Erstellung von Gebärdensprachfilmen Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.17 - 9942/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]013
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung von Gebärdensprachfilmen
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erstellung von Gebärdensprachfilmen gem. der BITV
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erstellung von Gebärdensprachfilmen und zugehöriger Leistungen gem. der BITV
(1) Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am Zuschlagsdatum und endet mit Ausschöpfung des Höchstwertes, spätestens jedoch nach zwei Jahren.
(2) Sofern der Höchstwert gemäß § 1 Abs. 2 durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 15 kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens vier geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die kumulativ die folgenden Merkmale aufweisen:
o Erstellung von zwei Gebärdensprachfilmen für die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen)
o Auftragswert von 15.000 € (netto)
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. An-gaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nach-weis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebots-schluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben kön-nen (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Angabe zu Fachkräften
Bitte geben Sie die Anzahl der Fachkräfte nebst Ihrer namentlichen Benennung an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es ist mindestens
• eine/ein hörende/r Gebärdendolmetscher/-in als Fachkraft anzugeben, die/der über einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss als Gebärdensprachdolmetscher/-in, oder eine nachgewiesene abgeschlossene Berufsausbildung als Gebärdensprachdolmetscher/-in oder eine staatliche Anerkennung als Gebärdensprachdolmetscher/-in verfügt
und
• eine/ein gehörlose/r Gebärdensprachdolmetscher/-in, die /der über einen Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung in der Gebärdensprache, als Bachelor of Arts in Gebärdensprache, oder als staatlich geprüfter Gebärdensprachdolmetscher/-in, oder staatlich geprüfter Dolmetscher/-in für Schriftdeutsch verfügt oder staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdozent/-in ist.
Qualitätssicherung
Es wird eine Qualitätssicherung gemäß DIN EN 17100 oder gleichwertig verlangt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter
auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der
Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine
Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag
kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden
Eintragungen besitzt.
Weitere abrufberechtigte öffentliche Auftraggeber:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesinstitut für Risikobewertung
Deutsche Bundesbank
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
Max Weber Stiftung
Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Unfallversicherung Bund und Bahn
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
Germany Trade and Invest GmbH
Goethe-Institut e.V.
Nationale Anti Doping Agentur
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH
Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.