2021-263 Lieferung zum Kauf von 2 Stück neuen 3-Achs Saug-Druck Kanalreinigungsfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 26,0 t Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-263 WBD

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBD562/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBD562
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Entsorgungswirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2021-263 Lieferung zum Kauf von 2 Stück neuen 3-Achs Saug-Druck Kanalreinigungsfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 26,0 t

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-263 WBD
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144500 Fahrzeuge für Abfall und Abwasser
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung zum Kauf von 2 Stück neuen 3-Achs Kanalreinigungsfahrzeugen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144410 Schlammsaugwagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Betriebshof Hamborn Schlachthofstr. 8 47167 Duisburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung zum Kauf von 2 Stück neuen 3-Achs Saug-Druck Kanalreinigungsfahrzeugen

- Zul. Gesamtgewicht ca. 26,0 t (+/- 10 %)

- Radstand ca. 3.900 mm + ca. 1.350 mm (jeweils +/- 10 %)

- Dieselmotor mit einer Leistung von ca. 300 kW (+/- 10 %)

- Abgasnorm EURO 6d oder besser

- Achslastmesseinrichtung

- Abbiegeassistenzsystem

- Aufbauhöhe max. 3.700 mm

- Gesamt-Fahrzeuglänge ca. 9.000 mm (+/- 10 %)

- Zylindrischer, einzelliger Aufbaubehälter mit Kipperböden

- Materialwandstärke min. 6 mm

- Behältervolumen (Luft) ca. 12.000 Liter (+/- 10 %)

- 3-fache Behälterunterteilung über die Kolbenstellung

- Vakuumanlage mit einer Förderleistung von ca. 2.000 cbm/h

(+/- 10 %) bei 400 mbar

- Wasserrückgewinnungsanlage

- Hochdruckanlage mit HD Schlauchhaspel

- Schlauchspeicher mit ca. 20 m (+/- 10 %) Saugschlauch DN 125

- Ausleger ca. 90 Grad (+/- 10 %) seitlich schwenkbar sowie min.

20 Grad in der Höhe heb- und senkbar

- Edelstahl-Schaltschrank

Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Fahrzeuge ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Aufbaugewicht (unbefüllt) / Gewichtung: 15%
Qualitätskriterium - Name: Art der für die Fahrzeuglackierung verwendeten Lacke / Pulverbeschichtungen / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: Uneingeschränkte Eignung aller hydraulischen Fahrzeugkomponenten für biologisch abbaubare Hydrauliköle / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: Außenbreite der Grundmaschine / Gewichtung: 5%
Kostenkriterium - Name: Preisliche Aspekte / Gewichtung: 60%
Kostenkriterium - Name: Entfernung der nächsten Service-Station / Gewichtung: 5%
Kostenkriterium - Name: Garantieleistungen / Gewichtung: 5%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 30/05/2022
Ende: 03/06/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Von dem geplanten Liefertermin in der 22. KW 2022 (30.05.2022- 03.06.2022) abweichende Lieferfristen nach schriftlichem Auftragseingang, unabhängig davon ob sie vor oder nach dem v. s. Planliefertermin des / der AG liegen, können angeboten werden.

Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über diese Vergabeplattform "Metropole Ruhr" an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des / der Interessent*in auf der E-Vergabeplattform "Metropole Ruhr" erforderlich. Auskünfte auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt. Sollten während der laufenden Angebotsphase auf andere Weise als der zuvor beschriebenen (z. B. per Telefon, Fax oder E-Mail) Fragen oder Auskunftsersuchen an den / die AG gerichtet werden, wird der / die AG deren Beantwortung auf diesen Kommunikationswegen nicht nachkommen, sondern auf die vorstehende Verfahrensweise und die E-Vergabeplattform "Metropole Ruhr" verweisen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragesteller*in, sondern für alle zum Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das auskunftsersuchende Unternehmen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt.

Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die E-Vergabeplattform "Metropole Ruhr" bekannt gegeben.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zur Wertung zugelassen werden nur Angebote von Bieter*innen /gemeinschaften aus Deutschland, anderen EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten außerhalb der EU, die zu den Vertragsparteien des "Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA)" gehören.

Die erforderliche Eignung wird u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem / der Bieter*in /gemeinschaft die nachfolgend aufgeführte Abfrage / Erklärung in der Anlage 2 ("Checkliste") mit "Ja" beantwortet wird:

a) Erklärung des / der Bieter*in /gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer. Für Bieter*innen /gemeinschaften außerhalb Deutschlands gelten vergleichbare Institutionen des jeweiligen Landes.

- siehe Anlage 1, Punkt 3.6 -

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der / die Bieter*in /gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 5 zur Ausschreibung - "Formblätter" - enthaltenen Vordrucke beizubringen:

a) Eigenerklärung des / der Bieter*in /gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre

- siehe Anlage 5, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE)

b) Eigenerklärung des / der Bieter*in /gemeinschaft zur Anzahl der

jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert

ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3

abgeschlossenen Geschäftsjahren

- siehe Anlage 5, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE)

c) Eigenerklärung des / der Bieter*in /gemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen

- siehe Anlage 5, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Finanzbehörde und Sozialversicherungsträger)

d) Eigenerklärung des / der Bieter*in /gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- und min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss

- siehe Anlage 5, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE

oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit einer Kopie der

entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der

Versicherung)

e) Nur auf besondere Anforderung des / der AG ist darüber hinaus

kurzfristig eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des / der

Bieter*in /gemeinschaft einzureichen.

Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die "EEE" für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die "EEE" ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.

Sofern die Netto-Auftragssumme / Netto-Angebotssumme den Wert von 30.000,- Euro erreicht, ist der / die AG nach den Bestimmungen des § 21 Abs. (4) Arbeitnehmer-Entsendegesetz verpflichtet, vor der Zuschlagserteilung, zusätzlich zu den v. g. Eignungskriterien, eine Auskunft nach § 150a Gewerbeordnung aus dem Gewerbezentralregister über den / die Bieter*in /gemeinschaft einzuholen, der / die nach Abschluss der Angebotsbewertung den Auftrag erhalten soll.

Es liegt im freien Ermessen des / der Bieter*in /gemeinschaft, ob er / sie zum Zweck der zeitlichen Optimierung des Verfahrens seinem / ihrem Angebot bereits einen aktuellen Gewerbezentralregisterauszug als Anlage beifügt. Sollte der / die Bieter*in /gemeinschaft von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, darf der eingereichte Gewerbezentralregisterauszug zum bekannt gemachten Einreichungstermin aber nicht älter als maximal 3 Monate sein, ansonsten kann der / die AG ihn nicht akzeptieren.

Ein evtl. bereits vor dem Eingang des von dem / der AG angeforderten Gewerbezentralregisterauszugs erteilter Auftrag, wird nur unter dem Vorbehalt wirksam, dass die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen beinhaltet. Sollte der Auszug negative Eintragungen zu dem beauftragten Unternehmen ausweisen, stellt dieser Umstand einen Verstoß gegen die vorgegebenen Vertragsbedingungen des Vergabeverfahrens dar, so dass ein rechtswirksames Vertragsverhältnis nicht zustande kommt und ein evtl. bereits erteilter Auftrag als von Angang an rechtsunwirksam gilt.

Bieter*innen /gemeinschaften mit Betriebsstandort oder anbietender Niederlassung in einem anderen Herkunftsland als Deutschland, haben vor der Auftragserteilung eine dem Gewerbezentralregisterauszug gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde ihres Herkunfts- / Niederlassungslandes an den / die AG zu übermitteln.

Werden derartige Urkunden oder Bescheinigungen von dem Herkunfts- / Niederlassungsland des / der Bieter*in /gemeinschaft nicht ausgestellt, so können sie durch eine eidesstattliche Versicherung ersetzt werden.

Im Fall von Herkunfts- / Niederlassungsländern, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann die eidesstattliche Versicherung auch durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein*e Vertreter*in des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, eine*r Notar*in oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunfts- / Niederlassungslandes des / der Bieter*in /gemeinschaft abgibt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

a) Eigenerklärung des / der Bieter*in /gemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindeslohngesetzes (MiLoG)

- siehe Anlage 5, Formblatt F11 - (oder Präqualifikation oder EEE)

Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen des entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblatts F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die "EEE" für den Eignungsnachweis genutzt, muss das entsprechenden Formblätter F11 in der Anlage 5, das durch die Präqualifikationsunterlagen oder die "EEE" ersetzt wird, nicht ausgefüllt werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der / die Bieter*in /gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 5 zur Ausschreibung - "Formblätter" - enthaltenen Vordrucke beizubringen:

a)Eigenerklärung des / der Bieter*in /gemeinschaft zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber*in, mit Ansprechpartner*in und Telefonnummer (Referenzliste)

- siehe Anlage 5, Formblatt F1

b) Eigenerklärung des / der Bieter*in /gemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

- siehe Anlage 5, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE)

c) Eigenerklärung des / der Bieter*in /gemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften

- siehe Anlage 5, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE)

d) Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Selbstreinigung gem.

§ 125 GWB

- siehe Anlage 6

e) Für den Fall, dass der / die AG von der unter Punkt 1.10 der

Verfahrens- und Angebotsbedingungen vorgesehen Möglichkeit

Gebrauch macht, ein Test-Fahrzeug von dem / der Bieter*in

/gemeinschaft anzufordern, wird die technische Eignung auch davon

abhängig gemacht, dass ein Test-Fahrzeug in der angebotenen

Ausführung innerhalb des unter Punkt 1.10 festgelegten

Zeitrahmens bereitgestellt bzw. bei einem Kunden des / der

Bieter*in /gemeinschaft in Augenschein genommen werden kann

und der durchgeführte Test ergibt, dass das Test-Fahrzeug den

Vorgaben der Leistungsbeschreibung vollumfänglich entspricht.

- siehe Punkt 1.10 der Verfahrens- und Angebotsbedingungen

Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die "EEE" für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die "EEE" ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.

Das Formblatt F1 (Referenzliste) hingegen ist von allen Bieter*innen /gemeinschaften zu vervielfältigen und auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von mindestens 3 Referenzen, die in dieser Form und Anzahl in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz von Formblatt F1 nicht zugelassen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 218-573405
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/01/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/03/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/01/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBD562

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht][gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/12/2021

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