51063 Köln.
Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst Leistungsphase 3, hier Besondere Leistungen. Die Vorprüfung LPH 3 ist Voraussetzung für die weiteren Planungsleistungen. Die vorliegende Entwurfsplanung ist zu überprüfen, ergänzen und anzupassen.
Die Anlagen dieser Auftragsbekanntmachung sind zu beachten
Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021, Modernisierung und Umbau "Kulturbunker Mühlheim" Berliner Straße 20 51063 Köln Modernisierung und Umbau "Kulturbunker Mühlheim"
Der Kulturbunker in Köln-Mülheim ist ein von einem Trägerverein selbst verwaltetes Stadtteil-Kulturzentrum. Er nutzt das Gebäude eines ehemaligen denkmalgeschütztem Hochbunkers aus dem 2. Weltkrieg der in den Jahren 1999 bis 2000 entsprechend umgebaut wurde. Realisiert wurden im Bunkergebäude ein großer Veranstaltungssaal mit Empore, Ausstellungsräume, Seminarräume, Proberäume für Musiker und die notwendigen Nebenräume wie Künstlergarderoben, Lagerflächen, Technik- und Büroräume. An den Bunker angebaut und sich zum Marktplatz an der Berliner Straße öffnend, wurde ein zweigeschossiger Kaffeeraum mit Außenbereich. Die zugehörige Küche
und Lagerräume befinden sich im Bunkergebäude im Erd- und Kellergeschoss. Nach zwanzigjähriger intensiver Nutzung sollen im Rahmen der Umbau- und Modernisierungsmaßnahme funktionale Mängel behoben werden, da die technischen Anlagen in keiner Weise mehr den heutigen baulichen und technischen Standards entsprechen.
Eine Technische und Energetische Sanierung zur nachhaltigen Nutzung ist daher dringend erforderlich.
Die Baumaßnahmen dienen insbesondere der Gebäudemodernisierung und der Betriebskostensenkung.
Es handelt sich um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Maßnahme.
Die anrechenbaren Kosten belaufen sich für die Kostengruppe 400 auf circa [Betrag gelöscht] Euro (netto).
Folgende Maßnahmen sind für die Leistungen der Technischen Ausrüstung vorgesehen:
- Sanierung der technischen Anlagen
- Erneuerung des Gasheizkessels zur energetischen Optimierung der Wärmeversorgung
- Teilweise Erneuerung Heizkörper, Rohrleitungen
- Erneuerung der Lüftungsleitungen im Kellergeschoss und Erdgeschoss
- energetische und hygienische Optimierung der Lüftungsanlage für den Veranstaltungssaal durch den Austausch des Lüftungsgerätes im Dachgeschoss und Installation einer hochwirksamen Wärmerückgewinnung
- Austausch der Leuchtmittel öffentlicher Bereiche durch energiesparende LED-Beleuchtung
- Anpassung der elektrischen Gebäudetechnik an die geltenden Vorschriften (Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung und Stromversorgung)
- digitale Ertüchtigung (unter anderem WLAN-Versorgung für das gesamte Gebäude).
- Erneuerung von Unterverteilungen, allgemeinen Installationen.
- Erneuerung des Personenaufzuges
- Gebäudeautomation
Um die Umsetzung und Abrechnung der aus Städtebaufördermitteln geförderten Baumaßnahme innerhalb des vom Fördermittelgeber vorgegebenen Zeitraums bis Ende 2023 sicherzustellen, ist die Einhaltung der Termine zwingend erforderlich.
Die im Vertrag festgehaltenen besonderen Leistungen "1. Einarbeitung in die vorliegende Entwurfsplanung" sowie "2. Ergänzung der Entwurfsplanung" sind anhand der veröffentlichten Unterlagen zu kalkulieren. Es werden keine weiteren Planungsunterlagen nach Auftragsvergabe von der zuständigen Fachdienststelle ausgegeben.
