Neu- und Umbau Bauhof Rietberg, Bokelerstr. 100, 33397 Rietberg Referenznummer der Bekanntmachung: R-I-2021-82
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neu- und Umbau Bauhof Rietberg, Bokelerstr. 100, 33397 Rietberg
Architektenleistungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Rietberg hat die o.g. Immobilie gekauft und beabsichtigt in das Objekt den Baubetriebshof der Stadt Rietberg unterzubringen. Dafür müssen diverse Neu- und Umbaumaßnahmen durchgeführt werden.
Die wesentlichen Arbeiten wurden in 3 verschiedene Bauteile aufgelistet.
- Bauteil 1 (Neubau Fahrzeughalle/Kalthalle)
- Bauteil 2 (Außenbereich)
- Bauteil 3 (Sozialbereich)
Die Ausschreibung umfasst folgende Leistungsphasen
Lph 1: Grundlagenermittlung 0%
Lph 2: Vorplanung 7%
Lph 3: Entwurfsplanung 15%
Lph 4: Genehmigungsplanung 3%
Lph 5: Ausführungsplanung 25%
Lph 6: Vorbereitung Vergabe 10%
Lph 7: Mitwirkung Vergabe 2%
Lph 8: Bauüberwachung 32%
Lph 9: Dokumentation 0%
Summe 94%
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle geforderten Nachweise/Unterlagen sind bereits mit Angebotsabgabe beizufügen. Der Auftraggeber macht von seinem Recht gemäß §56 Abs. 2 Satz 2 Gebrauch und wird keine Unterlagen nachfordern. Das Nichtvorliegen der unten aufgeführten Nachweise führt zum Punktabzug bzw. erforderlichenfalls zum Ausschluss des Bieters.
Die Bieter haben nachzuweisen, dass sie über eine Berufshaftpflichtversicherung in folgender Höhe verfügen:
Deckungssumme pro Versicherungsfall mind. 5.000.000 € für Personenschäden und mind. 3.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne gewährt werden wird. Die Bestätigung des Versicherers ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 und §124 GWB
Die Bieter haben durch geeignete Referenzen nachzuweisen, dass sie in den letzten fünf Jahren – Fertigstellung gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU- Bekanntmachung – vergleichbare Projekte (Neu- Umbau von kommunalen Baubetriebshöfen) mit einer Gesamtprojektsumme von mindestens 4.000.000,00 € durchgeführt haben.
Vom Bieter ist das Projektteam für das Projekt zu benennen. Die Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiter in vergleichbaren Projekten ist anhand von Nachweisen und mit persönlichen Referenzen (vergleichbar in der Planung und Durchführung mit der ausgeschriebenen Leistung) nachzuweisen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in und/oder Ingenieur/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in und/oder Ingenieur/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in und/oder Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter/in(en) die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.