Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Forschungsbau CSCP - Center for Sustainable Crop Production, Technische Ausrüstung alle Anlagengruppen und Laborplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 025-21-00796
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Forschungsbau CSCP - Center for Sustainable Crop Production, Technische Ausrüstung alle Anlagengruppen und Laborplanung
Der Auftraggeber führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV durch.
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Campus Poppelsdorf Katzenburgweg 53115 Bonn
Der Auftraggeber plant den Neubau des Forschungsbaus "Center for sustainable Crop Production" CSCP für die Landwirtschafltiche Fakultät der Universität Bonn am Campus Poppelsdorf.
Der Neubau ist von wesentlicher Bedeutung für die Forschung der Landwirtschaftlichen Fakultät und den Standort der Universität Bonn am Campus Poppelsdorf.
Ziel des Forschungsbaus ist es, durch transdisziplinäre Verknüpfung der Bereiche Phänotypisierung von Nutzpflanzen und Robotik, einen grundlegenden Wandel der Nutzpflanzenproduktion hin zu mehr Nachhaltigkeit zu fördern. Für diese Verknüpfung wird ein Forschungsbau benötigt, der ein Zusammenspiel von robotischer Prototypen- und Sensorentwicklung, Nutzpflanzen-Phänotypisierung sowie moderner Nutzpflanzen-Genetik und Physiologie ermöglicht.
Durch die Einbindung von Robotik und Künstlicher Intelligenz als zentrale Bausteine soll die Entwicklung zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft realisiert werden.
Mit dem Forschungsbau für die Universität Bonn am Campus Poppelsdorf sollen Großraumlabore (S1, S2), zentrale Labore, Klimakammern und Büros mit rund 120 Laborarbeitsplätzen und 80 Büroarbeitsplätzen für insgesamt 200 Personen geschaffen werden.
Das Raumprogramm für den Forschungsbau beinhaltet insgesamt ca. 4.190 m2 Nutzfläche 1-6, davon allein 2.948 m2 Laborflächen. Den mit Abstand größten Anteil an Laborfläche haben die Großraumlabore samt zugehöriger Labor- und Funktionsbereiche. Diese Laborbereiche sind gleichzeitig auch der technisch hochinstallierteste Bereich des Gebäudes.Neubau eines Forschungsbaus "Center for sustainable Crop Production" CSCP für das Exzellenzcluster PhenoRob "Robotik und Phänotypisierung für Nachhaltige Nutzpflanzenproduktion " der Landwirtschaftlichen Fakultät (LWF).
Die Nutzung des Forschungsbaus kann in die folgenden verschiedenen Raumtypen unterteilt werden:
- Großraumlabore chemisch biologisch nass S1 (Raumtyp 2a)
- Großraumlabore chemisch biologisch nass S2 (Raumtyp 2b)
- Zentrales Labor A Gewebekultur und Transformation (Raumtyp 2c)
- Zentrales Labor B Zytologie, Zytogenetik, (Raumtyp 2d)
- Zentrales Labor C Metabolomik & Nährstoffanalytik (Raumtyp 2e)
- Zentrales Labor B Mikroskopie (Raumtyp 2f)
- Klimakammern S1 (Raumtyp 2g)
- Klimakammern S2 (Raumtyp 2h)
- Mechatronik Sensorik Robotik (Raumtyp 3a)
- Sensortechnik Elektronik Labor (Raumtyp 3b)
- Serverraum (Raumtyp 4)
Es werden nur diejenigen Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, welche die Mindestkriterien gem. Ziffer III.1.2 und III.1.3 erfüllen.
Wenn mehr als fünf Bewerber die Mindestkriterien erfüllen, werden nur die fünf am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten mehr als fünf Bewerber die Mindestkriterien erfüllen, wird anhand weiterer Bewertungskriterien die Referenzen wie folgt weiter ausgewertet und bepunktet: Es werden die Punkte für alle Referenzen einzeln ermittelt, addiert und letztlich der Mittelwert gebildet. Es werden folgende Abstufungen bei der Bepunktung gemacht:
- Auftraggeber:
1. öffentlicher Auftraggeber: 6 Punkte
2. privater Auftraggeber: 3 Punkte
3. sonstiges: 0 Punkte
- erbrachte Leistung:
1. Leistungsphasen 2-8 HOAI: 6 Punkte
2. Leistungsphasen 2-7 HOAI: 3 Punkte
3. Leistungsphasen 2-5 HOAI: 0 Punkte
- Baukosten KG 400 brutto:
1. über 15 Mio. EUR (brutto): 6 Punkte
2. ab 5 Mio. EUR brutto und bis einschließlich 15 Mio. EUR brutto: 3 Punkte
3. unter 5 Mio. EUR brutto: 0 Punkte (bei Referenzen 1 und 2 TGA Ausschluss)
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Auftragserteilung werden die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt.
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige
Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist,
die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
- Angaben zum Bewerber
- Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren
- Interessen und Beteiligungen
- Zusammenarbeit mit Anderen
- Erklärung zwingender Ausschluss
- Erklärung Ausschluss
- Verpflichtungserklärung Haftpflichtversicherung
- Wirtschaftliche und berufliche Leistungsfähigkeit
- Unternehmensreferenzen
- Erklärung zur technischen Ausstattung
Sofern der Bewerber sich bei der Einreichung von Nachweisen zu Umsatzerlösen / Mitarbeitern / Referenzen auf Nachunternehmer beruft, sind von diesen Nachunternehmern einzureichen:
- Erklärung Nachunternehmer
Die mehrfache Benennung von Nachunternehmern durch verschiedene Bewerber ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden je Schadensfall.
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
Gewertet werden vier Referenzen, welche jeweils den unten angegebenen Mindestkriterien entsprechen.
Mindestanforderungen für alle vier Referenzen:
- Die Referenzen müssen in den letzten 8 Jahren (11/2013-10/2021) mind. bis zum Abschluss der Leistungsphase 5 (aber eine Labortplanungsreferenz bis zur Inbetriebnahme) vom Referenznehmer bearbeitet worden sein.
- Es muss sich um Neubauten handeln.
Weitere Mindestanforderungen Referenzen TGA (Referenzen 1+2):
- Bei mind. einer Referenz (Referenz 1) muss die Planung, Ausführung und Inbetriebnahme (LP 8 abgeschlossen) einer Laborlüftungsanlage erfolgt sein.
- Bei beiden Referenzen müssen die Baukosten (KG 400) jeweils mehr als 5,0 Mio. EUR (brutto) betragen.
Weitere Mindestanforderungen Referenzen Laborplanung (Referenzen 3+4):
- Mind. eine Referenz muss chemische oder biologische Labore aufweisen.
- Mind. eine Referenz muss den Schwierigkeitsgrad HZ III für die Anlagengruppe 7 aufweisen.
siehe Ziffer III.1.1)
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Siehe auch unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium:
- Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt: 20 %
- Projektablauf/Projektorganisation: 10 %
- Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt: 10 %
- Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt: 10 %
- Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt: 10 %
- Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals: 10 %
- Honorarangebot: 30 %
Sonstige Informationen
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei
fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der
Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
Bieterfragen sind bis zu 6 Kalendertage vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bewerber haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. Mehrfachbewerbungen von Nachunternehmern sind nicht zulässig.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
7. Der Bewerber verpflichtet sich auch zur Einhaltung der DSGVO und des Mindestlohngesetzes.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYCRA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de