Erschließung Gewerbegeb. Brakel (W.-R., 4. BA): L1: Kanalisation, L2: Wasservers., L3: Straßenbau Referenznummer der Bekanntmachung: 105/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brakel
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 33034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung Gewerbegeb. Brakel (W.-R., 4. BA): L1: Kanalisation, L2: Wasservers., L3: Straßenbau
Los 1: Kanalisationsarbeiten, Los 2: Wasserversorgungsarbeiten, Los 3: Straßenbauarbeiten
Los 1: Kanalisationsarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausführungsfristen: 01.03.-31.10.2022
Die Vorbemerkungen werden am 03.12.2022 im Vergabeportal bereitgestellt.
Los 2: Wasserversorgungsarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausführungsfristen: 01.03.-31.10.2022
Die Vorbemerkungen werden am 03.12.2022 im Vergabeportal bereitgestellt.
Los 3: Straßenbauarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausführungsfristen: 01.03.-31.10.2022
Die Vorbemerkungen werden am 03.12.2022 im Vergabeportal bereitgestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.