Wirtschaftsinformationsdienst - Market Monitor Referenznummer der Bekanntmachung: BKZ 2021/0744-000
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bafin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wirtschaftsinformationsdienst - Market Monitor
Direkter Zugang zu aktuellen und breiten Marktinformationen, externe Finanzmarktdaten über Marktentwicklungen, Indizes, Wechselkurse, Finanzinstrumente (Aktien, Anleihen, Fonds), Medienberichterstattung, Newskanal Reuters News
BaFin, Bonn und Frankfurt am Main
Bereitstellung einer umfassenden Übersicht von Finanzmarktinformationen in Form von Zeitreihen, Einzeldaten und -informationen sowie Reuters News. Bereitstellung und Einordnung von externen Finanzmarktdaten, die einen Überblick über Marktentwicklungen wie Indizes, Zinsentwicklungen, Wechselkurse bieten, aber auch in einzelnen Finanzinstrumenten wie Aktien, Anleihen, Fonds und Derivaten geben. Dieser Feed wird über eine elektronische Schnittstelle bereitgestellt. Nur Refinitiv (Refinitiv
Germany GmbH) kann die vom Fachbereich benötigten Informationen in aufbereiteter Form und Qualität liefern. Es werden 100 Lizenzen beschafft.
Der Vertrag soll unbefristet mit Kündigungsmöglichkeit
abgeschlossen werden.
Die Bafin hat die Option, von einem Named-User-Modell auf ein Enterprise-Modell umzustellen oder die Anzahl der benötigten Lizenzen zu erhöhen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Beschaffung ist vergaberechtlich im Wege einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach
§ 14 Abs. 4 Nr. 2c VgV zulässig, da der Auftrag aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur
von Refinitiv ausgeführt werden kann. Gemäß § 14 Abs. 6 VgV darf es keine vernünftige Alternative oder
Ersatzlösung geben und der mangelnde Wettbewerb darf nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung
der Auftragsvergabeparameter sein. Nur Refinitiv kann verlässlich und umfassend die vom Fachbereich
benötigten Informationen in aufbereiteter Form und Qualität liefern und die Datensätze in die Systeme der BaFin
einpflegen. Dies ist das Ergebnis einer umfassenden Marktsondierung durch den Fachbereich der BaFin.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist beabsichtigt, den Vertrag nach Ablauf von zehn Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung zu schließen (Wartefrist gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind
ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
oder per Fax: 0228 4108 3580
oder per E-Mail: [gelöscht]
Hilft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des
entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.