2021-0472 Campus Marxloh, Lüftungsanlagen, An der Paulskirche 6, 47169 Duisburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0472
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-0472 Campus Marxloh, Lüftungsanlagen, An der Paulskirche 6, 47169 Duisburg
Die Stadt Duisburg plant einen Neubau im Rahmen des Entwicklungsprojektes Campus Marxloh mit EU-Fördergeldern. Das Gebäude soll als Schulungsgebäude für verschiedene Berufszweige dienen. Entsprechend der vorgesehenen Nutzung sind Lüftungsanlagen geplant.
Bildungsstandort Duisburg Marxloh An der Paulskirche 6 47169 Duisburg
Im Rahmen des Projektes sind folgende Hauptkomponenten geplant: 2 Stck Zentralgeräte mit ca. 4400 und 6000m3/h, 10 Stck. dezentrale Lüftungsgeräte, 1 Stck Aussenluftansaugturm ca. 10.500m3/h, ca. 350 m2 verz. Blechkanal, ca. 550 m2 Formteile, Wickelfalzrohr, Quellluftduchlässe ca. 10 Stck, Brandschutzklappen ca. 94 Stck
EFRE-0400253
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle Ihres Sitzes oder Wohnsitzes gem. §6a EU Abs. 1 VOB/A.
Der Nachweis kann gem. §6b EU VOB/A sowohl durch die Vorlage von Einzelnachweisen, als auch durch direkt abrufbare Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der vorübergehende Nachweis in Form einer Eigenerklärung ist zulässig. Eigenerklärungen von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu dokumentieren.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, diejenigen Bietern, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der erfoderlichen Nachweise beizubringen.
Erklärung über den Umsatz Ihres Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sind.
Der Nachweis kann gem. §6b EU VOB/A sowohl durch die Vorlage von Einzelnachweisen, als auch durch direkt abrufbare Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der vorübergehende Nachweis in Form einer Eigenerklärung ist zulässig. Eigenerklärungen von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu dokumentieren.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, diejenigen Bietern, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der erforderlichen Nachweise beizubringen.
Umsätze jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro je Geschäftsjahr.
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (3 Referenzen)
Der Nachweis kann gem. §6b EU VOB/A sowohl durch die Vorlage von Einzelnachweisen, als auch durch direktabrufbare Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der vorübergehende Nachweis in Form einer Eigenerklärung ist zulässig. Eigenerklärungen von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu dokumentieren.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, diejenigen Bietern, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der erfoderlichen Nachweise beizubringen.
3x Referenzen über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus den letzten 5 Kalenderjahren
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 14 (1) EU VOB/A sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYD6L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]