Ausstattung/ Möblierung Lehrküche: Sanierung Johannes-Gigas Schule Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ-178/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lügde
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32676
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung/ Möblierung Lehrküche: Sanierung Johannes-Gigas Schule
Die Johannes-Gigas Schule in Lügde wird bis Ende 2021 grundlegend saniert. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt in 6 Bauabschnitten bei laufendem Schulbetrieb.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bestandteil der Ausschreibung sind die für die Sanierung erforderlichen Ausstattung der Lehrküche, mit losweiser Gliederung der Positionen entsprechend den jeweiligen Fördermittelgebern, bzw. städtischem Anteil. Die losweise Gliederung im LV-Text dient ausschließlich der Kostenstellenabrechnung. Der Auftrag wird insgesamt vergeben. Ausstattung der Lehrküche, des Essensbereichs, des Hauswirtschaftsraums mit einer Gesamtfläche: ca.130 m² Bei Abgabe eines elektronischen Angebots ist im Preisblatt (BieterLV) der Gesamtpreis ohne Mehrwertsteuer (netto) anzugeben. Daneben ist das Leistungsverzeichnis, das formale Angebotsschreiben und die Erklärungen vollständig ausgefüllt hochzuladen. Bei Abgabe eines elektronischen Angebotes genügt die Textform.
EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neuenkirchen
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48485
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.