138-2021, Estricharbeiten - Sanierung der 5-fach Sporthalle Gesamtschule Schlebusch, Ophovener Str. 4, 51375 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 138-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
138-2021, Estricharbeiten - Sanierung der 5-fach Sporthalle Gesamtschule Schlebusch, Ophovener Str. 4, 51375 Leverkusen
Allgemein:
Die Stadt Leverkusen plant die Kernsanierung einer 5-fach Sporthalle in Leverkusen, Ortsteil Schlebusch. Die Sporthalle gehört zu dem Schulkomplex der Gesamtschule Leverkusen-Schlebusch. Die Kernsanierung umfasst sowohl den Hallenkörper, den vorgelagerten, eingeschossigen Besuchereingang sowie den angebauten eingeschossigen Umkleidetrakt. Die vorhandenen Nutzungsbereiche bleiben erhalten, jedoch wird die Raumaufteilung im Bereich der Umkleiden optimiert und an den Bedarf der Barrierefreiheit angepasst. Die Kernsanierung umfasst ebenfalls die nötigen Arbeiten zur zeitweisen Umnutzung der Sporthalle zu einer Versammlungsstätte.
Das äußere Erscheinungsbild der Sporthalle bleibt größtenteils erhalten. die Treppenanlagen und Zugänge werden durch Einhausungen und Vordächer vor unbefugtem Betreten geschützt. Außerdem wird der Zugang zu den Umkleiden, bedingt durch die innere räumliche Optimierung, leicht verschoben.
Gewerk bezogen:
Gewerk bezogen:
Der gesamte Estrich im Umkleide- und Eingangsbereich wird entfernt und ab Rohboden neu aufgebaut. Die Fläche neuen Estrichs umfasst circa 1370m² Zementestrich. Dieser wird in schwimmender Form auf einer 30mm Dämmung ausgebracht. Zu den Estricharbeiten gehö-ren außerdem diverse Nebenarbeiten, wie circa 1380m Randdämmstreifen und diverse Ausbesserungsarbeiten des Bestandsbodens.
Gesamtschule Schlebusch Ophovener Str. 4 51375 Leverkusen
Der gesamte Estrich im Umkleide- und Eingangsbereich wird entfernt und ab Rohboden neu aufgebaut. Die Fläche neuen Estrichs umfasst circa 1370m² Zementestrich. Dieser wird in schwimmender Form auf einer 30mm Dämmung ausgebracht. Zu den Estricharbeiten gehören außerdem diverse Nebenarbeiten, wie circa 1380m Randdämmstreifen und diverse Ausbesserungsarbeiten des Bestandsbodens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Estricharbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der
Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch bis zum 2. September 2021 um 12:00 Uhr an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
4. Für die unter Pkt. III.1) aufgeführten Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1DHM7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.