Rahmenvertrag Dienstleistung TK und Mobilfunk für ITK-R und Stadt Mönchengladbach Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-ITKR-2021-0018
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itk-rheinland.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.itk-rheinland.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Dienstleistung TK und Mobilfunk für ITK-R und Stadt Mönchengladbach
Rahmenvertrag Dienstleistung TK und Mobilfunk für ITK-R und Stadt Mönchengladbach.
Telekommunikationsdienstleistungen Carrier
IT-Kooperation Rheinland, kommunales IT-Rechenzentrum
Hammfelddamm 4c
41460 Neuss
sowie
Stadt Mönchengladbach
Der Oberbürgermeister
41050 Mönchengladbach
Rahmenvertrag Dienstleistung TK für ITK-Rheinland und Stadt Mönchengladbach über 36 Monate für ca. 240 Standorte mit ca. 30 Anlagenanschlüsse, an denen TK-Systeme mit Durchwahl betrieben werden sowie um ca. 230 VoIP/ISDN/DSL-Einzelanschlüsse, optional weitere Mitglieder der IT-Kooperation Rheinland, gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung sowie begleitenden Unterlagen.
max. 2 x 12 Monate
ggf. weitere Mitglieder der IT-Kooperation Rheinland; Entscheidung fällt im ersten Vertragsjahr.
Die Abgabe eines Angebotes ist ausschließlich über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt Düsseldorf unter https://www.vergabe.duesseldorf.de möglich.
Angebote in Papierform werden nicht akzeptiert!
Mobilfunkdienstleistungen
IT-Kooperation Rheinland, kommunales IT-Rechenzentrum
Hammfelddamm 4c
41460 Neuss
sowie
Stadt Mönchengladbach
Der Oberbürgermeister
41050 Mönchengladbach
Rahmenvertrag Dienstleistung Mobilfunk für ITK-R und Stadt Mönchengladbach über 36 Monate für derzeit ca. 1.800 Einzelverträge, dauerhaft ca. 1.300 Einzelverträge, optional weitere Mitglieder der IT-Kooperation Rheinland, gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung sowie begleitenden Unterlagen.
max. 2 x 12 Monate
ggf. weitere Mitglieder der IT-Kooperation Rheinland; Entscheidung fällt im ersten Vertragsjahr.
Die Abgabe eines Angebotes ist ausschließlich über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt Düsseldorf unter https://www.vergabe.duesseldorf.de möglich.
Angebote in Papierform werden nicht akzeptiert!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kurzfassung (detailliert in Vergabeunterlagen VU):
M2: aktueller Handelsregisterauszug oder gleichwertige aktuelle Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes.
Kurzfassung (detailliert in Vergabeunterlagen VU):
M5: Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Mit Angebot ist der bevollmächtigte alleinige Vertreter zu benennen. Vorlage der von allen Mitgliedern unterschriebenen Vollmacht im Original mit Angebot. M6: Nachweis von mind. 3 der in den letzten 3 Geschäftsjahren ausgeführten vergleichbaren Aufträge (Referenzen) inkl. Auftraggeber, Projektbezeichnung, Auftragswert, Zeitraum, Ansprechpartner inkl. Telefonnummer und ggf. eMail-Adresse.
M7: Sofern der Bieter die geforderte Leistung nicht selbst erbringt und/oder Subunternehmer einsetzen will, hat er den Teil der Leistung zu beschreiben, den er durch Subunternehmer erbringen lassen will. Sofern der Subunternehmer bereits bekannt ist, so hat er auch vom Subunternehmer die entsprechenden Eignungsnachweise (M1-4; M6; M8-10) zu erbringen. Bieter sowie Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sind zur Einhaltung der Regelungen des § 2 "Tariftreue, Mindestlohn" des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW i.d.F. vom 22.03.2018 verpflichtet.
M8: Nachweis finanzielle Leistungsfähigkeit, mind. Eigenerklärung Umsatz.
M9: Nachweis über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung, Deckung von 2,5 Mio. Euro für Sach- und Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR Vermögensschäden.
Kurzfassung (detailliert in Vergabeunterlagen VU):
M10: Technik TK. Anschlussgebiet des Bieters deckt einen signifikanten Anteil des Verbandsgebietes der ITK Rheinland inkl. angrenzender Landkreise und Kommunen ab.
M11: Technik Mobilfunk: Funktechnische Abdeckung des Verbandsgebietes der ITK Rheinland inkl. angrenzender Landkreise und Kommunen ist sichergestellt.
M12: Telekommunikationsrelevante, gültige Richtlinien, Standards und EU-Vorschriften bzw. DIN-Normen sind in der jeweils gültigen Fassung maßgebend und einzuhalten. Diverse Eigenerklärungen, die in den VU enthalten sind.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
n.e.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ggf. in 2025
Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 30.3.2018 einzuhalten.
Die Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch auf https://www.vergabe.duesseldorf.de kostenlos zur elektronischen Bearbeitung und Angebotsabgabe angeboten. Die Bieter müssen sich, sofern nicht bereits erfolgt, dort registrieren und das Angebot elektronisch bearbeiten. Das Angebot kann ausschließlich elektronisch über die Plattform abgegeben werden.
Papierangebote sind nicht zugelassen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.