1295-NA-Secure Cloud Share Referenznummer der Bekanntmachung: 1295-NA-Secure Cloud Share
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
1295-NA-Secure Cloud Share
Die BWI GmbH erwägt, zwei (2) Rahmenverträge (2 Lose, je Los einen) mit einem gesamten maximalen Abrufvolumen i.H.v. ca. 37.600.000,- Euro (Obergrenze) über die zeitweilige Überlassung (Miete) von Lizenzen (inkl. Pflege und Support) und der Erbringung von Dienstleistung (gemäß Ziffer 4.4 der jeweiligen Leistungsbeschreibung) im Bezug auf die Software, im Wege eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (gemäß § 14 Abs. 3 Alt. 1 Nr. 3 VgV) an bis zu zwei (2) Rahmenvertragspartner zu vergeben.
Secure Cloud Share soll als neuer Service mit dem Ziel einer Ablage- und Austauschmöglichkeit für Dateien dienen. Beide Instanzen sind getrennt voneinander zu betreiben.
Die Obergrenze beträgt:
für Los 1 Zielbetrieb =35.473.410,00 €
Für Los 2 Eigenbetrieb = 2.121.260,40 €
Los 1 Zielbetrieb
Los 1: Zielbetrieb
Die BWI GmbH erwägt insgesamt, zwei (2) Rahmenverträge (zwei Lose, je Los einen) mit einem gesamten maximalen Abrufvolumen i.H.v. ca. 37.600.000,- Euro (Obergrenze) über die zeitweilige Überlassung (Miete) von Lizenzen ( inkl. Pflege), Dienstleistung Customizing und Dienstleistung Unterstützung Design, Implementierung und Erstellen der Dokumentation einer Secure Cloud Share-Webanwendung für den Eigenbetrieb BWI und Zielbetrieb Bundeswehr, im Wege eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 1 und 4 VgV) an bis zu zwei (2) Rahmenvertragspartner zu vergeben.
Secure Cloud Share soll als neuer Service mit dem Ziel einer Ablage- und Austauschmöglichkeit für Dateien im Eigen- und Zielbetrieb dienen. Beide Instanzen sind getrennt voneinander zu betreiben.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um je zwölf (12) Monate zu verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt).
S. Ziffer 2.2. der BB zum TW
Los 2 Eigenbetrieb
Los 2: Eigenbetrieb
Die BWI GmbH erwägt, insgesamt zwei (2) Rahmenverträge (zwei Lose, je Los einen) mit einem gesamten maximalen Abrufvolumen i.H.v. ca. 37.600.000,- Euro (Obergrenze) über die zeitweilige Überlassung (Miete) von Lizenzen ( inkl. Pflege), Dienstleistung Customizing und Dienstleistung Unterstützung Design, Implementierung und Erstellen der Dokumentation einer Secure Cloud Share-Webanwendung für den Eigenbetrieb BWI und Zielbetrieb Bundeswehr, im Wege eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 1 und 4 VgV) an bis zu zwei (2) Rahmenvertragspartner zu vergeben.
Secure Cloud Share soll als neuer Service mit dem Ziel einer Ablage- und Austauschmöglichkeit für Dateien im Eigen- und Zielbetrieb dienen. Beide Instanzen sind getrennt voneinander zu betreiben.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um je zwölf (12) Monate zu verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17a661e8299-2fc9ef0372ce05de
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17a661e8299-2fc9ef0372ce05de
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17a661e8299-2fc9ef0372ce05de
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.