Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich - Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: SBW 60 - Malerarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Willich
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47877
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kapellmann.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://stadtwerke-service.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich - Malerarbeiten
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich - Malerarbeiten
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich Brauerei Straße 7 47877 Willich
Neubau eines Bürogebäudes mit Parkplatzanlage
Der dreigeschossige Büro-Neubau wird am Standort des ehemaligen Stahlwerk-Becker im Westen der
Gemeinde Willich errichtet.
Das Bürogebäude hat eine Größe von ca. 3500 m2 BGF R (EG-2.OG).
Dort sind die Malerarbeiten gemäß Leistungsverzeichnis in allen Geschossen auszuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch Formblatt 124:
1. Erklärung über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister/Handelsregister/Handwerksregister/Handwerksrolle
2. Erklärungen
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- dass nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
- über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung
besteht.
- zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Siehe auch Formblatt 124
3. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
Siehe auch Formblatt 124:
4. Erklärung des Bieters zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich bei ihm beschäftigten Arbeitskräfte
5. Erklärung des Bieters, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Anforderung drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei
Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau); Angabe zur vertraglichen
Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRH4D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antragist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggebergerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind