Neubau Rostascheaufbereitungsanlage Neu-Lohn- Feinkornseparation
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mva-weisweiler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rostascheaufbereitungsanlage Neu-Lohn- Feinkornseparation
Die MVA Weisweiler GmbH & Co. KG will eine neue Rostascheaufbereitungsanlage errichten. Das Projekt gliedert sich in folgende separate Ausschreibungen:
1. Tiefbau und Infrastruktur [gesondert] 2. Maschinentechnik [gesondert] 3. Errichtung Betriebsgebäude in Containerform [gesondert] 4. Errichtung Tank- und Waschplatz [gesondert] 5. Herstellung einer Trafostation [gesondert] 6. Feinkornseparation [vorliegend].
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung "Lieferung und Inbetriebnahme einer Feinkornseparation für die Rostascheaufbereitungsanlage Neu-Lohn“ sind u.a. folgende Leistungen: Lieferung und Inbetriebnahme Feinkornseparation und Dokumentation und Konformität.
Rostascheaufbereitungsanlage Neu-Lohn Zum Hagelkreuz 50 52249 Eschweiler
Die MVA Weisweiler GmbH & Co. KG will eine neue Rostascheaufbereitungsanlage errichten. Das Projekt gliedert sich in folgende separate Ausschreibungen:
1. Tiefbau und Infrastruktur [gesondert] 2. Maschinentechnik [gesondert] 3. Errichtung Betriebsgebäude in Containerform [gesondert] 4. Errichtung Tank- und Waschplatz [gesondert] 5. Herstellung einer Trafostation [gesondert] 6. Feinkornseparation [vorliegend].
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung "Lieferung und Inbetriebnahme einer Feinkornseparation für die Rostascheaufbereitungsanlage Neu-Lohn“ sind u.a. folgende Leistungen: Lieferung und Inbetriebnahme Feinkornseparation und Dokumentation und Konformität. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis nebst Anlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Erklärung über das Bestehen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens jeweils 5,0 Mio. Euro je Schadensereignis für Personenschäden und für Vermögensschäden sowie Sach- und sonstige Schäden. Die Jahreshöchstleistung muss mindestens 5 Mio. EUR betragen.
Bestehen oder Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit vorgenannter Deckungssumme.
Erklärung zu mindestens einer Referenz über die Errichtung und Inbetriebnahme von Anlagentechnik für Rostaschenaufbereitungsanlagen mit einer Durchsatzleistung von mindestens 50 Mg/h innerhalb der Europäischen Union, im Zeitraum 2009 bis zum Ablauf der Angebotsfrist, einzureichen in Form einer Liste mit folgenden Angaben: Auftraggeber (mit Ansprechpartner und Kontaktdaten), Anlagenbezeichnung, Erbrachte Leistungen, Leistungszeitraum, Beschreibung der Leistung.
Mindestens folgende Leistungen müssen zum Referenzprojekt gehört haben: Lieferung und Inbetriebnahme einer Feinkornseparationsanlage im Einsatzgebiet einer Rostaschenaufbereitungsanlage.
Mindestens eine Referenz über die Errichtung und Inbetriebnahme von Anlagentechnik für Rostaschenaufbereitungsanlagen mit einer Durchsatzleistung von mindestens 50 Mg/h innerhalb der Europäischen Union, im Zeitraum 2009 bis zum Ablauf der Angebotsfrist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.