Leasingfahrzeuge für die AOK NORDWEST_Phase 2_BüvA Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA_2021-08-20-NW-DRA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasingfahrzeuge für die AOK NORDWEST_Phase 2_BüvA
Die AOK Nordwest beabsichtigt für ihre Mitarbeiter/-innen in den
Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe die Beschaffung von voraussichtlich 136 Leasingfahrzeugen als Flottenfahrzeuge mit einer Laufzeit von 36 Monaten als Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Die Laufleistung der Fahrzeuge variiert zwischen 10 000 und 30 000 km p.a..
In der jetzigen Phase 2 werden die beiden bezuschlagten Vertragsparteien zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Dabei ist zu beachten, dass die angebotene Leasingrate maximal identisch mit der festgelegten Leasingrate aus der Phase 1 sein muss. Die Auswertung dieses Mini-Wettbewerbs unter den beiden bezugschlagten Rahmenvertragspartnern erfolgt anhand der für Phase 2 benannten und bereits bekanntgemachten Kriterien (s. Punkt 2 Bewertung in Phase 2 Anlage 4 Bewertungskriterien).
Limousine (Schaltgetriebe)
Die besonderen (Mindest-)Anforderungen für dieses Los ergeben sich aus der Anlage 2aa (alle mit G gekennzeichneten Punkte). Diese Anlage wurde bereits in Phase 1 mit dem Angebot eingereicht und durch eine Teststellung verifiziert. Die bereits in Phase 1 eingereichten Anlagen gelten fort. Eine Änderung der in Anlagen 2aa bis 2ac gemachten Angaben ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn die Auftragnehmerin bewertet die Änderung als höherwertig.
In der jetzigen Phase 2 - erneuter Aufruf zum Wettbewerb: werden die beiden bezuschlagten Vertragsparteien schriftlich zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auswertung dieses Mini-Wettbewerbs unter den beiden bezugschlagten Rahmenvertragspartnern erfolgt anhand der für Phase 2 benannten Kriterien (s. Punkt 2 Bewertung in Phase 2 Anlage 4 Bewertung).
Limousine (Schalt- und Automatikgetriebe)
Die besonderen (Mindest-)Anforderungen für dieses Los ergeben sich aus der Anlage 2ab (alle mit G gekennzeichneten Punkte). Diese Anlage wurde bereits in Phase 1 mit dem Angebot eingereicht und durch eine Teststellung verifiziert. Die bereits in Phase 1 eingereichten Anlagen gelten fort. Eine Änderung der in Anlagen 2aa bis 2ac gemachten Angaben ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn die Auftragnehmerin bewertet die Änderung als höherwertig.
In der jetzigen Phase 2 - erneuter Aufruf zum Wettbewerb: werden die beiden bezuschlagten Vertragsparteien schriftlich zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auswertung dieses Mini-Wettbewerbs unter den beiden bezugschlagten Rahmenvertragspartnern erfolgt anhand der für Phase 2 benannten Kriterien (s. Punkt 2 Bewertung in Phase 2 Anlage 4 Bewertung).
Kombi (Schaltgetriebe)
Die besonderen (Mindest-)Anforderungen für dieses Los ergeben sich aus der Anlage 2ac (alle mit G gekennzeichneten Punkte). Diese Anlage wurde bereits in Phase 1 mit dem Angebot eingereicht und durch eine Teststellung verifiziert. Die bereits in Phase 1 eingereichten Anlagen gelten fort. Eine Änderung der in Anlagen 2aa bis 2ac gemachten Angaben ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn die Auftragnehmerin bewertet die Änderung als höherwertig.
In der jetzigen Phase 2 - erneuter Aufruf zum Wettbewerb: werden die beiden bezuschlagten Vertragsparteien schriftlich zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auswertung dieses Mini-Wettbewerbs unter den beiden bezugschlagten Rahmenvertragspartnern erfolgt anhand der für Phase 2 benannten Kriterien (s. Punkt 2 Bewertung in Phase 2 Anlage 4 Bewertung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Limousine (Schaltgetriebe)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.sachsearage.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Limousine (Schalt- und Automatikgetriebe)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.sachsearage.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kombi (Schaltgetriebe)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 38112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRF8C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".