Konzeption und Umsetzung von digitalen Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Fachlos 3) Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.20 - 9926/21/VV : 3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]025
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption und Umsetzung von digitalen Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Fachlos 3)
Konzeption und Umsetzung von digitalen Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Fachlos 3)
Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist in Fachlos 3 die Unterstützung der Bedarfsträger bei der Umsetzung von konkreten digitalen Einzelmaßnahmen als Teil der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Auftraggeberin hat das optionale Recht, die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung im Rahmen der vergaberechtlichen
Zulässigkeit zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die
Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin frühzeitig, jedoch
spätestens drei Monate vor Ende der ursprünglich vereinbarten
Laufzeit der Rahmenvereinbarung über die Inanspruchnahme
der Verlängerungsoption mindestens in Textform gem. § 126b
BGB in Kenntnis setzen. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur
Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu
erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der
Optionswahrnehmung gleich. Die maximal mögliche
Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre.
Beim Vergabeverfahren B 12.20 - 9926/21/VV : 3 handelt es sich um das Fachlos 3 "Konzeption und Umsetzung von digitalen Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit".
Die weiteren Fachlose (Nr. 1, 2 und 4) werden unter den folgenden Verfahrensnummern veröffentlicht:
Fachlos 1: B 12.20 - 9926/21/VV : 1 "Konzeption und Umsetzung klassischer
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit"
Fachlos 2: B 12.21 - 9926/21/VV : 2 "Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit"
Fachlos 4: B 12.17 - 9926/21/VV : 4 "Konzeption und Produktion von Videos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anzahl der Beschäftigten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anzahl der Beschäftigten im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben. Die Anzahl der Beschäftigten muss für Fachlos 3 mindestens 100 Beschäftigte in jedem der letzten drei Jahre betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Eigenerklärung "Beschäftigtenzahl".
Referenzen :
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden.
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale kumulativ aufweisen:
• Bei den Referenzen handelt es sich um die digitale Begleitung von öffentlichkeitswirksamen Kampagnen (Konzeption und Umsetzung) im Kontext Politik, gesellschaftliches oder soziales Umfeld
• Die Referenzen müssen jeweils einen Netto-Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] Euro aufweisen.
• Mindestens eine der Referenzen muss für einen Auftraggeber erbracht worden sein, der zur öffentlichen Verwaltung (Bund, Bundesländer) zählt oder Zuwendungsempfänger ist.
• Die Referenzen müssen abgeschlossen sein.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Neben den zuvor angegebenen Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Unternehmensdaten:
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz,
§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Eigenerklärung Auftragsverarbeitung:
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden.
Da der jeweilige Bedarfsträger für diese Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle ist, wird der Bedarfsträger die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen.
Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Auftragsverarbeitung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz:
Da der jeweilige Bedarfsträger verantwortliche Stelle für die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz ist, wird dieser die von Ihnen für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter/innen nach § 1 Abs. 1 des Verpflichtungsgesetzes auf die gewissenhafte Erfüllung seiner/ihrer Obliegenheiten verpflichten.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Verpflichtungserklärung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Verpflichtungserklärung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
Abrufberechtigte öffentliche Auftraggeber:
• Bundesministerium für Arbeit und Soziales
• Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
• Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
• Auswärtiges Amt
• Deutsches Archäologisches Institut
• Bundesamt für Auswärtige Angelegenheit
• Goethe-Institut e.V.
• Bundesfinanzhof
• Stiftung Preußischer Kulturbesitz
• Kunst- und Ausstellunghalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH
• Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss Haus
• Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH
• Bundessortenamt
• Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
• Informationstechnikzentrum Bund
• Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
• Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
• Bundesministerium für Gesundheit
• Paul-Ehrlich-Institut
• Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
• Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
• Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
• Bundesamt für Verfassungsschutz
• Nationale Anti Doping Agentur
• Beschaffungsamt des BMI
• Bundesamt für Bevölkerungsschutz
• Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
• Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
• Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
• Statistisches Bundesamt
• Bundeskriminalamt
• Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
• Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
• Bundesverwaltungsamt
• Bundesverwaltungsgericht
• Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
• Bundesgerichtshof
• Deutsches Patent- und Markenamt
• Umweltbundesamt
• Redaktion der Bundeswehr
• Bundesministerium der Verteidigung
• Deutsches Maritimes Zentrum e.V.
• Kraftfahrt-Bundesamt
• Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
• Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
• Luftfahrt-Bundesamt
• Bundesamt für Güterverkehr
• Bundesanstalt für Straßenwesen
• Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung
• Germany Trade and Invest GmbH
• Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
• Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
• RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V.
• Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH
• Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.