9292 schlüsselfertige Erstellung des Gebäudes für ein Wasserwerk Referenznummer der Bekanntmachung: SW-21-S-9292
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schloß Holte-Stukenbrock
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33758
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
9292 schlüsselfertige Erstellung des Gebäudes für ein Wasserwerk
Die Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock beabsichtigt den Neubau eines Wasserwerkes. Ausgeschrieben wird der Neubau des Gebäudes.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Ausschreibung umfasst folgende Arbeiten:ERDARBEITENBAUARBEITEN METALLDACH UND METALLFASSADE BITUMINÖSE DACHDECKUNGSARBEITEN STAHLBAUARBEITEN FENSTER + TÜREN AUS ALU - PROFILENFLIESENARBEITEN MALERARBEITENTROCKENBAUARBEITENTIEFBAUARBEITEN
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lingen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49808
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.