Mongo DB - Subscription inkl. DL Referenznummer der Bekanntmachung: 1390-UP-Mongo DB
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Mongo DB - Subscription inkl. DL
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI") erwägt eine Rahmenvereinbarung über die zeitlich begrenzte Überlassung von Lizenzen (Miete) inkl. Softwarepflege und Support und Schulungsleistungen der Software "MongoDB Enterprise Advanced Server Subscription" (im Folgenden: "MongoDB") im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) abzuschließen. Der Vertrag wird mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren und einer optionalen Verlängerung von zweimal 12 Monaten abgeschlossen nach § 21 Abs. 6 VgV.
Der Auftragsgegenstand umfasst folgende Leistungen:
- zeitlich begrenzte Überlassung (Miete in Form einer Subscription) von Lizenzen für die Software "MongoDB Enterprise Advanced Server Subscription", inkl. der Softwarepflege und Support.
- Die Softwarepflege und der Support umfassen die folgenden Inhalte:
a. Bereitstellung neuer Programmversionen inkl. fortlaufender Überlassung der dazugehörenden, jeweils aktualisierten Dokumentationen gemäß der Leistungsbeschreibung (LB),
b. Anwendersupport gemäß der LB
c. Störungsmeldung/-Annahme und -bearbeitung gemäß der LB.
- Schlungsleistungen gemäß der LB.
siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Der Auftragsgegenstand umfasst folgende Leistungen:
- zeitlich begrenzte Überlassung (Miete in Form einer Subscription) von Lizenzen für die Software "MongoDB Enterprise Advanced Server Subscription", inkl. der Softwarepflege und Support.
- Die Softwarepflege und der Support umfassen die folgenden Inhalte:
a. Bereitstellung neuer Programmversionen inkl. fortlaufender Überlassung der dazugehörenden, jeweils aktualisierten Dokumentationen gemäß der Leistungsbeschreibung (LB),
b. Anwendersupport gemäß der LB
c. Störungsmeldung/-Annahme und -bearbeitung gemäß der LB.
- Schlungsleistungen gemäß der LB.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber durch einseitige Erklärung bis zu zwei (2) Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden (Verlängerungsoption).
Der Auftraggeber hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, diese Optionen in Anspruch zu nehmen.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber durch einseitige Erklärung bis zu zwei (2) Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden (Verlängerungsoption).
Der Auftraggeber hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, diese Optionen in Anspruch zu nehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-179c1afd120-5e66744f73178f92
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-179c1afd120-5e66744f73178f92
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-179c1afd120-5e66744f73178f92
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt