Multifunktionaler Neubau Grundschule/Dorfsaal in Swisttal-Odendorf (TGA)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Swisttal
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53913
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swisttal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multifunktionaler Neubau Grundschule/Dorfsaal in Swisttal-Odendorf (TGA)
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Ingenieurleistungen technische Ausrüstung (TGA) für den Neubau der Grundschule mit integriertem Dorfsaal in Swisttal-Odendorf europaweit aus.
Swisttal
Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet Ingenieurleistungen zur technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 4 – 9, ggf. stufenweise Beauftragung in 3 Stufen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 4-5, Leistungsphasen 6-8 sowie Leistungsphase 9.
Die Honorarzone ist im späteren Verhandlungsverfahren von den Bietern zu ermitteln und frei anzubieten.
Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich ca. 36 Monaten (Abschluss Leistungsphase 8) erstrecken. Die Bieter müssen unmittelbar nach Zuschlag (voraussichtlich ab Mitte März 2022) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.
Die Vergabestelle wird alle eingehenden Teilnahmeanträge prüfen und insgesamt drei (u.U. bis zu fünf) Bewerber für das weitere Verhandlungsverfahren zulassen. Dabei wird wie folgt verfahren:
Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Bewerberauswahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien:
Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auch anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Damit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten erwarten lässt.
3.3.1 Ein Bieter muss nach oben Gesagtem mindestens 6 (sechs) bzw. bei Kombinationsreverenzen aus beiden Anlagengruppen mindestens 3 (drei) vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann.
Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Werden Referenzen eingereicht, welche über den Mindestgehalt gemäß Ziffer 3.2.2 hinausgehen, werden hierfür je nach Art oder Anzahl der Referenzen, welche die genannten Kriterien erfüllen, Punkte vergeben.
3.3.2 Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind maximal 50 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:
„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
1. Berufserfahrung der Projektleitung (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
über 13 Jahre = 10 Punkte,
13 Jahre = 9 Punkte,
12 Jahre = 8 Punkte,
11 Jahre = 7 Punkte,
10 Jahre = 6 Punkte,
9 Jahre = 5 Punkte,
8 Jahre = 4 Punkte,
7 Jahre = 3 Punkte,
6 Jahre = 2 Punkte,
5 Jahre = 1 Punkt,
2. Berufserfahrung des verantwortlichen Projektmitarbeiters (Planungsleitung) (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
über 11 Jahre = 10 Punkte,
11 Jahre = 9 Punkte,
10 Jahre = 8 Punkte,
9 Jahre = 7 Punkte,
8 Jahre = 6 Punkte,
7 Jahre = 5 Punkte,
6 Jahre = 4 Punkte,
5 Jahre = 3 Punkte,
4 Jahre = 2 Punkte,
3 Jahre = 1 Punkt,
3. Technische Leistungsfähigkeit des Projektteams (Projektmitarbeiter = Projektleitung plus fest angestellte Mitarbeiter) (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
mindestens 4 Projektmitarbeiter = 5 Punkte,
mindestens 3 Projektmitarbeiter = 3 Punkte,
mindestens 2 Projektmitarbeiter = 1 Punkte,
unter 2 Projektmitarbeitern = 0 Punkte,
4. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit der Bearbeitung von Objekten, in denen beide Anlagengruppen (Heizung, Lüftung Sanitär sowie Elektrotechnik von Mitgliedern des Projektteams parallel im gleichen Objekt bearbeitet wurden (sog. „Kombinationsreferenz“).
(die Referenzen der einzelnen Mitglieder gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit werden addiert, es muss sich um unterschiedliche Referenzen handeln):
5 oder mehr Kombinationsreferenzen = 15 Punkte,
4 Kombinationsreferenzen = 12 Punkte,
3 Kombinationsreferenzen = 9 Punkte,
2 Kombinationsreferenzen = 6 Punkte,
1 Kombinationsreferenz = 3 Punkte,
HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
5. Projektvolumen, Errichtungskosten des geplanten Bauwerks (Errichtungskosten der Kostengruppen 400):
ab EUR 1.120.000 brutto Errichtungskosten = 10 Punkte,
bis EUR 1.040.000 brutto Errichtungskosten = 9 Punkte,
bis EUR 960.000 brutto Errichtungskosten = 8 Punkte,
bis EUR 880.000 brutto Errichtungskosten = 7 Punkte,
bis EUR 800.000 brutto Errichtungskosten = 6 Punkte,
bis EUR 720.000 brutto Errichtungskosten = 5 Punkte,
bis EUR 640.000 brutto Errichtungskosten = 4 Punkte,
bis EUR 560.000 brutto Errichtungskosten = 3 Punkte,
bis EUR 480.000 brutto Errichtungskosten = 2 Punkte,
ab EUR 400.000 brutto Errichtungskosten = 1 Punkt,
HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
- Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens 500.000,00 €.
- Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 3.000.000,00 € sowie für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. 1.500.000,00 €
(es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) - Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers
- Angaben über das für die Projektleitung und Planung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation. Personenidentität ist zulässig.
o Die/der Projektleiter*in muss mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung aufweisen.
o Jede/r Projektmitarbeiter*in muss mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung aufweisen.
- Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten für Ingenieurleistungen zur technischen Ausrüstung (TGA) Anlagengruppen Elektrotechnik.
- Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten für Ingenieurleistungen zur technischen Ausrüstung (TGA) Anlagengruppen Heizung Lüftung und Sanitär.
Klarstellung: Es können auch Referenzen eingereicht werden, die in einem Projekt beide Anlagengruppen nachweisen. Diese werden dann doppelt gezählt, so dass bei kombinierten Referenzen die Vorlage von insgesamt drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten ausreichend sein kann.
Ein Referenzobjekt ist jeweils unabhängig von der Anlagengruppe vergleichbar, wenn o das Projekt in Bezug auf Ingenieurleistungen zur technischen Ausrüstung (TGA) mindestens die Leistungsphasen 4-8 für den Bau oder die Sanierung eines vergleichbaren Gebäudes in den letzten fünf (5) Jahren umfasst,
o das Projektvolumen pro eingereichter Referenz mindestens EUR 400.000 brutto (Errichtungskosten der Kostengruppen 400) beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist,
o der Nachweis der erfolgreichen Planung im Sinne der Umsetzung des Projekts erbracht wird.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabe-kammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).