KdB-Rahmenvereinbarung über die bundesweite Erbringung von Fotografen-Dienstleistungen (Lose 1 - 4) Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.20 - 9944/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]025
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
KdB-Rahmenvereinbarung über die bundesweite Erbringung von Fotografen-Dienstleistungen (Lose 1 - 4)
Bundesweite Erbringung von Fotografen-Dienstleistungen (Lose 1 - 4)
Portrait-Fotografie
Unter Portraitfotografie werden Portraitaufnahmen von Personen verstanden. Es handelt sich dabei in erster Linie um einfache Mitarbeiterbilder, die nicht aufwendig inszeniert werden müssen.
Der Bereich Portraitfotografie bildet das Fachlos 1.
Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) für Los 1 beträgt [Betrag gelöscht] Euro netto.
Die Auftraggeberin hat das optionale Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung im Rahmen der vergaberechtlichen Zulässigkeit zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin frühzeitig, jedoch spätestens drei Monate vor Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit der Rahmenvereinbarung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption mindestens in Textform gem. § 126b BGB in Kenntnis setzen. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind die folgenden Bedarfsträger für Los 1 der Rahmenvereinbarung abrufberechtigt:
• Berufsgenossenschaft Holz und Metall
• Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
• Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
• Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
• Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
• Bund der Vertriebenen
• BwFuhrparkService GmbH
• Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
• Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
• DRK-Suchdienst Standort Hamburg
• Friedrich-Ebert-Stiftung
• Nationale Anti Doping Agentur
• RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V.
• Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH
• Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Werbe- und People-Fotografie, inszeniert
Unter Werbe- und Peoplefotografie werden werbliche Fotografien verstanden. Es ist in diesem Zusammenhang erforderlich die Situation aufwendiger zu inszenieren und bspw. Emotionen oder Bewegungen einzufangen.
Der Bereich Werbe- und Peoplefotografie bildet das Fachlos 2.
Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) für Los 2 beträgt [Betrag gelöscht] Euro netto.
Die Auftraggeberin hat das optionale Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung im Rahmen der vergaberechtlichen Zulässigkeit zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin frühzeitig, jedoch spätestens drei Monate vor Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit der Rahmenvereinbarung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption mindestens in Textform gem. § 126b BGB in Kenntnis setzen. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind die folgenden Bedarfsträger für Los 2 der Rahmenvereinbarung abrufberechtigt:
• Berufsgenossenschaft Holz und Metall
• Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
• Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
• Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
• Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
• BwFuhrparkService GmbH
• Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
• Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
• Friedrich-Ebert-Stiftung
• Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
• Kraftfahrt-Bundesamt
• Nationale Anti Doping Agentur
• Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH
Fotografische Veranstaltungsdokumentation
Bei der fotografischen Veranstaltungsdokumentation sollen Events fotografisch begleitet und festgehalten werden. Die Veranstaltungsfotografie erfordert es vom Dienstleister sich bspw. in den Ablauf einer Veranstaltung einzuarbeiten und unter geringem Einsatz von technischem Equipment die Geschehnisse vor Ort festzuhalten.
Der Bereich fotografische Veranstaltungsdokumentation bildet das Fachlos 3.
Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) für Los 3 beträgt [Betrag gelöscht] Euro netto.
Die Auftraggeberin hat das optionale Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung im Rahmen der vergaberechtlichen Zulässigkeit zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin frühzeitig, jedoch spätestens drei Monate vor Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit der Rahmenvereinbarung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption mindestens in Textform gem. § 126b BGB in Kenntnis setzen. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind die folgenden Bedarfsträger für Los 3 der Rahmenvereinbarung abrufberechtigt:
• Berufsgenossenschaft Holz und Metall
• Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
• Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
• Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
• Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
• Bund der Vertriebenen
• BwFuhrparkService GmbH
• Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
• Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
• Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
• Friedrich-Ebert-Stiftung
• Germany Trade and Invest GmbH
• Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
• Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.
• Nationale Anti Doping Agentur
• RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V.
• Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH
• Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Produkt- und Transportation-Fotografie
Die Produkt- und Transportationfotografie beinhaltet Fotografien von Gegenständen, insbesondere von Produkten (z. B. Polizeiweste, Lebensmittel), Fahrzeugen und Gebäuden unter Anwendung entsprechenden technischen Euqipments, insbesondere zur Beleuchtung und qualitativ hochwertigen Inszenierung der Gegenstände.
Der Bereich Produkt- und Transportationfotografie bildet das Fachlos 4.
Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) für Los 4 beträgt [Betrag gelöscht] Euro netto.
Die Auftraggeberin hat das optionale Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung im Rahmen der vergaberechtlichen Zulässigkeit zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin frühzeitig, jedoch spätestens drei Monate vor Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit der Rahmenvereinbarung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption mindestens in Textform gem. § 126b BGB in Kenntnis setzen. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind die folgenden Bedarfsträger für Los 4 der Rahmenvereinbarung abrufberechtigt:
• Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
• Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
• Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
• Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
• BwFuhrparkService GmbH
• Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
• DRK-Suchdienst Standort Hamburg
• Friedrich-Ebert-Stiftung
• Kraftfahrt-Bundesamt
• Nationale Anti Doping Agentur
• Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Los). Fotografische Belege der Referenzen können als zusätzliche Anlage hinzugefügt werden - diese werden aber rein informativ betrachtet und nicht bewertet.
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die für das jeweilige Los kumulativ folgende Merkmale aufweisen:
o Für Los 1 gilt:
- Auftragswert mind. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Erstellung von Portraits für mind. 15 Mitarbeitende eines Auftraggebers
- Bildbearbeitung wurde durch die Auftragnehmerin erbracht
o Für Los 2 gilt:
- Auftragswert mind. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Organisation und Durchführung eines People-Fotoshootings zur werblichen Verwendung der Bilder
o Für Los 3 gilt:
- Auftragswert mind. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Fotografische Begleitung einer Veranstaltung mit mind. 120 Teilnehmenden
- Bildbearbeitung wurde durch die Auftragnehmerin erbracht
o Für Los 4 gilt:
- Auftragswert mind. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Organisation und Durchführung eines Produkt- oder Transportation-Fotoshootings
- Bildbearbeitung wurde durch die Auftragnehmerin erbracht
Anmerkung: Im Zusammenhang mit den obenstehenden Vorgaben an die Referenzen kann ein zusammenhängendes Fotoshooting auch aus mehreren Shootingtagen bestehen.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Anlage Unternehmensdaten:
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz,
§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.