Umbau Bestandsgebäude Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasium; Ertüchtigung Beleuchtungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 33 ZV 150/21 B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Bestandsgebäude Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasium; Ertüchtigung Beleuchtungsanlage
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Ertüchtigung / Generalsanierung und Erweiterung des Carl- Friedrich- von- Weizsäcker Gymnasiums am Karl-Mücher-Weg 2 in 40880 Ratingen. Im Rahmen der Gesamtsanierung des Standortes wird vor Sanierung der Bestandsgebäude ein Erweiterungsbau neu errichtet. Der Erweiterungsbau wird dreigeschossig errichtet und bindet über einen verglasten Übergang im 1.OG an das Bestandsgebäude an. Die Elektroinstallation der gesamten Baumaßnahme wurde bereits in einer separaten Ausschreibung erfasst und vergeben. Der Bauherr nimmt an einem kommunalen Förderpaket für die Maßnahme teil. Diese erteilt Fördergelder für die energieeffiziente Sanierung bestehender Gebäude. Daher wurde die Beleuchtung der KG 445 nach DIN 276 sowie die zugehörigen Steuerungskomponenten für den Altbau aus der Ausschreibung Elektroinstallation herausgelöst. Diese werden im vorliegenden Leistungsverzeichnis nach Förderfreigabe separat ausgeschrieben.
Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasium Karl-Mücher-Weg 2 40878 Ratingen
Installation einer Beleuchtungsanlage in CFvW-Gymnasium, Ratingen in gesamt 4 Bauabschnitten, bestehend aus:
- Ca. 169 St. Präsenzmeldern, diverse
- Ca. 97 St. DALI-DT8 (HCL)
- Ca. 706 St. LED Modul 625 Einlegeleuchten DALI-DT8 (HCL)
- Ca. 521 St. LED Modul 625 Std.-Einlegeleuchten
- Ca. 189 Wallwasher Downlights 25W LED (Tafel)
- Ca. 180 St. LED- Downlights, diverse
- Ca. 48 St. Wandleuchte LED, Treppenhäuser
- Ca. 48 FR-Wannenleuchte LED
- Ca. 60m LED-Stripe
- Ca. 144m 3Ph-Stromschiene mit 168 LED-Stromschienenstrahlern, in Teillängen
- LED-Lichtprofil zur Ausleuchtung von 2 großen Treppenhäusern, über alle drei Stockwerke dem Treppenverlauf folgend
- Anteilig je Bauabschnitt Abzweigdosen, Nebenleistungen, Abnahmen, etc...
Ausführungstermine:
2. Bauabschnitt: Montagezeitraum Januar 2022 bis April 2022
3. Bauabschnitt: Montagezeitraum August 2022 bis November 2022
4. Bauabschnitt: Montagezeitraum August 2023 bis November 2023
5. Bauabschnitt: Montagezeitraum Juli 2024 bis Oktober 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beleuchtungsanlage
Ort: Bedburg-Hau
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47551
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5DHMX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.