Kommunikationskonzept und begleitende Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt Kapazitätserweiterung Ost West Achse Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0261-66-1 (vergebener Auftrag)
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunikationskonzept und begleitende Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt Kapazitätserweiterung Ost West Achse
Erstellung eines grundlegenden Kommunikationskonzeptes mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit im Zeitraum 2021 bis 2037 für das Projekt Ost West Achse Kapazitätserweiterung der Linie 1. Auf Basis der Analyse von Projektstand und - planung, der bisherigen Projektkommunikation, Bürgerbeteiligungsprozesse sowie den Interessens- und Akteursgruppen aus dem öffentlichen und politischen Raum mit ihren spezifischen Erwartungen an das Projekt ist ein Kommunikationskonzept zu erstellen, auf welchem die projektbegleitenden Kommunikation aufgebaut und umgesetzt wird. Ziel ist es die Potentiale, Herausforderungen und den sich daraus ergebenen Nutzen für die unterschiedlichen Interessen im Gesamtzusammenhang zielgruppenspezifisch zu vermitteln.
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt.: circa [Betrag gelöscht] Euro über eine Laufzeit von 16 Jahren
Kommunikationskonzept und begleitende Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt Kapazitätserweiterung Ost West Achse Köln
Für das Projekt "Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse Linie 1" - eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Stadt Köln soll eine weiterführende Kommunikationsstrategie entwickelt und umgesetzt werden.
Im Zeitraum von November 2017 bis Juni 2018 fanden drei öffentliche Großveranstaltungen und sieben konsultative Beteiligungsexpeditionen beziehungsweise -workshops mit insgesamt rund 1.000 beteiligten Akteuren seitens der Stadt, der Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB), externen Dienstleistern sowie Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Köln statt. Die Ergebnisse stellten eine gute Entscheidungsgrundlage für den Stadtrat der Stadt Köln dar.
In seiner Sitzung am 21. Mai 2019 hat der Rat die entscheidenden Schritte zur Umgestaltung der Ost-West-Achse in die Wege geleitet. Mit der Fassung des Planungsbeschlusses (Session-Nummer: 1137/2019) sind für die Stadtbahnlinien der Ost-West-Achse in der Innenstadt zwei verschiedene Planungsvarianten zu erstellen: Eine rein oberirdische und eine unterirdische Lösung. Im weiteren Streckenverlauf zwischen Universitätsstraße und Weiden-West wird eine rein oberirdische Kapazitätserweiterung für den Betrieb von Langzügen geplant.
Auf dieser Basis soll nun angeknüpft werden um eine transparente und offene Kommunikation im Planungsprozess sicher zu stellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich bereits variantenspezifische Interessen gebildet haben, deren Moderation bedeutend für den Projekterfolg sind. Vor diesem Hintergrund sind die Leistungen zur Projektkommunikation für das Projekt Ost West Achse für den Zeitraum von Mitte 2021 bis Ende 2037 erforderlich. Auf diesen Zeitraum bezieht sich die Leistungsbeschreibung. Angesichts der langen Projektlaufzeit werden die Leistungen zunächst für einen Zeitraum von 42 Monaten vergeben (dieser Zeitraum ist nicht verhandelbar), wobei sich der Vertrag nach Ablauf dieses und jedes weiteren Zeitraums automatisch verlängert, wenn keine der Vertragsparteien der Verlängerung widerspricht. Die weitere vertragliche Ausgestaltung ist Gegenstand der Verhandlungen.
Die als erforderlich erachteten Leistungen gliedern sich in die folgenden Bestandteile/Stufen.
1. Bis zum und während des Variantenentscheides durch den Rat der Stadt Köln:
Aufbau und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie, welche den unterschiedlichen Interessensgruppen Rechnung trägt. Hierbei sollen die Planungsinhalte verständlich aufbereitet und kommuniziert werden. Den Beteiligten soll so das Verständnis für einzelne Planungs- und Bauprozesse näher gebracht und die Akzeptanz erhöht werden. Die Kommunikation soll zudem erreichen, dass es bis zum finalen Variantenentscheid möglichst wenig Störfeuer und keine Grundsatzdebatte über das Projekt gibt.
Es sind geeignete Medien einzusetzen, die das Erreichen einer breiten Öffentlichkeit garantieren.
2. Nach dem Variantenentscheid bis zum Baubeginn:
Aufbau und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie, welche den unterschiedlichen Interessensgruppen Rechnung trägt. Hierbei sollen die Planungsinhalte verständlich aufbereitet und kommuniziert werden.
3. Während der Bauphase:
Aufbau und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie, welche den unterschiedlichen Interessensgruppen Rechnung trägt. Hierbei sollen die Bauprozesse verständlich aufbereitet und kommuniziert werden.
4. Projektabschluss (Aufbereitung und Dokumentation)
Rechtzeitig gestellte Fragen § 20 Absatz 3 Nummer 1 SektVObis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kommunikationskonzept und begleitende Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt Kapazitätserweiterung Ost West Achse
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zur Verhandlung:
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
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1. Die Stadt Köln führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch, § 15 SektVO. Nach Auswahl der geeigneten Bewerber beginnt die Angebotsphase. Dabei wird die Stadt Köln die Bieter zunächst zur Abgabe sog. Indikativer Angebote auffordern. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe für die indikativen Angebote erhalten die Bieter die vollständigen Vergabeunterlagen (unter anderem Vertrag, Leistungsbeschreibung), erhalten aber zugleich die Gelegenheit, mit ihrem indikativen Angebot Änderungs- und Optmierungsvorschläge zum Vertrag und der Leistungsbeschreibung einzureichen, über welche dann in einem Verhandlungstermin verhandelt werden kann. Im Nachgang wird die Stadt Köln die Vergabeunterlagen - soweit erforderlich - anpassen und die Bieter sodann zur Abgabe sogenannter Letztverbindlicher Angebote auffordern. Dabei behält sie sich vor, erneut in die Verhandlungen einzusteigen. Weitere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen.
2. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (zum Beispiel über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft),behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, zum Beispiel weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
3. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bietergemeinschaft sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmachtmittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
4. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO ausdrücklich vor, den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen mit den Bietern einzutreten.
5. Die Bewerber sollten die auf der in Ziff. I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke für ihre nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYCC6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab helfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen. Aufgrund der aktuellen Corona-Krise behält sich der Auftraggeber vor, den Teilnahmewettbewerb erneut zu öffnen beziehungsweise Fristen zu verlängern, wenn und soweit dies zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Wettbewerbs erforderlich sein sollte.