Lieferung von Stahlrohren für die Trinkwasserversorgung
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 124978719
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenwasser.de/
Nationale Identifikationsnummer: DE 251719835
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gw-energienetze.de/
Nationale Identifikationsnummer: DE 212777884
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerte
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 58239
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wasserwerke-westfalen.de/
Nationale Identifikationsnummer: DE 225290555
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45277
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wg-essen.de/
Nationale Identifikationsnummer: DE 811157350
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedernbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgw-gmbh.de/
Nationale Identifikationsnummer: DE 124086219
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenwasser.de/
Nationale Identifikationsnummer: DE 297558095
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46485
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://nsg-niederrhein.de/
Nationale Identifikationsnummer: DE 327148576
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höxter
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 37671
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gwh-hoexter.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Stahlrohren für die Trinkwasserversorgung
Lieferung von Stahlrohren für die Trinkwasserversorgung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sämtliche, von den Bewerbern zu erfüllenden Anforderungen einschließlich deren Klassifizierung als Eignungs-/Ausschlusskriterien sowie gegebenenfalls deren Gewichtungsfaktoren, sind im Internet unter https://www.gelsenwasser.de/einkauf veröffentlicht und stehen dort zum Download oder zum Ausdruck zur Verfügung. Interessierte Unternehmen haben sämtliche dort genannten Unterlagen vollständig beizubringen. Soweit Vordrucke von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt werden, sind diese zu verwenden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären (§ 51 Abs. 2 SektV0).
Zur Verringerung des Nachweisaufwands auf Bewerberseite sieht der Auftraggeber für einen Großteil der geforderten Eignungsanforderungen Eigenerklärungen vor. Nur im Fall objektiv begründeter, konkreter Zweifel ist er gehalten, weitere Nachforschungen anzustellen und gegebenenfalls von neuem in die Eignungsprüfung einzutreten. Für diesen Fall behält er sich vor, auch über die genannten Nachweise hinausgehende Erklärungen und Nachweise zum Beleg der Eignung abzufordern. Sollte sich herausstellen, dass der Qualifizierungsteilnehmer unzutreffende Angaben im Rahmen des Qualifizierungssystems zu seiner Eignung gemacht zu haben, stellt allein dies bereits einen Ausschlussgrund dar.
Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen/finanziellen, technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auch auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem er zu diesen steht (§ 47 Abs. 1 S. 1 u. 2 SektVO). In diesem Fall behält sich die Vergabestelle vor, im Einzelfall die in diesem Qualifizierungsverfahren geforderten Eignungsnachweise des Nachunternehmers anzufordern, soweit der Nachunternehmer nicht selbst in diesem Verfahren qualifiziert ist. Ferner sind entsprechende Verpflichtungserklärungen der Dritten nach § 47 Abs. 1 S. 1 SektVO vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich – auf besonderes Verlangen – vor, von jeglichen Unternehmen Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
Die Eignung/Qualifizierung wird anhand von Eignungsanforderungen, die als Eignungs- Ausschlusskriterien (K.O.), Eignungs-Ausschlusskriterien nach Ausübung des Auftraggeberermessens bei Beeinträchtigung der Zuverlässigkeit (K.O.*) sowie Eignungs-Bewertungskriterien gekennzeichnet sind, ermittelt. Zudem existieren Informationskriterien zu allgemeinen Unternehmensangaben (Info), die nicht bei der Eignungsprüfung/Qualifizierung berücksichtigt werden. Teilweise kann nur die vorgegebene volle Punktzahl erreicht werden oder Null Punkte, weil die Anforderung entweder erfüllt oder nicht erfüllt ist. Teilweise sieht die Bewertungsmatrix eine ermessensgebundene Bewertung nach.
Die Vergabestelle behält sich – auf besonderes Verlangen – vor, von jeglichen Unternehmen Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, zu jedem Zeit-punkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Es liegt ein Punkteverteilungsschlüssel vor. Dabei wird ein Kriterium mit 0 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden; ein Kriterium wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen vollständig erfüllt werden. Die jeweiligen Ergebnisse werden addiert. Auf diese Weise kann der Bewerber maximal 102 Punkte (Hersteller), bzw. 120 Punkte (Händler) erreichen. Bewerber sind für das Qualifikationsverfahren geeignet, wenn sie mindestens 90 % der maximal erreichbaren Punkte erlangen (Mindesterfüllungsgrad) und zugleich sämtliche Ausschlusskriterien vollständig erfüllen. Ein Unternehmen, das auch nur ein Eignungs-Ausschlusskriterium nicht erfüllt, ist nicht geeignet und kommt für die Qualifizierung oder Auftragsvergabe/-ausführung nicht in Betracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle führt diese Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems mit Aufruf zum Wettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Gasversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) durch. Die Bewerber haben mit Abgabe ihrer Anträge Angaben zum Unternehmen (Firmenname / Adresse / Telefon / Telefax / Homepage), zur Gesellschaftsform (Personengesellschaft / Kapitalgesellschaft, Angabe der Eigentumsverhältnisse) und zum kaufmännischen Ansprechpartner zu machen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de