KID - KreativInsitut OWL - Erdarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 3111/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-owl.de
Abschnitt II: Gegenstand
KID - KreativInsitut OWL - Erdarbeiten
Die TH OWL beabsichtigt, gemeinsam mit der Universität Paderborn und der Hochschule für Musik Detmold, auf dem Kreativ Campus der TH OWL in Detmold die Errichtung des "KreativInstitut.OWL". Das KreativInstitut OWL ist ein zentraler Baustein des Kreativ Campus Detmold in der Region Ostwestfalen-Lippe. Das Gebäude mit einer nachhaltigen Architektur und zukunfstweisenden Forschungsschwerpunkten schafft neue Qualitäten in den interdisziplinären Feldern VR Film Production, Interactive Media, Film- und Musikinformatik sowie Digital Humanities. Auf rund 1.044 qm werden dazu Labore sowie Räume für kollaboratives Arbeiten, Startups und den Dialog im digitalen Medienalltag entstehen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auf dem Baugrundstück soll die Ausschachtung mit abgeböschten Baugrubenwänden auf verschiedenen Niveaus hergestellt werden. An der Straßenseite wird aufgrund des Platzmangels ein "Berliner Verbau" im Bereich des Kellers hergestellt. Während der Baumaßnahme wird das Grundwasser durch eine Vakuumpumpenanlage abgesenkt. Für den Rohbau wird die Baugrube mit einer Schotterschicht übergeben. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Auftrags wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014 - 2020
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.