Marketing-Dienstleister für Sammlermünzen Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.17 - 0538/20/VV : 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]013
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Marketing-Dienstleister für Sammlermünzen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind verschiedene Marketingdienstleistungen für Sammlermünzen für die Münze Deutschland (Los 1) sowie der Druck der Kundenzeitschrift (Los 2)
Marketing-Dienstleistungen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind verschiedene Marketingdienstleistungen für Sammlermünzen für die Münze Deutschland Aus der Rahmenvereinbarung können Leistungen nach Los 1 zu einem Höchstwert von 8.000.000,- € netto abgerufen werden.
Druck der Kundenzeitschrift mit dem Titel "Prägefrisch"
Druck der Kundenzeitschrift (Los 2) - vierteljährlich ca. 150.000 Stück + / - 10 % Aus der Rahmenvereinbarung können für Los 2 sechzehn Einzelabrufe (Auflagen mit einer maximalen Auflagenstärke von 165.000 Stück) als Höchstmenge abgerufen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Marketing-Dienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Druck der Kundenzeitschrift mit dem Titel "Prägefrisch"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bexbach
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.