Voraussichtlicher Beginn der Bauausführung 01.07.2022 Ende der Bauausführung 01.08.2023, Abrechnung der Baumaßnahme bis 31.12.2023 (Fixtermin).
Die Anlagen dieser Auftragsbekanntmachung sind zu beachten.
Der Auftrag kann dem Projektfortschritt entsprechend verlängert werden
Soweit mehr Teilnahmeanträge eingehen, werden mindestens 3 Teilnehmer, maximal jedoch 5 Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl nach Abschluss der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Eine Rangfolge der Bewerber wird über die Bewertung der unter III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung eingereichten Referenzen gemäß nachfolgend genannten Kriterien ermittelt.
Voraussetzung für die Wertung ist, dass die im Teilnahmebogen benannten Referenzprojekte die Mindestkriterien erfüllen, die
unter III.1.3) gefordert sind.
:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden. Die erreichte Punktzahl ist für die Rangfolge und die Auswahl der Bewerber maßgebend.
Wertungskriterien für die Technische Gebäudeausrüstung der drei Referenzprojekte:
Referenzprojekte, für die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung als Instandsetzungen oder Sanierungen, erbracht wurden:
0 Punkte für drei Projekte (da Mindestforderung), 10 Punkte für vier Projekte.
Referenzprojekte, die für einen öffentlichen Auftraggeber durchgeführt wurden:
0 Punkte für ein Projekt (da Mindestforderung), 5 Punkte für zwei Projekte, 10 Punkte für drei Projekte.
Referenzprojekte, für die die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach Sonderbauverordnung NRW, oder vergleichbar, mit mindestens einem Veranstaltungsraum als Versammlungsstätte erbracht wurden:
0 Punkte für ein Projekt (da Mindestforderung), 15 Punkte für zwei Projekte, 20 Punkte für drei Projekte.
Nachweis der drei vergleichbaren Referenzprojekte mit der Bearbeitung von mehr als 5 Anlagengruppen in einem Projekt
( Mindestanforderung) 0 Punkte für ein Projekt, 10 Punkte für zwei Projekte, 15 Punkte für drei Projekte.
Maximal sind 55 Punkte für die Wertungskriterien erreichbar.
Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Hierzu wird auf Anlage 1 und 2 verwiesen, diese ist zu beachten.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit dem Vertragsabschluss wird zunächst die Leistungsphase 3, hier Besondere Leistung laut Anlage 3 (Honorarangebot) beauftragt. Optional ist eine Stufenweise Vergabe der Leistungsphasen 4, 5, 6, 7, 8 und 9 vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils nächsten Stufen besteht nicht.
Mitteilung von unvollständigen und Unklarheiten in den Vergabeunterlagen:
Nach Erhalt der Vergabeunterlagen hat der Bieter diese auf Vollständigkeit zu überprüfen. Sollte er unvollständige Unterlagen erhalten haben oder der Auffassung sein, dass die Unterlagen inhaltliche Unstimmigkeiten aufweisen, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz der Stadt Köln darauf hinzuweisen. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters. Diese Hinweispflicht besteht auch, wenn der Bewerber nach einem Ortstermin der Auffassung ist, dass das Leistungsverzeichnis nicht oder nicht vollständig die erforderlichen Leistungen enthält. Erkennbare Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen müssen unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist gerügt werden.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Erklärung dass keine wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen nach § 73 Absatz3 VgV sowie keine Interessenkonflikte nach §6 VgV vorliegen.
Ergänzung zur Laufzeit:
Geplante Vertragslaufzeit: 21 Monate bis zur Fertigstellung der Leistungsphase 8 / Inbetriebnahme (ohne Gewährleistungszeit), zuzüglich 48 Monate für die Leistungsphase 9.
Ergänzung zum Preis.
Hier ist die Angabe in der Anlage 1 (Zuschlagskriterien und Wertungsverfahren) maßgeblich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung
beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor.
