Lieferung und Installation eines neuen zentralen Speicher-/Storagesystems Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0393-10-VgV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Ausschreibungen/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Installation eines neuen zentralen Speicher-/Storagesystems
Lieferung und Installation eines neuen zentralen Speicher-/Storagesystmes
Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg
Der Rhein-Sieg-Kreis setzt zur Speicherung seiner Datenbestände zentrale Speichersysteme ein. Die Nutzungszeit des aktuell eingesetzten Systems der Fa. Netapp ist überschritten und muss durch ein neues System ersetzt werden.
Des Weiteren ist der Abschluss eines Wartungsvertrages für die Dauern von 60 Monaten beabsichtigt.
Die Lieferung des Speichersystems hat schnellstmöglich nach Auftragserteilung zu erfolgen. Die Dienstleistung im Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme ist innerhalb von 8 Wochen nach Lieferung des Speichersystems und Abruf der Dienstleistung durch den Auftragnehmer zu erbringen.
Die einzelnen Qualitätskriterien sowie deren Wertungspunkte ergeben sich aus dem Dokument "Leistungsverzeichnis inkl. Qualitätskriterien".
Zu den einzelnen Kriterien hat der Bieter entsprechende Angaben einzutragen und ggf. detaillierte technische Informationen beizufügen.
Sofern mindestens ein KO-Kriterium durch den Bieter mit "nein" beantwortet wird oder unbeantwortet bleibt, wird das Angebot vollständig von der Wertung ausgeschlossen.
Fehlende Angaben werden nicht nachgefordert. Wertungsrelevante Kriterien werden in diesem Fall mit 0 Punkten bewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Bestandteil des Angebotsformulars) zu erklären. Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von allen Mitgliedern abzugeben.
Die Erklärung ist - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmer fristgerecht vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen.
Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden.
Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten - unter Angabe des Auftraggebers (Name und Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer), Art und kurze Beschreibung der ausgeführten Leistung sowie Angabe des Monats, in dem die Installation abgeschlossen wurde
mindestens 2 Referenzprojekte, die jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Lieferung und Installation eines zentralen Speichersystems vergleichbarer Art (Systeme müssen produktiv im Einsatz sein - ohne Berücksichtigung von Wartungsverträgen)
- Referenzzeitraum vom 01.11.2018 - 31.10.2021
Eine entsprechende Eigenerklärung ist abzugeben. Hierfür wird die Verwendung des Formblattes "Eignung" empfohlen.
Eine Nachbesserung abgegebener Erklärungen, z. B. durch den Austausch eingereichter Referenzen, ist unzulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen zu überprüfen. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes. Sofern die Referenzabfrage dazu führt, dass nicht mindestens 2 Referenzen die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat.
Der Abschluss des den Vergabeunterlagen beigefügten Integritätsvertrags ist zwingende Voraussetzung für die Auftragserteilung.
Eintragungen bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW können zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Bieterkreis beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- ausgefülltes Angebotsformular
- ausgefülltes Leistungsverzeichnis ggf. mit Erläuterungen auf separater Anlage
- ausgefülltes Preisblatt
- Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend)
- Formblatt "Unteraufträge"
2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
- Eigenerklärung "Ausschlussgründe"
- Formblatt "Eignung"
- Produktdatenblätter oder sonstige geeignete Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen
3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind (Anforderung nur von vorgesehenen Auftragnehmer bzw. Bietern in der engeren Wahl):
- Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert)
- unterschriebene Ausfertigung des Integritätsvertrages
- Verpflichtungserklärungen und Nachweise für Nachunternehmer
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ferner kann auf bereits der Vergabestelle vorliegende Eignungsnachweise verwiesen werden.
Bezuschlagt wird das wirtschaftlichste Angebot gem. den Vergabeunterlagen beigefügten Wertungsmatrix.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB wird per Telefax sowie über das Vergabeportal versendet.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDH48
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.