AK Köln-Süd, Kommunikative Begleitung Referenznummer der Bekanntmachung: 25_A.07737.00_45-21-5034
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
AK Köln-Süd, Kommunikative Begleitung
Der Knotenpunkt AK Köln-Süd ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage gemäß §1, Abs. 1 Fernstraßenausbaugesetz zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 23.12.2016) als vordringlicher Bedarf (Engpassbeseitigung) enthalten. Mit dem Ausbau des AK Köln-Süd wird eine deutliche Verbesserung des Verkehrsflusses für alle Verkehrsbeziehungen erreicht.
Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland Außenstelle Köln Deutz-Kalker-Str.18-26 50679 Köln
Der Planungsprozess zum Umbau des Autobahnkreuzes Köln-Süd, der sich zurzeit in der Vorplanung befindet, soll kommunikativ begleitet werden.
Hierzu wird eine projektbezogene Beratungsleistung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation benötigt. Diese Leistungen umfassen vor allem Maßnahmen der externen Kommunikation.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
- Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit
auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist
a)§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer
Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die
on der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen
Haushalterichtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU - Bestechungsgesetzes, Artikel 2
§1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten
Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die
Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen
Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG
odergegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormenanderer
Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieterzuzurechnen,
wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlichgehandelt hat
oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden,
rechtskräftig verurteilten Person vorliegt
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet
oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein
Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 (1) Nr. 2
GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine
berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 123(1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 GWB],
- und dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen
wurden ,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 (4) Nr. 1 GWB],
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter www.evergabe.nrw.de . Ist
der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem
Projektentsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch
die Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an
die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines
Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur
Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. EUR gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
[Betrag gelöscht] EUR/a
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Zwei Mitarbeiter die maßgeblich die Leistung erbringen jeweils mit abgeschlossenem Studium Medien-/Politikwissenschaften (mind. Bachelor) oder vergleichbar mit mind. 2-jähriger Berufspraxis im Bereich kommunikative Begleitung von großen Infrastrukturprojekten in Deutschland.
Für die benannten Personen muss jeweils mindestens ein Referenzprojekt aus dem o.g. Tätigkeitsbereich innerhalb der vergangenen drei Jahre nachgewiesen werden (Eintrag siehe Referenzliste Anlage B 01 und B 02), das sie folgenden Kriterien erfüllt:
- Kommunikative Begleitung eines Neu-/Um-/Ausbaus einer Bundesfern- oder Landesstraße
- Streckenlänge mind. 3 km oder großer planfreier Knotenpunkt (z.B. Autobahnkreuz oder vergleichbar)
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens ein Referenzprojekt innerhalb der vergangenen drei Jahre (Eintrag siehe Referenzliste Anlage B 03) als Leistung erbracht haben, das sie folgenden Kriterien erfüllt:
- Kommunikative Begleitung eines Neu-/Um-/Ausbaus einer Bundesfern- oder Landesstraße
- Streckenlänge mind. 3 km oder großer planfreier Knotenpunkt (z.B. Autobahnkreuz oder vergleichbar)
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Eine Führungskraft in der Funktion als Projektleiter mit mind. 8-jähriger Berufspraxis im Bereich kommunikative Begleitung von großen Infrastrukturprojekten mit einem Bauvolumen von
> 100 Mio. EUR in Deutschland.
Für die benannten Personen muss jeweils mindestens ein Referenzprojekt aus dem o.g. Tätigkeitsbereich innerhalb der vergangenen drei Jahre nachgewiesen werden (Eintrag siehe Referenzliste Anlage B 04), das sie folgenden Kriterien erfüllt:
- Kommunikative Begleitung eines Neu-/Um-/Ausbaus einer Bundesfern- oder Landesstraße
- Streckenlänge mind. 3 km oder großer planfreier Knotenpunkt (z.B. Autobahnkreuz oder vergleichbar)
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens fünf Beschäftigte mit jeweils mit abgeschlossenem Studium Medien-/Politikwissenschaften (mind. Bachelor) oder vergleichbar im o.g. Tätigkeitsbereich durchschnittlich beschäftigt haben.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
- Microsoft Office Programmpaket auf aktuellem Stand
- Webex-Videokonferenzsoftware (oder vergleichbare, über gängige Browser zugängliche, Videokonferenzprogramme) zur unkomplizierten Teleabstimmung
- Datentransfersystem zur DSGVO-konformen Datenübermittlung
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens über ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
§ 75 VgV
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen
einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss
sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Zahlungsbedingungen
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt
Geforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung bei Personenschäden von 3 Mio. EUR und
sonstigen Schäden in Höhe von 5 Mio. EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für
jedes Mitglied getrennt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Dieser Antrag auf Teilnahme ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim Auftraggeber auf
elektronischem Weg einzureichen. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung
können unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von
Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDCVX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage
nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de