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Teilnahmeantrag abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular (Teilnahmeantrag Anlage 2 zur Auftragsbekanntmachung) zu verwenden. Zur Angabe der Nachweise ist das Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt in digitaler Form über das Bietertool bis zum Submissionstermin elektronisch unter https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatelite/company/welcome.do einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied ein eigener Bewerbungsbogen abzugeben.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen - bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern - sind gefordert: bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber ausgeschlossen:
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
b.) Nachweis zur Beruflichen Befähigung gemäß III.2.1..
(2) Rechtsform der Bewerbergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall geklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
(3) Eignungsleihe
Nimmt der Bewerber im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers beziehungsweise Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu vereinbaren (§ 47 Absatz 3 VgV).
Abgabe sämtlicher Nachweise und Eigenerklärungen erfolgt mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache
1. Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 Absatz 4 Nummer 1 VgV
2. Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz des Bewerbers für Dienstleistungen im Bereich Technische Ausrüstung bezogen auf die letzten drei Jahre 2018, 2019 und 2020 gemäß § 45 Absatz 4 Nummer 4 VgV. Liegt der Jahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vor, so reicht eine Prognose.
3. Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Absatz 4 Nummer 2 VgV oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall
Zu 1.: Vorlage einer entsprechenden Bankerklärung.
Zu 3.: Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall in Höhe von Euro 2,0 Millionen für Personen- und in Höhe von Euro 1,0 Millionen für Sach- und sonstige Schäden.
Abgabe sämtlicher Nachweise und Eigenerklärungen erfolgt mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache
1. Personelle Ausstattung:
Erklärung gemäß § 46 (3) Nummer 8 VgV zur Anzahl und Qualifikation der in den letzten 3 Jahren im jährlichen Mittel beschäftigten Mitarbeiter (ohne Auszubildende) und der Führungskräfte.
Bietergemeinschaften:
Bewerben sich Bietergemeinschaften, so ist für jedes Mitglied der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit zu erbringen. Der Nachweis kann über drei gemeinsame oder auch von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln bearbeitete Referenzprojekte erbracht werden. Jedoch muss jedes Referenzprojekt die geforderten Mindeststandards erfüllen. Darüber hinaus gilt es, in der Summe den Nachweis der weiteren Kriterien zu erbringen. Somit sind zur Erfüllung der Mindeststandards gegebenenfalls mehr als drei Referenzprojekte nachzuweisen. Wenn von einem Mitglied der Bietergemeinschaft ein Teil der geforderten Kriterien erbracht wurde, so sind die verbleibenden Kriterien bei einem anderen Projekt von einem anderen Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
Unterbeauftragung:
Sollten weitere Büros vom Bewerber unterbeauftragt werden und der Bewerber im Wege der Eignungsleihe (§ 47 VgV) die Kapazitäten dieser Büros in Anspruch nehmen, so sind auch von den Unterbeauftragten die geforderten Eignungskriterien nach III.1.1, III.1.2 und III.1.3 der Auftragsbekanntmachung nachzuweisen, jedoch lediglich im Rahmen der von ihnen jeweils ergänzend zu erbringenden Leistungen. Auch bei Unterbeauftragten gelten für den Nachweis der Referenzprojekte für jede Referenz die geforderten Mindeststandards verpflichtend. Darüber hinaus ist die technische Leistungsfähigkeit durch die weiteren Kriterien für die übertragenen Leistungen nachzuweisen. Somit sind zur Erfüllung der Mindeststandards auch bei mit einer Eignungsleihe verbundenen Unterbeauftragungen gegebenenfalls mehr als drei Referenzprojekte vorzustellen. Die Bewerbung wird in diesem Fall insgesamt (Bieter und Unterbeauftragter) gewertet.
2. Referenzprojekte.
Gefordert ist der Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzobjekten hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang in vergleichbarer Aufgabenstellung gemäß § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Kontakt mit den Auftraggebern/Bauherren der Referenzprojekte aufzunehmen, um Informationen über die Projektabwicklungen einzuholen.
Zu. 1. Personelle Ausstattung
In den letzten drei Jahren 2018, 2019 und 2020 müssen jährlich mindestens folgende Zahlen an Beschäftigten und Führungskräften erreicht worden sein:
a) Diplom Ingenieur*in Versorgungstechnik (Büroinhaber*in oder festangestellte Beschäftigte) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistungsphasen/des ausgeschriebenen Leistungsbildes, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung: mindestens 2 Personen
Zusätzlich
b) Diplom Ingenieur*in Elektrotechnik (Büroinhaber*in oder festangestellte Beschäftigte) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistungsphasen/des ausgeschriebenen Leistungsbildes, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung: mindestens 2 Personen
Es wird gefordert, dass mindestens ein Diplom-Ingenieur*in, als Fachplaner*in für Brandmeldeanlagen sowie Sprachalarmierungsanlagen nach DIN 14675 zertifiziert ist.
Es wird gefordert, dass die Planer der jeweiligen Anlagengruppen ihre Eignung entsprechend nachweisen können.
Zu 2. Referenzen
Folgende Anforderungen müssen alle Referenzobjekte mindestens erfüllen, damit die Eignung für die anstehende Aufgabe nachgewiesen ist:
Als vergleichbare Projekte anerkannt werden Hochbauprojekte deren Komplexität mindestens: Technische Gebäudeausrüstung Honorarzone II nach HOAI 2021 oder vergleichbar umfasst. Für die der Bewerber mindestens die Grundleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung in den Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 erbracht hat.
Zum Abgabetermin der Teilnahmeanträge muss die überwiegende (zentrale Grundleistungen) Bearbeitung der Leistungsphase 8 (80%) gemäß HOAI in der zu der Zeit gültigen Fassung, oder gleichwertigen landesspezifischen Leistungen, nachgewiesen werden.
Abweichend zu §46 Absatz 3 Nummer 1 VgV umfasst der Betrachtungszeitraum: Januar 2013 bis einschließlich Abgabetermin der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 der Auftragsbekanntmachung.
- Referenzprojekte ab der Größenordnung von mindestens Euro 600.000,- (netto) in der Summe anrechenbare Kosten der Kostengruppen 400 nach DIN 276-1 (oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen) werden zugelassen.
Zudem müssen folgende Kriterien im Rahmen der vorgenannten Referenzprojekte ebenfalls erfüllt sein:
- Alle drei Referenzprojekte müssen Sanierungsmaßnahmen oder Instandsetzungen sein.
- Mindestens ein Referenzprojekt muss ein Gebäude nach Sonderbauverordnung NRW, oder vergleichbar, mit mindestens einem Veranstaltungsraum als Versammlungsstätte sein.
- Mindestens ein Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
- Je Referenzprojekt muss die Bearbeitung von mindestens fünf in der Aufgabenbeschreibung genannten Anlagengruppen (1 bis 8) gemäß HOAI, oder gleichwertiger landesspezifischer Leistungen, nachgewiesen werden. Bei mindestens zwei von den drei Referenzprojekten ist der Nachweis der Bearbeitung der Anlagengruppen 4 und 5 (Starkstromanlagen und Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen) zu erbringen. Die Bearbeitung der Anlagengruppen sind erläuternd/aufgeschlüsselt projektbezogen darzustellen.
Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden.
Referenzprojekte, die von Mitarbeitern für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht anerkannt.
Die Technische Gebäudeausrüstung der nachgewiesenen Projekte muss vom Bieter selbst erbracht worden sein.
Hierzu sind die Anlagen 1 bis 3 der Auftragsbekanntmachung zu beachten
Gemäß § 75, Nummer 2 und 3, VgV
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYCCW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU